Springe zum Hauptinhalt

47. Ergebnis der Wahl von drei Vizerektoren oder Vizerektorinnen der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Der Universitätsrat hat am 28.02.2025 gemäß § 21 (1) Ziffer 5. UG Priv.-Doz. Dr. Barbara Bockstahler zur Vizerektorin für Lehre, Univ.-Prof. Dr. Mag. Martina Marchetti-Deschmann zur Vizerektorin für Forschung und Mag. Birgit Hochenegger-Stoirer, BA, LL.M zur Vizerektorin für Ressourcen für die Funktionsperiode 15. April 2025 bis 14. April 2029 gewählt.

Die Vorsitzende des Universitätsrats:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Michaela Schaffhauser-Linzatti

48. Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten im Senat für die Funktionsperiode WS 2025/2026 bis SS 2028

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind, im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode Wintersemester 2025/2026 bis Sommersemester 2028 findet am 12.6.2025 im  Panoramasaal der Veterinärmedizinischen Universität Wien,  Mensagebäude DA, 1. Stock, in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 5.3.2025 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden neun Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind, und deren Ersatzmitglieder.

Vom 1.4.2025 bis 8.4.2025 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines schriftlichen Einspruches gegen das Wählerinnen – und Wählerverzeichnis bei der oder dem jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 24.4.2025) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.-Prof. Dr. Eberhard Ludewig, Klinisches Zentrum für Kleintiere, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 23.5.2025 an der Amtstafel, Gebäude CB Erdgeschoss, Einsicht genommen werden.

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann wegen voraussichtlicher Abwesenheit von der Universität am Wahltag bis 28.5.2025 schriftlich per E-Mail an Eberhard.Ludewig@vetmeduni.ac.at bei der Wahlkommission die Zulassung zur Briefwahl und die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Die Wahlkommission hat über diesen Antrag innerhalb einer Woche zu entscheiden und im Fall der Zulassung die oder den Antragsteller schriftlich (einschließlich E-Mail oder Fax) zur persönlichen Abholung der Wahlunterlagen im Senatsbüro einzuladen. Der oder dem zur Briefwahl Zugelassenen sind nach dem Nachweis der Identität die zur Ausübung des Wahlrechts in Form der Briefwahl erforderlichen Unterlagen gegen Übernahmebestätigung auszufolgen. Den Wahlberechtigten, die einem externen Standort zugewiesen sind, können die erforderlichen Unterlagen auch per Post übermittelt werden.

Das Einlangen der Wahlkarte bei der Wahlkommission per Post, persönliche Abgabe oder Überbringung durch eine Botin oder einen Boten muss bis spätestens 12.6.2025, 14:00 Uhr erfolgen.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Univ.-Prof. Dr. Eberhard Ludewig

49. Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat für die Funktionsperiode WS 2025/2026 bis SS 2028

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode Wintersemester 2025/2026 bis Sommersemester 2028 findet am 12.6.2025 im Panoramasaal der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Mensagebäude DA, 1. Stock, in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 5.3.2025 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb von allen Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb und deren Ersatzmitglieder. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).

Vom 1.4.2025 bis 8.4.2025 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines schriftlichen Einspruches gegen das Wählerinnen – und Wählerverzeichnis bei der oder dem jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 24.4.2025) schriftlich bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.-Prof. Dr. Angelika Suchy, Zentrum für Pathobiologie, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jeder Wahlvorschlag hat zumindest zwei Personen mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 23.5.2025 an der Amtstafel, Gebäude CB Erdgeschoss, Einsicht genommen werden.

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann wegen voraussichtlicher Abwesenheit von der Universität am Wahltag bis 28.5.2025 schriftlich per E-Mail an Angelika.Suchy@vetmeduni.ac.at bei der Wahlkommission die Zulassung zur Briefwahl und die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Die Wahlkommission hat über diesen Antrag innerhalb einer Woche zu entscheiden und im Fall der Zulassung die oder den Antragsteller schriftlich (einschließlich E-Mail oder Fax) zur persönlichen Abholung der Wahlunterlagen im Senatsbüro einzuladen. Der oder dem zur Briefwahl Zugelassenen sind nach dem Nachweis der Identität die zur Ausübung des Wahlrechts in Form der Briefwahl erforderlichen Unterlagen gegen Übernahmebestätigung auszufolgen. Den Wahlberechtigten, die einem externen Standort zugewiesen sind, können die erforderlichen Unterlagen auch per Post übermittelt werden.

Das Einlangen der Wahlkarte bei der Wahlkommission per Post, persönliche Abgabe oder Überbringung durch eine Botin oder einen Boten muss bis spätestens 12.6.2025, 14:00 Uhr erfolgen.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Die Mandate werden unter Berücksichtigung des § 9 (5) der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats zugeteilt.

Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass.-Prof. Dr. Angelika Suchy

50. Ausschreibung der Wahl der Vertreterin/des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat für die Funktionsperiode WS 2025/2026 bis SS 2028

Die Wahl der Vertreterin/des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode Wintersemester 2025/2026 bis Sommersemester 2028 findet am 12.6.2025 im Panoramasaal der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Mensagebäude DA, 1. Stock, in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 5.3.2025 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals und deren/dessen Ersatzmitglied.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).

Vom 1.4.2025 bis 8.4.2025 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines schriftlichen Einspruches gegen das Wählerinnen – und Wählerverzeichnis bei der oder dem jeweiligen Vorsitzenden der Wahlkommission.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 24.4.2025) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Dipl.-Ing. Thomas Blechinger, Digitale Innovation und IT-Services, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 23.5.2025 an der Amtstafel, Gebäude CB Erdgeschoss, Einsicht genommen werden.

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte kann wegen voraussichtlicher Abwesenheit von der Universität am Wahltag bis 28.5.2025 schriftlich per E-Mail an  Thomas.Blechinger@vetmeduni.ac.at bei der Wahlkommission die Zulassung zur Briefwahl und die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Die Wahlkommission hat über diesen Antrag innerhalb einer Woche zu entscheiden und im Fall der Zulassung die oder den Antragsteller schriftlich (einschließlich E-Mail oder Fax) zur persönlichen Abholung der Wahlunterlagen im Senatsbüro einzuladen. Der oder dem zur Briefwahl Zugelassenen sind nach dem Nachweis der Identität die zur Ausübung des Wahlrechts in Form der Briefwahl erforderlichen Unterlagen gegen Übernahmebestätigung auszufolgen. Den Wahlberechtigten, die einem externen Standort zugewiesen sind, können die erforderlichen Unterlagen auch per Post übermittelt werden.

Das Einlangen der Wahlkarte bei der Wahlkommission per Post, persönliche Abgabe oder Überbringung durch eine Botin oder einen Boten muss bis spätestens 12.6.2025, 14:00 Uhr erfolgen.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Dipl.-Ing. Thomas Blechinger

51. Bevollmächtigungen

Die gemäß § 28 (1) UG erteilten Bevollmächtigungen werden mit der folgenden Aufstellung, die die bisherige Kundmachung ersetzt, verlautbart:

Bevollmächtigungen gemäß § 28 (1) UG

Die Rektorin:
Ao.  Univ.-Prof.  Dr.  Petra Winter

52. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden

Universitätsassistent:in (Prae-Doc) PhD-Student:in im Arbeitsbereich Membran-/Proteinbiophysik - Zentrum für Biologische Wissenschaften

  • Einstufung: B1 Prae-Doc
  • Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre
  • Bewerbungsfrist NEU: 16.3.2025
  • Kennzahl: 2024/0334

Details zur Stellenausschreibung Universitätsassistent:in (Prae-Doc) PhD-Student:in im Arbeitsbereich Membran-/Proteinbiophysik - Zentrum für Biologische Wissenschaften

2 Studentische Mitarbeiter:innen - Klinisches Zentrum für Pferde

  • Einstufung: C
  • Beschäftigungsausmaß: jew. 10 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: ab 15.4.2025 für max. 4 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 15.3.2025
  • Kennzahl: 2025/0042

Details zur Stellenausschreibung 2 Studentische Mitarbeiter:innen - Klinisches Zentrum für Pferde

Studentische:r Mitarbeiter:in im Bereich der zentralen ICU, Notambulanz - Klinisches Zentrum für Kleintiere

  • Einstufung: C
  • Beschäftigungsausmaß: 10 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: ab 1.6.2025 (für max. 4 Jahre)
  • Bewerbungsfrist: 15.3.2025
  • Kennzahl: 2025/0046

Details zur Stellenausschreibung Studentische:r Mitarbeiter:in im Bereich der zentralen ICU, Notambulanz - Klinisches Zentrum für Kleintiere

Senior Controller:in als SAP-KeyUser:in - Finanzbuchhaltung und Controlling

  • Einstufung: IVa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 15.3.2025
  • Kennzahl: 2025/0034

Details zur Stellenausschreibung Senior Controller:in als SAP-KeyUser:in - Finanzbuchhaltung und Controlling

Junior Controller:in - Finanzbuchhaltung und Controlling

  • Einstufung: IVa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist NEU: 22.3.2025
  • Kennzahl: 2025/0035

Details zur Stellenausschreibung Junior Controller:in - Finanzbuchhaltung und Controlling

Für das Rektorat:
Ao.  Univ.-Prof.  Dr.  Petra Winter

Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1