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Universität

Vorsichtsmaßnahmen zur Maul- und Klauenseuche

Die Vetmeduni ergreift aufgrund der in der Slowakei und in Ungarn ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche (MKS) zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen. Dazu zählt die Anbringung eines Seuchenteppichs bei der Einfahrt in den Campus. Auch kommt es zu Einschränkungen bei der Annahme von Klauentieren, Kamelen und Pferden. Alle Mitarbeiter:innen, Studierenden und Patientenbesitzer:innen werden ersucht, die folgenden Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, um den Campus der Vetmeduni und alle Patiententiere bestmöglich zu schützen.

Haupteingang der Vetmeduni
Foto: Thomas Suchanek

Patienten im Tierspital der Vetmeduni in Wien

  • Es finden keine Patiententransporte mit der Tierrettung der Vetmeduni statt.
  • Aus der vom Bundesministerium ausgewiesenen Überwachungs- und Sperrzone (20250414_Kundmachung_MKS_26.3.25.pdf) werden keine Klauentiere und Kamele als Patienten oder zur Sektion an der Vetmeduni angenommen.
  • Aus den von der MKS betroffenen Nachbarländern Ungarn und Slowakei werden keine Klauentiere, Kamele oder Pferde an der Vetmeduni angenommen.
  • Bei Überweisung empfänglicher Patienten von außerhalb der Schutz- und Überwachungszone ist durch die überweisende Tierärztin/den überweisenden Tierarzt zu bestätigen, dass kein MKS-Verdacht besteht und kein Kontakt von Mensch und Tier in die Überwachungs- und Sperrzone bestand.
  • Alle kleinen Wiederkäuer- und Schweine-Patienten sowie nicht von einer Tierärztin/einem Tierarzt überwiesene Rinder und Kamele sind vor der Einfahrt auf den Campus von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter klinisch auf MKS-Symptome zu überprüfen. Kann MKS nicht sicher ausgeschlossen werden, dürfen die Tiere nicht auf den Campus verbracht werden.
  • Besteht Zweifel über das Vorliegen eines MKS-Verdachtes ist dieser über eine Ausschlussuntersuchung abzuklären.
  • Bei Transportfahrzeugen und Anhängern zum Transport von Klauentieren, Kamelen und Pferden sowie bei universitätseigenen Fahrzeugen, die zu Betrieben mit MKS-empfänglichen Tieren fahren, sind die Reifen mit gegen MKS wirksamen Desinfektionsmitteln zu desinfizieren.
  • Betriebsfremden Personen ist der unkontrollierte Zutritt zu den Stallungen sowie den Untersuchungs- und Behandlungsräumen des Tierspitales verboten

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