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39. Änderung des Satzungsteils 2. „Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats"

Der Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien hat gemäß § 19 (1) Universitätsgesetz 2002 auf Vorschlag des Rektorats die Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 4.11.2011, Studienjahr 2011/2012, 3. Stück, Punkt 7., zuletzt geändert im Mitteilungsblatt vom 1.7.2022, Studienjahr 2021/2022, 37. Stück, Punkt 101., wie folgt beschlossen:

Der Satzungsteil 2., „Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats", wird gemäß Art. 81c Abs. 1 B-VG und § 19 Abs. 1 UG geändert und wie folgt neu verlautbart:

Satzungsteil 2: Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats

Diese Verordnung tritt mit der Verlautbarung im Mitteilungsblatt in Kraft.

Der Vorsitzende des Senats:
Univ.-Prof.  Dr.  Herwig Grimm

Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1