- Startseite /
- Universität /
- Infoservice /
- Mitteilungsblatt /
- Übersicht der Mitteilungsblätter /
- Studienjahr 2019/2020 /
- 9. Stück - 02.01.2020
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2019/2020 - Ausgegeben am 02.01.2020 - 9. Stück
30. Verlautbarung des Aufnahmeverfahrens für den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ 2020
Die Vergabe der Studienplätze für den Universitätslehrgang „Angewandte Kynologie“ erfolgt durch ein Aufnahmeverfahren (Eignungstest) vor der Zulassung.
Die Teilnahme am Aufnahmeverfahren beginnt mit der Bewerbung um einen Studienplatz.
Zugelassen werden Personen, die über eine allgemeine Hochschulreife verfügen. Von dieser Voraussetzung kann abgesehen werden, wenn der/die ZulassungswerberIn eine mehrjährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweist und im Aufnahmeverfahren hervorragende Leistung zeigt.
Die Bewerbung ist per Post innerhalb der Bewerbungsfrist an folgende Adresse zu senden: Veterinärmedizinische Universität Wien, Studienreferat z.Hd.Regine Major; Veterinärplatz 1, 1210 Wien
Folgende Dokumente sind in notariell beglaubigter Form beizulegen:
- gültiger Lichtbildausweis, Motivationsschreiben und Maturazeugnis oder
- Zertifikat zum/zur „Tierschutzqualifizierten HundetrainerIn“ oder
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis nach § 11 Abs.1Nr.8f Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland oder
- abgeschlossene Lehre zum/zur TierpflegerIn und 2 Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden (bestätigt durch den Arbeitgeber oder mittels gültigem Gewerbeschein) oder
- 5 Jahre praktische Erfahrung in der Arbeit mit Hunden mittels gültigem Gewerbeschein.
Zusätzlich muss bei mehrjähriger praktischer Tätigkeit mit Hunden, ein Nachweis über mindestens 40 Fortbildungsstunden nach der Verordnung des Bundesministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden BGBl. II Nr.56/2012 (bei Lehre + 2 jähriger Tätigkeit) und mindestens 100 Fortbildungsstunden (bei 5 jähriger Tätigkeit), nachgewiesen werden.
Zur Verständigung mit den BewerberInnen ist die Angabe einer E-Mail-Anschrift zwingend erforderlich. Allfällige Korrespondenz mit den BewerberInnen erfolgt über die von den BewerberInnen bei der Bewerbung angegebene E-Mailadresse!
Eine gültige Bewerbung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich!
Alle StudienwerberInnen müssen einen persönlichen Termin in der Kalenderwoche 27 wahrnehmen, bei dem ein Eignungstest stattfindet.
Der Termin für den Eignungstest wird über die Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien verlautbart. Verlautbarte Termine sind verbindlich und können seitens der TeilnehmerInnen nicht verschoben werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich vor Testbeginn durch Personalausweis oder andere amtliche Lichtbildausweise auszuweisen.
BewerberInnen, die sich nicht durch einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen können, werden zum Test nicht zugelassen. Der Eignungstest dauert ca. 90 Minuten.
Die Summe der erzielten Punkte im Eignungstest ergibt eine vorläufige Rangliste der Bewerbungen.
Für das Bestehen des Eignungstests müssen mindestens 51 Punkte erreicht werden. Bei Gleichrangigkeit wird bei Unterrepräsentanz eines Geschlechts ausgewählt, wer diesem angehört. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.
Kosten, die den BewerberInnen durch die Teilnahme am Aufnahmeverfahren entstehen, sind von den BewerberInnen selbst zu tragen.
Als Vorbereitung für den Eignungstest empfehlen wir Ihnen:
- Del Amo, C., Theby, V. (2014): Handbuch für Hundetrainer. Ulmer, Stuttgart (ISBN: 978-3800182619)
- Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz
- Rechtsvorschrift für 2. Tierhalteverordnung
- Bewerbungsfrist: 01. März 2020 – 31. März 2020
- Eignungstest: 03. Juli 2020
- Lehrgangsbeginn: Oktober 2020
31. Honorarordnung für Leistungen im Rahmen des Tierspitals der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Honorarordnung für Leistungen im Rahmen des Tierspitals der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist ein Teil der Anstaltsordnung der Veterinärmedizinischen Universität Wien und wird gemäß § 36 (2) UG 2002 wie folgt neu verlautbart:
Diese Honorarordnung tritt mit 03.01.2020 in Kraft.
32. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden
studentische/r MitarbeiterIn - Universitätsklinik für Wiederkäuer
- Einstufung: C
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 01.03.2020 bis 30.06.2020
- Bewerbungsfrist: 23.01.2020
Details zur Stellenausschreibung studentische/r MitarbeiterIn - Universitätsklinik für Wiederkäuer
studentische/r MitarbeiterIn - Institut für Pharmakologie
- Einstufung: C
- Beschäftigungsausmaß: 8,5 Wochenstunden (geringfügige Beschäftigung)
- Dauer des Dienstverhältnisses: 01.03.2020 bis Ende August 2020
- Bewerbungsfrist: 31.01.2020
Details zur Stellenausschreibung studentische/r MitarbeiterIn - Institut für Pharmakologie
studentische/r MitarbeiterIn - Universitätsklinik für Kleintiere
- Einstufung: C
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: max. 4 Jahre ab 01.03.2020
- Bewerbungsfrist: 23.01.2020
Details zur Stellenausschreibung studentische/r MitarbeiterIn - Universitätsklinik für Kleintiere
studentische/r MitarbeiterIn - Physiologie, Pathophysiologie und Experimentelle Endokrinologie
- Einstufung: C
- Beschäftigungsausmaß: 4 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: max. 4 Jahre, ab 01.02.2020
- Bewerbungsfrist: 23.01.2020 (ursprünglich 06.01.2020)
Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna)
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1