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- 14. Stück - 22.02.2018
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2017/2018 - Ausgegeben am 22.02.2018 - 14. Stück
36. Verordnung des Rektorats über Testinhalte, Testdauer, Punktesystem und den Testablauf der Eignungstests für das Diplomstudium Veterinärmedizin und für die Bachelorstudien Pferdewissenschaften und Biomedizin und Biotechnologie im Studienjahr 2018/2019
Das Rektorat der Veterinärmedizinischen Universität Wien hat gemäß § 71d iVm. § 63 Universitätsgesetz – UG (BGBl. I Nr. 120/2002 idgF.) und § 6 Abs. 3 der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Veterinärmedizin und zu den Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie im Studienjahr 2018/2019 (Mitteilungsblatt Studienjahr 2017/2018, 6. Stück, Nr. 12) nach Anhörung des Senats folgende Verordnung über die Testinhalte, Testdauer, Punktesystem und den Testablauf, die vom Universitätsrat genehmigt worden ist, erlassen:
Präambel
Diese Verordnung legt die Testinhalte, die Testdauer, das Punktesystem und den Testablauf der für das Studienjahr 2018/2019 durchzuführenden Eignungstests fest. Die gegenständliche Verordnung beruht auf der Verordnung über die Zulassungsbeschränkung zum Diplomstudium Veterinärmedizin und zu den Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie im Studienjahr 2018/2019 (Mitteilungsblatt 2017/2018, 6. Stück, Nr. 12). Der Ablauf des Aufnahmeverfahrens sowie der Eignungstest selbst beruhen auf den Erkenntnissen der bisher durchgeführten Aufnahmeverfahren.
Allgemeine Bestimmungen
Testablauf & Testdauer
§ 1. (1) Der Eignungstest ist in allen drei Studienrichtungen ein schriftlicher Test in deutscher Sprache. Der Test wird als Gruppentestung durchgeführt. Die Testdauer beträgt für das Diplomstudium Veterinärmedizin insgesamt 150 Minuten und für die Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie jeweils insgesamt 120 Minuten.
(2) Die Weitergabe der Testaufgaben an Dritte sowie deren Verwertung ist untersagt. Dieses Recht steht ausschließlich den Urheber_innen des Eignungstestes zu. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung ist die Veterinärmedizinische Universität Wien berechtigt, sich schad- und klaglos zu halten.
Testinhalte
§ 2. Der Eignungstest setzt sich zusammen aus:
a) Fragen zu den Anforderungen von Studium und Beruf und
b) Fachspezifischen Fragen aus den Gebieten Biologie, Physik und Chemie in Form von Multiple Choice Fragen – Single best answer.
Diplomstudium Veterinärmedizin
§ 3. Der fachspezifische Teil (§ 2 lit. b) umfasst insgesamt 80 Fragen und ergibt sich aus den Themen des Schulstoffs ab der 9. Schulstufe. Die Fragen beziehen sich auf die Gebiete Biologie, Physik und Chemie.
Bachelorstudium Pferdewissenschaften
§ 4. Der fachspezifische Teil (§ 2 lit. b) umfasst insgesamt 60 Fragen und ergibt sich aus den Themen des Schulstoffs ab der 9. Schulstufe. Die Fragen beziehen sich auf die Gebiete Biologie, Physik und Chemie.
Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie
§ 5. Der fachspezifische Teil (§ 2 lit. b) umfasst insgesamt 60 Fragen und ergibt sich aus den Themen des Schulstoffs ab der 9. Schulstufe. Die Fragen beziehen sich auf die Gebiete Biologie, Physik und Chemie.
Punktesystem
§ 6. (1) Das Ergebnis beim Eignungstest ergibt sich je Studienrichtung aus der Übereinstimmung der Antworten mit den Fragen zu den Anforderungen von Studium und Beruf (§ 2 lit. a) in Prozent sowie nach den erreichten Punkten bei den fachspezifischen Fragen (§ 2 lit. b).
(2) Die Übereinstimmung der Antworten mit den Fragen zu den Anforderungen von Studium und Beruf werden wie folgt bewertet:
Prozent | Punkte |
| Prozent | Punkte |
99-100 | 32 |
| 73-75 | 14 |
97-98 | 30 |
| 70-72 | 12 |
94-96 | 28 |
| 68-69 | 10 |
91-93 | 26 |
| 66-67 | 8 |
88-90 | 24 |
| 64-65 | 6 |
85-87 | 22 |
| 62-63 | 4 |
82-84 | 20 |
| 60-61 | 2 |
79-81 | 18 |
| <60 | 0 |
76-78 | 16 |
|
|
|
(3) Für jede richtig beantwortete fachspezifische Frage (§ 2 lit. b) wird ein Punkt vergeben. Eine falsch beantwortete Frage sowie eine nicht beantwortete Frage werden mit jeweils 0 Punkten bewertet. Es werden keine Teilpunkte vergeben. Eine Frage kann nicht mit Minuspunkten abgeschlossen werden.
Inkrafttreten
§ 7. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.
Für das Rektorat:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Herausgeberin und Verlegerin: Veterinärmedizinische Universität Wien (Vetmeduni Vienna)
Redaktion: Dr. Christian Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1