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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 01.03.2019 - 16. Stück

48. Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten im Senat für die Funktionsperiode WS 2019/2020 bis SS 2022

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessoren sind, im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2019/2020 bis SS 2022 findet am 13.6.2019 im Panoramasaal (Mensagebäude, Gebäude DA, 1. Stock) der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2019 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden neun Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessoren sind, und deren Ersatzmitglieder.

Vom 1.4.2019 bis 8.4.2019 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 24.4.2019) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof. Dr. Walter Arnold, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.  Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 3.6.2019 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
o.Univ.Prof. Dr. Walter Arnold

49. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat für die Funktionsperiode WS 2019/2020 bis SS 2022

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2019/2020 bis SS 2022 findet am 13.6.2019 im Panoramasaal (Mensagebäude, Gebäude DA, 1. Stock) der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2019 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden vier Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb von allen Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb und deren Ersatzmitglieder. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).

Vom 1.4.2019 bis 8.4.2019 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 24.4.2019) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal, Institut für Pathologie, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jeder Wahlvorschlag hat zumindest zwei Personen mit Lehrbefugnis (venia docendi) zu enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 3.6.2019 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Die Mandate werden unter Berücksichtigung des § 9 (5) der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats zugeteilt.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass.Prof. Dr. Gerhard Loupal

50. Ausschreibung der Wahl der Vertreterin/des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat für die Funktionsperiode WS 2019/2020 bis SS 2022

Die Wahl der Vertreterin/des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2019/2020 bis SS 2022 findet am 13.6.2019 im Panoramasaal (Mensagebäude, Gebäude DA, 1. Stock) der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2019 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals und deren/dessen Ersatzmitglied.

Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).

Vom 1.4.2019 bis 8.4.2019 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 24.4.2019) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Dipl.-Ing. Thomas Blechinger, IT-Services, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 3.6.2019 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Dipl.-Ing. Thomas Blechinger

51. Ausschreibung einer Professur gemäß § 98 UG 2002 für „Hygiene und Technologie tierischer Lebensmittel“

Die Veterinärmedizinische Universität Wien arbeitet in Lehre, Forschung und ihren Dienstleistungsangeboten an der Sicherstellung der Tiergesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere. Wir verstehen diese Aufgabe als Beitrag zur Gesundheit von Menschen und Tieren sowie zur Produktion sicherer Nahrungsmittel.

Am Department für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin ist die Professur für „Hygiene und Technologie tierischer Lebensmittel“ gemäß § 98 UG 2002zu besetzen.

Tätigkeitsbereich:

Die Professur wird dem neu etablierten Institut für Lebensmittelsicherheit, Lebensmitteltechnologie und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin zugeordnet. Im Verbund mit den existierenden Abteilungen für Lebensmittelmikrobiologie sowie für Öffentliches Veterinärwesen und Epidemiologie hat die Professur Zugriff auf modernste Einrichtungen mit ausgezeichneten Forschungs- und Lehrmöglichkeiten.

Zentrale Aufgabe ist die Leitung der Abteilung „Hygiene und Technologie von Lebensmitteln“ sowie die Vertretung des Faches in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung in Zusammenarbeit mit den an der Vetmeduni Vienna etablierten Fächern und Nutztierkliniken.

In der Forschung gehören zu den Aufgaben der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers:

  • Die wissenschaftliche Bewertung lebensmittelbedingter Gefahren unter Berücksichtigung der Primärproduktion in einem integrierten „farm to fork“ Ansatz
  • Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Lebensmitteltechnologie im Kontext der hygienischen Unbedenklichkeit von Lebensmitteln
  • Die Entwicklung und Evaluierung zukunftsweisender Lebensmittelqualitäts- und Sicherheitskonzepte für tierische Lebensmittel inklusive sicherheitsbezogener Aspekte von physiko-chemischen und sensorischen Eigenschaften

In der Lehre koordiniert und übernimmt die/der erfolgreiche Kandidatin/Kandidat Aufgaben im Studium Veterinärmedizin im Besonderen in der vertiefenden Ausbildung im Bereich Grundlagen der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittelqualitätssicherung. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die postgraduale Weiterbildung in den lebensmittelbezogenen Aspekten des tierärztlichen Aufgabenspektrums dar.

Erforderliche Ausbildung, Qualifikationen und Kenntnisse:

  • abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin
  • eine facheinschlägige Habilitation (venia docendi) oder eine international anerkannte gleichwertige Qualifikation
  • hervorragende Leistungen im benannten Aufgabenbereich, nachgewiesen durch exzellente Publikationstätigkeit und Einwerbung entsprechender Drittmittel
  • internationale Reputation und Einbettung im internationalen wissenschaftlichen Umfeld
  • ausgewiesene Kenntnisse in modernen Lebensmittelgewinnungs- und -verarbeitungssystemen in der Wertschöpfungskette Fleisch
  • Vertrautheit mit der Europäischen Lebensmittelgesetzgebung und deren Umsetzung
  • Engagement und Erfahrung in universitärer Lehre, in der Betreuung von Abschlussarbeiten und der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses
  • sehr gute Englischkenntnisse (mind. B2)

Erforderliche fachübergreifende Fähigkeiten:

  • hohe Kommunikationsfähigkeit
  • ausgeprägte Führungs- und Sozialkompetenz
  • wirtschaftliches und strategisches Denken und Handeln
  • Entscheidungsfähigkeit und Durchsetzungsvermögen

Weitere erwünschte Qualifikationen und Kompetenzen:

  • Diplomate des ECVPH
  • gute Deutschkenntnisse (von BewerberInnen aus dem Ausland wird vorausgesetzt, innerhalb von 2-3 Jahren Deutschkenntnisse auf mind. Level B1 zu erwerben)

Mindestentgelt:

Der/Die Universitätsprofessor/in wird in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis angestellt und ist in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten eingereiht. Eine Überzahlung des kollektivvertraglichen monatlichen Mindestentgelts (€ 5.130,20) kann im Rahmen der Berufungsverhandlungen vereinbart werden.

Die Vetmeduni Vienna strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 50%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schriftliche Bewerbungen sind in englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Zusammenfassung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit, Darstellung der bisherigen Erfahrungen im Bereich Organisation, Management und Führungsaufgaben, die nach Einschätzung des Bewerbers/der Bewerberin drei besten Publikationen) bis spätestens 03.05.2019 mit der Kennzahl B_HTtL_2019 zu richten an:
Büro des Senates der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, A-1210 Wien (bevorzugt per E-Mail an senat@vetmeduni.ac.at)

Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind. 

Die Präsentationen und Interviews mit den Kandidatinnen und Kandidaten sind für den 24.-25.10.2019 geplant.

Die Vetmeduni Vienna ist stolze Trägerin des Zertifikats „berufundfamilie“, daher freuen wir uns über Bewerbungen von Personen mit Familienkompetenz. Ebenso sind uns Bewerbungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen willkommen.

www.vetmeduni.ac.at/professuren

 

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter

52. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Die Bewerbungen sind unter Angabe der Kennzahl bevorzugt per E-Mail bzw. per Post an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu übermitteln. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
E-Mail an Personalabteilung senden

UniversitätsassistentIn - Notambulanz Universitätsklinik für Kleintiere

  • Einstufung: B1 bzw. PostDoc/B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre mit Option auf Verlängerung
  • Bewerbungsfrist: 24.03.2019

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Notambulanz Universitätsklinik für Kleintiere

Resident Interne Medizin - Universitätsklinik für Pferde

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 3-5 Jahre, ab 1. Juli 2019
  • Bewerbungsfrist: 24.03.2019

Details zur Stellenausschreibung Resident Interne Medizin - Universitätsklinik für Pferde

Studentische MitarbeiterInnen - VetSIM (Skills Lab)

  • Einstufung: C
  • Beschäftigungsausmaß: 11 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: max. 4 Jahre, ab 01.04.2019
  • Bewerbungsfrist: 22.03.2019

Details zur Stellenausschreibung Studentische MitarbeiterInnen - VetSIM (Skills Lab)

Medizinische Fachkraft / technische AssistentIn - Klinische Abteilung für Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin

  • Einstufung: IIb / IIIa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.03.2019

Details zur Stellenausschreibung Medizinische Fachkraft / technische AssistentIn - Klinische Abteilung für Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin

SystemadministratorIn - Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen

  • Einstufung: IVa
  • Beschäftigungsausmaß: 10-15 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung, voraussichtlich bis 31.03.2021
  • Bewerbungsfrist: 22.03.2019

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MitarbeiterIn E-Learning-Systemadministration - Abteilung E-Learning und Neue Medien

  • Einstufung: IVa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 1 Jahr mit Option auf unbefristete Verlängerung
  • Bewerbungsfrist: 22.03.2019

Details zur Stellenausschreibung MitarbeiterIn E-Learning-Systemadministration - Abt. E-Learning und Neue Medien

Financial ControllerIn - Kaufmännische Leitung

  • Einstufung: IVa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 31.03.2019

Details zur Stellenausschreibung Financial ControllerIn - Kaufmännische Leitung

Hilfskraft - Universitätsbibliothek

  • Einstufung: I
  • Beschäftigungsausmaß: 15 Stunden / Monat
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 22.03.2019

Details zur Stellenausschreibung Hilfskraft - Universitätsbibliothek

Lehrling Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn - Universitätsbibliothek

  • Einstufung: Lehrling
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 22.03.2019

Details zur Stellenausschreibung Lehrling Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn - Universitätsbibliothek

Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter

Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna)
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1