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1. Was ist die Studienberechtigungsprüfung (SBP)?
Personen ohne Reifeprüfung können durch die Ablegung der Studienberechtigungsprüfung die Berechtigung zum Besuch einer Universität als ordentliche*r Studierende*r erlangen. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 64a Universitätsgesetz 2002 sowie der Verordnung des Rektorats über die Studienberechtigungsprüfung (zur Verlautbarung der Verordnung vom 01.06.2018) an der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt somit eine eingeschränkte Berechtigung für mehrere eng miteinander verwandte Studienrichtungen (Studienberechtigungsgruppe) und berechtigt daher ausschließlich zur Zulassung zu Studien einer bestimmten Studienrichtungsgruppe an jenen österreichischen Universitäten, an denen diese Studienrichtungsgruppe angeboten wird.
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien kann die Studienberechtigung für die Studienrichtungsgruppe „Medizinische und Veterinärmedizinische Studien“ erworben werden.
2. Zulassungsvoraussetzung
Zur Studienberechtigungsprüfung ist auf schriftlichen Antrag hin zuzulassen, wer:
- das 20. Lebensjahr vollendet hat
- eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium nachweist (siehe Punkt 3)
- die Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweiz besitzt oder
- anerkannter Konventionsflüchtling ist oder
- begünstigte*r Drittstaatsangehörige*r ist, der/dem einer der folgenden Aufenthaltstitel erteilt wurde:
- "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
- "Daueraufenthalt - EG" ausgestellt von der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedsstaates und eine Niederlassungsbewilligung für Österreich
- "Daueraufenthaltskarte" ausgestellt von der zuständigen österreichischen Behörde
- Türkische*r Staatsangehörige*r auf Grund des Assoziationsabkommens EWG-Türkei ist, d.h.:
- ordnungsgemäß bei ihren/seinen in Österreich lebenden Eltern wohnt und
- die Eltern in Österreich ordnungsgemäß beschäftigt sind oder waren (Nachweis: Geburtsurkunde; Meldezettel Studierende*r; Meldezettel der Eltern; Einkommenssteuerbescheid, Auszug vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger oder österreichischer Pensionsbescheid eines Elternteiles)
3. Antragstellung
Füllen Sie bitte Ihren Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung digital bzw. gut leserlich aus.
Das Ansuchen ist mittels Antragsformular per Post oder persönlich an folgender Adresse einzureichen:
Veterinärmedizinische Universität Wien
Studienabteilung
Veterinärplatz 1
1210 Wien
Beizulegen sind:
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, der Identität und des Geburtsdatums durch eine notariell beglaubigte Kopie des Reisepasses und gegebenenfalls des Aufenthaltstitels
- Nachweis über die berufliche oder außerberufliche Vorbildung.
Die Vorbildung ist in einem der Medizin verwandten Bereich vorzuweisen. Anerkannt werden Mitarbeit oder Ausbildungen im sozialkaritativen/pflegenden Bereich (z.B. Samariterbund, Rettung, Krankenpflege…) oder die Ausbildung zum/zur Tierarzthelfer:in. Sollte keiner dieser Punkte vorliegen, akzeptieren wir auch ein mindestens 6-wöchiges Volontariat in einer Tierarztpraxis oder einer sozialkaritativen Einrichtung.
4. Wie geht es danach weiter
Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen Bescheid, welchem Sie die zu absolvierenden Prüfungen entnehmen können.
Die Pflichtprüfungen werden von der Veterinärmedizinischen Universität Wien nicht angeboten.
Sollten Sie die Pflichtprüfungen an der Universität Wien ablegen, beantragen Sie zum nächstmöglichen Zulassungstermin (siehe Homepage www.univie.ac.at) unbedingt zuerst die Zulassung als außerordentliche*r Hörer*in an der Universität Wien.
Kurse und Prüfungen werden auch von extrauniversitären Institutionen angeboten (z.B. VHS, BFI).
Für die Absolvierung der Wahlfächer kommen Sie bitte mit Ihrem Bescheid zum nächstmöglichen Inskriptionstermin (siehe Homepage der Vetmeduni Vienna) in die Studienabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien und beantragen Sie die Zulassung als außerordentliche*r Hörer*in.
Derzeit beträgt die Studiengebühr für außerordentliche Hörer*innen € 363,36.
Zur Zulassung mitzunehmen sind:
- amtlicher Lichtbildausweis (gültiger Reisepass, Führerschein, etc.)
- österreichische e-Card (wenn vorhanden)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit (gültiger Reisepass, Staatsbürgerschaftsnachweis)
- Bescheid über die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung
Die Zulassung zum ordentliche Studium erfolgt wie bei allen anderen BewerberInnen für einen Studienplatz im Rahmen des Aufnahmeverfahrens an unserer Universität. Dies bedeutet, dass in jedem Fall das Aufnahmeverfahren durchlaufen werden muss.