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- 16. Stück - 01.03.2016
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2015/2016 - Ausgegeben am 01.03.2016 - 16. Stück
35. Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten im Senat für die Funktionsperiode WS 2016/2017 bis SS 2019
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessoren sind, im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2016/2017 bis SS 2019 findet am 9.6.2016 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.
Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2016 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.
Gewählt werden neun Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessoren sind, und deren Ersatzmitglieder.
Vom 4.4.2016 bis 11.4.2016 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.
Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 21.4.2016) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof. Dr. Johann Thalhammer, Klinische Abteilung für Interne Medizin Kleintiere, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).
In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 2.6.2016 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.
Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.
Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.
Der Vorsitzende der Wahlkommission:
o.Univ.Prof. Dr. Johann Thalhammer
36. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat für die Funktionsperiode WS 2016/2017 bis SS 2019
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2016/2017 bis SS 2019 findet am 9.6.2016 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.
Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2016 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.
Gewählt werden vier Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb von allen Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb und deren Ersatzmitglieder. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören.
Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).
Vom 4.4.2016 bis 11.4.2016 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.
Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 21.4.2016) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal, Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jeder Wahlvorschlag hat zumindest zwei Universitätsdozentinnen oder Universitätsdozenten zu enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 2.6.2016 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.
Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.
Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.
Die Mandate werden unter Berücksichtigung des § 9 (5) der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats zugeteilt.
Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass.Prof. Dr. Gerhard Loupal
37. Ausschreibung der Wahl der Vertreterin/des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat für die Funktionsperiode WS 2016/2017 bis SS 2019
Die Wahl der Vertreterin/des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2016/2017 bis SS 2019 findet am 9.6.2016 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.
Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2016 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.
Gewählt wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals und deren/dessen Ersatzmitglied.
Die Erstellung der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten für die zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter der Personengruppen im Senat hat so zu erfolgen, dass mindestens 50 v.H. Frauen an wählbarer Stelle zu reihen sind. Dies gilt auch für die zu wählenden Ersatzmitglieder. Bei einer ungeraden Anzahl von Mitgliedern erfolgt die Berechnung, indem die Anzahl der Mitglieder rechnerisch um ein Mitglied zu reduzieren ist und der erforderliche Frauenanteil von dieser Anzahl zu bestimmen ist (§ 20a. (4) UG).
Vom 4.4.2016 bis 11.4.2016 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.
Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 21.4.2016) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Dipl.-Ing. Thomas Blechinger, IT-Services, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 2.6.2016 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.
Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.
Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.
Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Dipl.-Ing. Thomas Blechinger
38. Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen vom Sommersemester 2016 bis zum Wintersemester 2018/2019
Die nächste dreijährige Funktionsperiode des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen läuft vom Sommersemester 2016 bis zum Wintersemester 2018/2019.
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen besteht aus folgenden Mitgliedern:
Mitglieder der UniversitätsprofessorInnen:
- Univ. Prof. Dr. Monika Ehling-Schulz
- Univ. Prof. Dr. Martin Wagner
Ersatzmitglieder:
- Univ. Prof. Dr. Anja Joachim
- Univ. Prof. Dr. Thomas Rülicke
Mitglieder der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Lehr- und Forschungsbetrieb:
- Dr. Gabriele Flekna
- Ao.Univ. Prof. Dr. Christine Iben
Ersatzmitglieder:
- Dr. Christiane Weißenbacher-Lang
- Dr. Christa Horvath-Ungerböck
Mitglieder der allgemeinen Universitätsbediensteten:
- Karin Zanghellini
- Gerda Zörrer
Ersatzmitglieder:
- Dipl. Ing. Thomas Blechinger
- Mag. Michaela Pirker
Mitglieder der Studierenden:
- Viktoria Denner
- Martin Kraetzl
Ersatzmitglieder:
- Jessica Burak
- Johanna Hölscher
In der konstituierenden Sitzung am 15.02.2016 wurden Frau Ao.Univ.-Prof. Dr. Christine Iben zur Vorsitzenden und Frau Dr. Gabriele Flekna zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.
Die Vorsitzende des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen:
Ao.Univ.-Prof. Dr. Christine Iben
39. Ausschreibung einer Professur gemäß §99 (1) UG 2002 für „Klinische Mikrobiologie und Hygiene“
Die Veterinärmedizinische Universität Wien arbeitet in Lehre, in Forschung und in ihren Dienstleistungsangeboten an der Sicherstellung der Tiergesundheit und dem Wohlbefinden der Tiere. Wir verstehen diese Aufgabe als elementaren Beitrag zur Produktion qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel und damit der Gesundheit des Menschen.
Am Department für Pathobiologie der Vetmeduni Vienna ist die
Professur für „Klinische Mikrobiologie und Hygiene“ gemäß §99 (1) UG 2002
zu besetzen. Der Umfang des Dienstverhältnisses im Rahmen dieser Professur wird das Ausmaß von 100% einer vollbeschäftigten Dienstnehmerin/eines vollbeschäftigten Dienstnehmers betragen und auf 5 Jahre befristet sein.
Aufgabengebiet:
Vertretung des Faches in Forschung, Lehre inkl. Weiterbildung und Dienstleistung in Zusammenarbeit mit den Universitätskliniken der Vetmeduni. Die Arbeits- und Forschungsschwerpunkte sind:
- Entwicklung, Etablierung und Validierung von Methoden zum Nachweis und zur Charakterisierung von bakteriellen Erregern mit veterinärmedizinischer Bedeutung
- Entwicklung und Etablierung von Präventionsstrategien zur Vermeidung bakterieller Erkrankungen und nosokomialer Infektionen, vorwiegend durch Optimierung der Hygiene
- Abklärung infektionsepidemiologischer Fragestellungen unter Anwendung moderner phäno- und genotypischer Erregertypisierungsverfahren
- Organisation und Weiterentwicklung der mikrobiologischen Diagnostik an der Vetmeduni Vienna
In der Lehre koordiniert und übernimmt die/der erfolgreiche Kandidatin/Kandidat Aufgaben im Diplomstudium Veterinärmedizin.
Anstellungserfordernisse:
a) Abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, facheinschlägige Habilitation oder äquivalente Qualifikation
c) Umfangreiche Erfahrungen in der Lehre und didaktische Eignung
d) International erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit, ausgewiesen durch ausgezeichnete Publikationen in referierten Fachzeitschriften und durch Einwerbung und erfolgreicher Durchführung von Drittmittelprojekten
g) Qualifikation zur Führungskraft - hohe Kommunikations- und organisatorische Fähigkeiten
Mindestentgelt
Der/Die Universitätsprofessor/in wird in einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt und ist in die Verwendungsgruppe A1 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten eingereiht. Eine Überzahlung des kollektiv vertraglichen monatlichen Mindestentgelts (€ 4.782,40) kann im Rahmen der Berufungsverhandlungen vereinbart werden.
Die Vetmeduni Vienna strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 50%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schriftliche Bewerbungen sind in englischer Sprache mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Zusammenfassung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit, Darstellung der bisherigen Erfahrungen im Bereich Organisation, Management und Führungsaufgaben, die nach Einschätzung des Bewerbers/der Bewerberin drei besten Publikationen) bis spätestens 22.03.2016 zu richten an: Büro des Senates der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, A-1210 Wien (E-Mail an Büro des Senats senden).
Die Bewerbungen sind gebührenfrei.
Die Vetmeduni Vienna ist stolze Trägerin des Zertifikats „berufundfamilie“, daher freuen wir uns über Bewerbungen von Personen mit Familienkompetenz. Ebenso sind uns Bewerbungen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen willkommen.
www.vetmeduni.ac.at/professuren
Die Rektorin:
Dr. Sonja Hammerschmid
40. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
7 TierärztInnen - Rotating Internship Universitätsklinik für Kleintiere
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 1 Jahr ab 01.10.2016
- Bewerbungsfrist: 24.03.2016
UniversitätsassistentIn - Bildgebende Diagnostik
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 4 Jahre mit Option auf Verlängerung
- Bewerbungsfrist: 31.03.2016
Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Bildgebende Diagnostik
UniversitätsassistentIn - Notfallservice, Department für Kleintiere und Pferde
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden (mit Option auf Erhöhung bei Verfassen einer Dissertation)
- Dauer des Dienstverhältnisses: 1 Jahr
- Bewerbungsfrist: 24.03.2016
Studentische/r MitarbeiterIn - Institut für Öffentliches Veterinärwesen
- Einstufung: C
- Beschäftigungsausmaß: max. 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 9 Monate
- Bewerbungsfrist: 22.03.2016
TierpflegerIn - Universitätsklinik für Pferde
- Einstufung: IIa
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung
- Bewerbungsfrist: 22.03.2016
Details zur Stellenausschreibung TierpflegerIn - Universitätsklinik für Pferde
Technische/r AssistentIn - Universitäsklinik für Geflügel und Fische, Fischmedizin
- Einstufung: IIIa/IIIb
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist: 22.03.2016
TierpflegerIn - Universitätsklinik für Geflügel und Fische, Geflügelmedizin
- Einstufung: IIa
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist: 22.03.2016