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- 1. Stück - 01.10.2020
1. Änderung und Neuverlautbarung der Departmentordnung des Departments für Biomedizinische Wissenschaften
Die vom Rektorat beschlossene Departmentordnung des Departments für Biomedizinische Wissenschaften wird wie folgt geändert und neu verlautbart:
Departmentordnung des Departments für Biomedizinische Wissenschaften (PDF, 58 KB)
2. Einladung zur Betriebsversammlung (Gruppenversammlung des allgemeinen Personals und Gruppenversammlung des wissenschaftlichen Personals) für die Veterinärmedizinische Universität Wien
Am 18. und 19.11.2020 werden an unserer Universität wieder Betriebsratswahlen abgehalten. Es werden wiederum zwei Betriebsräte gewählt, einer für das wissenschaftliche und einer für das allgemeine Universitätspersonal. Außerdem wird wiederum eine Behindertenvertrauensperson gewählt. Die Bestimmungen über die Betriebsratswahlen finden sich im Arbeitsverfassungsgesetz. Darin ist geregelt, dass für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ein Wahlvorstand zu bestellen ist. Somit benötigen wir einen Wahlvorstand für die Wahl des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal und einen Wahlvorstand für die Wahl des Betriebsrats für das allgemeine Personal sowie einen Wahlvorstand für die Wahl der Behindertenvertrauensperson. Diese Wahlvorstände werden von der jeweiligen Betriebsversammlung bestellt.
Die entsprechenden Betriebsversammlungen werden gemeinsam abgehalten (also allg. und wissenschaftliches Personal zusammen) und zwar am Donnerstag, den 22.10.2020 um 12.00 Uhr s.T. im Hörsaal A. Teilnahmeberechtigt an dieser Betriebsversammlung sind alle MitarbeiterInnen der Universität, egal ob BeamtInnen, Vertragsbedienstete oder Privatangestellte der Universität.
Bitte beachten Sie bei der Betriebsversammlung unbedingt die geltenden Schutzmaßnahmen hinsichtlich Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19.
Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit.
Ist bei Beginn der Betriebsversammlung nicht mindestens die Hälfte der stimmberechtigten MitarbeiterInnen anwesend, ist eine halbe Stunde zuzuwarten. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Betriebsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden beschlussfähig. - Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlvorstands für die Wahl des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals und des Wahlvorstands für die Wahl der Behindertenvertrauensperson.
- Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wahlvorstands für die Wahl des Betriebsrates des wissenschaftlichen Universitätspersonals.
- Allfälliges
Sollten um 12:00 Uhr nicht genügend MitarbeiterInnen anwesend sein, wird die Betriebsversammlung effektiv um 12:30 Uhr beginnen. In der Zwischenzeit werden die Vorsitzenden der beiden Betriebsräte über aktuelle Entwicklungen in der Universitätenlandschaft allgemein und über aktuelle Entwicklungen an unserer Universität im Besonderen referieren.
Gleichzeitig erlauben wir uns, folgende Vorschläge für die Zusammensetzung der Wahlvorstände zu unterbreiten:
Allgemeines Personal und Behindertenvertrauensperson
Mitglieder:
- DI Thomas Blechinger
- Mag. Michaela Pirker
- Karin Utrata
Ersatzmitglieder:
- DI Dr. Soleman Sasgary
- Herbert Wakolbinger
- Kurt Wimmer
Wissenschaftliches Personal
Mitglieder:
- Ao. Univ.-Prof. Dr.phil. Norbert Nowotny
- Dr. Sabina Hammer
- Ass.Prof. Dr. Michael Löwenstein
Ersatzmitglieder:
- Ass.-Prof. Dr. Katharina Hittmair
- Dr. Beatrix Stessl
- Univ.-Prof. Dr. Herbert Weißenböck
Allfällige weitere Vorschläge für die Wahlvorstände sind zusammen mit einer Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen bis spätestens 19.10.2020 an die jeweiligen Vorsitzenden des Betriebsrates zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Wimmer, Vorsitzender des Betriebsrats für das allgemeine Personal an der Veterinärmedizinischen Universität
Dr. Armin Pirker, Vorsitzender des Betriebsrats für das wissenschaftliche Personal an der Veterinärmedizinischen Universität
3. Aufnahmeverfahren Universitätslehrgang Certified Canine Rehabilitation Practitioner (CCRP)
Durch die Ausbildung einschlägig qualifizierter Fachkräfte im Bereich der physikalischen Medizin kann der Heilungsprozess von Hunden postoperativ oder posttraumatisch optimiert und ein wesentlicher Beitrag zur Rehabilitation und zur Prävention von Traumata im Arbeits- und Sportbereich geleistet werden. Zu den zentralen Aufgabenbereichen der AbsolventInnen zählt die Entwicklung standardisierter Programme zur Rehabilitation von Hunden, so dass ihnen eine Schlüsselrolle im Hinblick auf die Qualitätssicherung im Bereich der physikalischen Medizin zukommt. Sie werden durch optimales Schmerzmanagement im Rahmen der physikalischen Medizin und durch tieroptimiertes Training einen wichtigen Beitrag zum Tierschutz leisten.
Der Universitätslehrgang ist ein Kooperationsprojekt der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der University of Tennessee, der Studienplan des Universitätslehrgangs folgt dem Ausbildungsprogramm des Canine Rehabilitation Certificate Program der University of Tennessee. Es ist demnach als internationale Ausbildung zu verstehen, die mit der offiziellen Bezeichnung der University of Tennessee „Certified Canine Rehabilitation Practitioner“ abschließt. Des Weiteren wird an TeilnehmerInnen, welche das vollständige Curriculum erfolgreich durchlaufen haben, gemäß § 87a (2) UG die Bezeichnung „Akademische/r ExpertIn für veterinärmedizinische Physikalische Medizin und Rehabilitation für Hunde“ vergeben, was durch die Ausstellung einer Urkunde bestätigt wird.
Zielgruppen des Universitätslehrgangs „Certified Canine Rehabilitation Practitioner“:
- Personen mit abgeschlossenem Studium Veterinärmedizin
- StudentenInnen der Veterinärmedizin ab dem 10. Semester
Die Österreichische Tierärztekammer weist daraufhin, dass in der Republik Österreich Diagnose und Therapie am kranken Tier nach § 12 Tierärztegesetz ausschließlich Tierärzten vorbehalten sind. Soweit daher Physiotherapie durch Laien zur Anwendung gelangt, kann diese lediglich als Hilfestellung im Rahmen einer durch den Tierarzt vorgenommenen Diagnose und Therapie unter dessen verantwortlicher Aufsicht erfolgen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 07.03.2014 (BMG- 74120/0005-II/B/10a/2014) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine eigenständige Heilbehandlung nur durch Tierärzte/Tierärztinnen erfolgen kann; andere Personen, auch solche die eventuell eine fundierte Ausbildung erfahren haben, können nur als Hilfspersonen zur Mithilfe (§ 24 Abs. 2 leg.cit.) bei der Behandlung herangezogen werden. Eine bloße Überweisung zur Behandlung ist dagegen nicht möglich.
Bewerbung
Bewerbungen sind an die Veterinärmedizinische Universität Wien, z. Hd.Fr. Regine Major, Studienreferat, Veterinärplatz 1, A-1210 Wien zu richten. Folgende Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden:
- Notariell beglaubigte Kopie der Abschlussurkunde des Studiums der Veterinärmedizin (bei ausländischen Abschlüssen muss die Echtheit der Urkunde durch die jeweilige Universität bestätigt werden) oder Kopie der Abschlussurkunde des Studiums der Veterinärmedizin der Vetmeduni Vienna bzw.
- Nachweis der positiv abgelegten Prüfungen des 9.Semesters gem. Studienplan 02U/14U
- Notariell beglaubigte Kopie eines gültigen Lichtbildausweises
- Unterschriebenes Formular zur Kenntnisnahme der rechtlichen Situation in Österreich: Formular zur Kenntnisnahme der rechtlichen Situation in Österreich zum Download (doc, 77 KB)
- Bewerbungsfrist: 01.10.2020 – 31.01.2021
- Lehrgangsbeginn: 1. März 2021 (e-learning Module)
- Präsenztage: 09.08. – 14.08.2021
- Abschlussprüfung: voraussichtlich August 2022
- Kursgebühr:
für Teilnehmer aus EU-Ländern mit international anerkannter Steuernummer (AT-Nummer) sowie aus Drittländern: 5.997 Euro (inkl. Examen) und
für Teilnehmer aus EU Ländern ohne international anerkannter Steuernummer 5.997 Euro (inkl. Examen) zzgl. Mwst. des entsprechenden Landes.)+ (derzeit) € 20,20 ÖH-Gebühr pro Semester
Studienplan
4. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden
UniversitätsassistentIn - Interne Medizin Kleintiere
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden (davon 8 Stunden befristete Karenzvertretung)
- Dauer des Dienstverhältnisses: 2 Jahre für 32 Wochenstunden, befristete Karenzvertretung für 8 Wochenstunden
- Bewerbungsfrist: 24.10.2020
Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Interne Medizin Kleintiere
UniversitätsassistentIn - Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 36 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung
- Bewerbungsfrist: 24.10.2020
Resident ECAR - Universitätsklinik für Wiederkäuer
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre
- Bewerbungsfrist: 24.10.2020
Details zur Stellenausschreibung Resident ECAR - Universitätsklinik für Wiederkäuer
PhD StudentIn/Resident - Institut für Parasitologie
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 5 Jahre
- Bewerbungsfrist: 15.11.2020
Details zur Stellenausschreibung PhD StudentIn/Resident - Institut für Parasitologie
UniversitätsassistentIn - Institut für Pharmakologie und Toxikologie
- Einstufung: PostDoc/B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre
- Bewerbungsfrist: 30.10.2020
studentische MitarbeiterInnen - Interne Medizin Kleintiere, Service für Ziervögel und Reptilien
- Einstufung: C
- Beschäftigungsausmaß: 10 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: max. 4 Jahre, Pool ab 01.11.2010
- Bewerbungsfrist: 22.10.2020
Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna)
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1