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- 23. Stück - 01.06.2017
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2016/2017 - Ausgegeben am 01.06.2017 - 23. Stück
65. Erteilung einer Lehrbefugnis
66. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2016/2017
Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.
Ein Leistungsstipendium darf im Einzelfall für ein Studienjahr EUR 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.
Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre.
Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.
Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
- Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
- Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2016/2017 (das ist von 01.10.2016 bis 30.09.2017) von nicht schlechter als 1,300.
Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung:
Eine Studienleistung von mindestens 55 ECTS-Punkten.
Der Bewerbung sind anzuschließen:
- Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2016/2017
- Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gem. § 19 StudFG
- Nachweis über die Staatsbürgerschaft
Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.
Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2016/2017: 13. Oktober 2017
Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.
Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.
A.Univ.-Prof.Dr.Petra Winter
Rektorin
67. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Jahr 2017
Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.
Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 750,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
a) Anspruch auf Studienbeihilfe haben österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:
- Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
- Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
- Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
- Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden. - Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
- Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.
Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.
Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.
Ende der Bewerbungsfrist für das Jahr 2017: 13. Oktober 2017
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.
68. Kundmachung der Wissensbilanz 2016
Die vom Rektorat erstellte und vom Universitätsrat genehmigte Wissensbilanz 2016 gemäß § 13 (6) UG wird wie folgt verlautbart:
69. Änderung der Bekanntgabe des Prüfungsstoffs für den Eignungstest zum Aufnahmeverfahren des Diplomstudiums Veterinärmedizin und der Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie im Studienjahr 2017/2018
Die Verordnung des Rektorats der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Veterinärmedizin und zu den Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie im Studienjahr 2017/2018 wurde im Mitteilungsblatt vom 25.10.2016, Studienjahr 2016/2017, 3. Stück, Punkt 6. verlautbart.
Die Verordnung des Rektorats über Testinhalte, Testdauer, Punktesystem und den Testablauf der Eignungstests für das Diplomstudium Veterinärmedizin und für die Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie im Studienjahr 2017/18 wurde im Mitteilungsblatt vom 6.4.2017, Studienjahr 2016/2017, 19. Stück, Punkt 52. verlautbart.
Der Prüfungsstoff für den Eignungstest zum Aufnahmeverfahren des Diplomstudiums Veterinärmedizin und der Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie im Studienjahr 2017/2018 wurde im Mitteilungsblatt vom 14.3.2017, Studienjahr 2016/2017, 16. Stück, Punkt 46. bekannt gegeben und wird wie folgt neu bekannt gemacht:
70. Bevollmächtigungen gemäß § 28 (1) UG
Die gemäß § 28 (1) UG erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:
71. Bevollmächtigungen gemäß § 27 (2) UG
Die gemäß § 27 (2) UG erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:
72. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden
7 TierärztInnen für "Rotating Internship" - Universitätsklinik für Kleintiere
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 01.10.2017-30.09.2018
- Bewerbungsfrist: 24.06.2017
Details zur Stellenausschreibung 7 TierärztInnen für "Rotating Internship" - Universitätsklinik für Kleintiere
UniversitätsassistentIn - Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 8 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 1 Jahr
- Bewerbungsfrist: 24.06.2017
UniversitätsassistentIn/ReproduktionsbiologIn - Institut für Labortierkunde
- Einstufung: Postdoc/B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 5 Jahre
- Bewerbungsfrist: 24.06.2017
UniversitätsassistentIn - Bildgebende Diagnostik
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre, ab 01.10.2017
- Bewerbungsfrist: 13.07.2017
Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Bildgebende Diagnostik
TierpflegerIn - Kleintierchirurgie
- Einstufung: IIa
- Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: ab 17.7.2017, befristet auf 1 Jahr mit Option auf Verlängerung
- Bewerbungsfrist: 22.06.2017
Details zur Stellenausschreibung TierpflegerIn - Kleintierchirurgie
Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna)
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1