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Diplomstudium Veterinärmedizin
Alle Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
- ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder ein österreichisches Zeugnis über die Berufsreifeprüfung oder ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein nach österreichischen schulrechtlichen Vorschriften nostrifiziertes Reifeprüfungszeugnis, jeweils inklusive dem letzten Jahreszeugnis; oder
- ein österreichisches Studienberechtigungszeugnis für die Studienberechtigungsgruppe Medizinische und Veterinärmedizinische Studien; oder
- ein ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund der Entscheidung des Rektorats im Einzelfall gleichwertig ist, inklusive dem letzten Jahreszeugnis; oder
- eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (180 ECTS); oder
- ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes „IB Diploma“; oder
- ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Gegebenenfalls Nachweis von Zusatz- und Ergänzungsprüfungen
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen.
- Beachten Sie die Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften hinsichtlich fremdsprachiger Urkunden im Hochschulwesen.
- Gegebenenfalls Nachweis von Zusatz- und Ergänzungsprüfungen.
- Reisepass oder Personalausweis.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen.
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen
- Gegebenenfalls Nachweis von Zusatz- und Ergänzungsprüfungen.
- Reisepass oder Personalausweis
Die Vizerektorin für Lehre der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellte gemäß § 2 Abs. 6 Universitätsberechtigungsverordnung in der Fassung BGBl II Nr. 182/2019 fest, dass die Kenntnisse aus Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind und damit die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde für die Studienrichtungen Veterinärmedizin und Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien entfällt.
Die Zusatzprüfung aus Latein ist gemäß § 4 Abs 1 lit. a) UBVO vor Ablegung der ersten Diplomprüfung für das Diplomstudium Veterinärmedizin abzulegen.
Die Zusatzprüfung aus Latein nach Abs. 1 lit. a) entfällt, wenn Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Zusatzprüfung Latein kann an der Vetmeduni als Ergänzungsprüfung abgelegt werden.
Die vorbereitenden Lehrveranstaltungen Latein für Veterinärmediziner: Grammatik (LV-Nr. 971702) und Latein für Veterinärmediziner: Texte (LV-Nr. 971703) werden im Winter- und Sommersemester angeboten.
Wenn das vorgelegte Reifeprüfungszeugnis nicht mit einem österreichischen Reifeprüfungszeugnis gleichwertig ist oder wenn kein Nachweis über die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache vorliegt, müssen vor der Zulassung zum Studium dementsprechende Ergänzungsprüfungen absolviert werden.
Die Ergänzungsprüfungen werden zur Herstellung der Gleichwertigkeit auf Basis der vorgelegten Unterlagen im Zulassungsbescheid vorgeschrieben.
Sämtliche Ergänzungsprüfungen sind am dafür eingerichteten Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) abzulegen, an dem vor der Prüfung die entsprechenden Kurse besucht werden. Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche*r Studierende*r zum VWU zugelassen. Sobald Sie als außerordentliche*r Studierende*r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung(en) an der Vetmeduni Vienna zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses über die Ergänzungsprüfung nachzuweisen.
Nach der Zulassung als außerordentliche*r Studierende*r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert!
Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie
Alle Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
- ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder ein österreichisches Zeugnis über die Berufsreifeprüfung oder ein österreichisches Reife- und Diplomprüfungszeugnis oder ein nach österreichischen schulrechtlichen Vorschriften nostrifiziertes Reifeprüfungszeugnis, jeweils inklusive dem letzten Jahreszeugnis; oder
- ein österreichisches Studienberechtigungszeugnis für die Studienberechtigungsgruppe Medizinische und Veterinärmedizinische Studien; oder
- ein ausländisches Zeugnis, das einem dieser österreichischen Zeugnisse auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund der Entscheidung des Rektorats im Einzelfall gleichwertig ist, inklusive dem letzten Jahreszeugnis; oder
- eine Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (180 ECTS); oder
- ein nach den Bestimmungen der „International Baccalaureate Organization“ erworbenes „IB Diploma“; oder
- ein Europäisches Abiturzeugnis gemäß Art. 5 Abs. 2 der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen, BGBl. III Nr. 173/2005.
Folgende Dokumente sind bei der Zulassung vorzulegen:
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original.
- Gegebenenfalls Nachweis von Zusatz- und Ergänzungsprüfungen.
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original.
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen.
- Beachten Sie die Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften hinsichtlich fremdsprachiger Urkunden im Hochschulwesen.
- Gegebenenfalls Nachweis von Zusatz- und Ergänzungsprüfungen.
- Reisepass oder Personalausweis.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen.
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen.
- Gegebenenfalls Nachweis von Zusatz- und Ergänzungsprüfungen.
- Reisepass oder Personalausweis.
Die Vizerektorin für Lehre der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellte gemäß § 2 Abs. 6 Universitätsberechtigungsverordnung in der Fassung BGBl II Nr. 182/2019 fest, dass die Kenntnisse aus Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind und damit die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde für die Studienrichtungen Veterinärmedizin und Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien entfällt.
Wenn das vorgelegte Reifeprüfungszeugnis nicht mit einem österreichischen Reifeprüfungszeugnis gleichwertig ist oder wenn kein Nachweis über die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache vorliegt, müssen vor der Zulassung zum Studium dementsprechende Ergänzungsprüfungen absolviert werden.
Die Ergänzungsprüfungen werden zur Herstellung der Gleichwertigkeit auf Basis der vorgelegten Unterlagen im Zulassungsbescheid vorgeschrieben.
Sämtliche Ergänzungsprüfungen sind am dafür eingerichteten Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" (VWU) abzulegen, an dem vor der Prüfung die entsprechenden Kurse besucht werden. Dafür werden Sie zunächst als außerordentliche*r Studierende*r zum VWU zugelassen. Sobald Sie als außerordentliche*r Studierende*r zur Ablegung der Ergänzungsprüfung(en) an der Vetmeduni Vienna zugelassen sind, ist die Ergänzungsprüfung ausschließlich im Rahmen des VWU abzulegen und dieses anhand des entsprechenden positiven Zeugnisses nachzuweisen.
Nach der Zulassung als außerordentliche*r Studierende*r für den Universitätslehrgang "Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten" werden andere Zeugnisse nicht mehr akzeptiert!
Masterstudium Vergleichende Biomedizin
Alle Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original.
- Reisepass oder Personalausweis.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen.
- Beachten Sie die Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften hinsichtlich fremdsprachiger Urkunden im Hochschulwesen.
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen.
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen
- Reisepass oder Personalausweis.
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Vergleichende Biomedizin ist laut § 64. (5) UG 2002 die Absolvierung eines fachspezifischen Universitäts- oder Fachhochschulstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten.
- Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom-, Bachelorzeugnis, Verleihungsbescheid);
- Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (z.B. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise).
Masterstudium Interdisciplinary Master in Human-Animal Interactions
Alle Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original.
- Reisepass oder Personalausweis.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen.
- Beachten Sie die Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften hinsichtlich fremdsprachiger Urkunden im Hochschulwesen.
- Reisepass oder Personalausweis.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen.
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen.
- Reisepass oder Personalausweis.
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Interdisciplinary Master in Human-Animal Interactions ist gemäß § 64. (5) UG 2002 die Absolvierung eines fachverwandten (Bachelor) Universitäts-oder Fachhochschulstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten (vorzugsweise aus der Veterinär-oder Humanmedizin, Biologie oder Agrarwissenschaften mit zoologischem Schwerpunkt).
- Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom-, Bachelorzeugnis, Verleihungsbescheid);
- Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (bspw. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise).
Masterstudium Digitalisierung im Tiergesundheitsmanagement - Precision Animal Health
Alle Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original.
- Reisepass oder Personalausweis.
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen.
- Beachten Sie die Beglaubigungs- und Übersetzungsvorschriften hinsichtlich fremdsprachiger Urkunden im Hochschulwesen.
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis der allgemeinen Universitätsreife im Original
- Mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen.
- Wenn die Dokumente nicht in Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, ist eine Übersetzung durch einen gerichtlich beglaubigten Übersetzer vorzulegen
- Reisepass oder Personalausweis.
Die Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Digitalisierung im Tiergesundheitsmanagement ist laut § 64. (5) UG 2002 die Absolvierung eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiums oder Fachhochschul-Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten in- oder ausländischen Bildungseinrichtung im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten.
- Nachweis über das abgeschlossene Studium (Diplom-, Bachelorzeugnis, Verleihungsbescheid);
- Nachweis über die abgelegten Prüfungen im absolvierten Studium (z.B. Sammelzeugnis, Transcript, Erfolgsnachweise).
Erweiterungsstudium Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten
Zulassungsvoraussetzung für das Erweiterungsstudium Erstkonsultation und -versorgung des Kleintierpatienten ist der bereits erfolgte Abschluss eines Studiums der Veterinärmedizin oder die aufrechte Zulassung zum Diplomstudium Veterinärmedizin, zu der zusätzlich folgende Voraussetzungen vorliegen:
die Absolvierung
- der Lehrveranstaltungen des 9. Fachsemesters,
- der Teilprüfung Grundlagen der Lebensmittelwissenschaften und des öffentlichen Veterinärgesundheitswesens sowie des Dispensierrechts,
- der Teilprüfung Klinische Prüfung – Nutztiere und der Teilprüfung Klinische Prüfung – Companion Animals.
Bei Personen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, werden Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) vorausgesetzt.
Masterstudium Evolutionäre Systembiologie (in Englisch)
Als Voraussetzung für die Zulassung zum Master "Evolutionary Systems Biology" ist die Absolvierung eines fachverwandten (Bachelor-)Studiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten notwendig.
Das Masterstudium Evolutionary Systems Biology wird ausschließlich auf Englisch angeboten. Das Studium setzt Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) voraus.
Details zur Zulassung sind auf der Webseite des Masterstudiums Evolutionary Systems Biology zu finden.
Link zum Masterstudium Evolutionary Systems Biology
Masterstudium Wildtierökologie und Wildtiermanagement
Als Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Wildtierökologie und Wildtiermanagement ist die Absolvierung eines fachverwandten (Bachelor-)Studiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Punkten notwendig.
Die Zulassung zum Studium erfolgt an der Universität für Bodenkultur, Wien.