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- 22. Stück - 16.06.2014
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2013/2014 - Ausgegeben am 16.06.2014 - 22. Stück
66. Änderung und Neuverlautbarung der Verordnung des Rektorats der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a UG
Die von Rektorat der Veterinärmedizinischen Universität Wien beschlossene Verordnung über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung des BGBl I Nr. 81/2009, zuletzt verlautbart im Mitteilungsblatt vom 01.03.2011, Studienjahr 2010/2011, 15. Stück, Punkt 44., wird wie folgt geändert und neu verlautbart:
Für das Rektorat:
Dr. Sonja Hammerschmid
67. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2013/2014
Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.
Ein Leistungsstipendium darf 750,- Euro nicht unterschreiten und 1.500,- Euro für zwei Semester nicht überschreiten.
Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre.
Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.
Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft
- Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
- Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2013/2014 (das ist von 01.10.2013 bis 30.09.2014) von nicht schlechter als 1,300.
Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung:
- Eine Studienleistung von mindestens 55 ECTS-Punkten.
Der Bewerbung sind anzuschließen:
- Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2013/2014
- Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gemäß § 19 StudFG
- Nachweis über die Staatsbürgerschaft
Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.
Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2013/2014: 15. Oktober 2014
Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.
Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium (doc, 77 KB)
Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.
Ao.Univ.-Prof.Dr.Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
68. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Kalenderjahr 2014
Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.
Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 750,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
a) Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft
Als weitere gleichgestellte Gruppe kommen dazu noch Drittstaatsangehörige (das sind Personen mit der Staatsbürgerschaft eines Landes, das nicht dem EWR angehört), sofern sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind (nach fünfjährigen Aufenthalt in Österreich).
Staatenlose sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie vor der Aufnahme an einer im § 3 StudFG genannten Einrichtung
- gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und
- in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.
Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens übe die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:
- Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
- Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
- Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
- Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden. - Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung
- Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.
Das Formblatt für die Bewerbung steht auf unserer Homepage zur Verfügung.
Formblatt für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium (doc, 77 KB)
Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.
Ende der Bewerbungsfristen für das Kalenderjahr 2014: 15. Oktober 2014
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.
Ao. Univ.-Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
69. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
UniversitätsassistentIn - Graf-Lehndorff-Institut für Pferdewissenschaften (Standort Neustadt/Dosse, Deutschland)
- Einstufung: Postdoc/B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristet für 4 Jahre ab 01.08.2014
- Bewerbungsfrist: 09.07.2014
UniversitätsassistentIn - Notfallservice Interne Medizin Kleintiere
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: Karenzstelle bis 30.06.2015
- Bewerbungsfrist: 09.07.2014
Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Notfallservice Interne Medizin Kleintiere
HufschmiedIn - Klinik für Pferde
- Einstufung: IIa
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist: 07.07.2014
Details zur Stellenausschreibung HufschmiedIn - Klinik für Pferde
DebitorenbuchhalterIn - Finanzabteilung
- Einstufung: IIIa
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: Karenzvertretung
- Bewerbungsfrist: 07.07.2014
Details zur Stellenausschreibung DebitorenbuchhalterIn - Finanzabteilung