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- 24. Stück - 03.06.2013
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2012/2013 - Ausgegeben am 03.06.2013 - 24. Stück
78. Änderung und Neuverlautbarung des Curriculums für das Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin
Das Curriculum für das Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin, zuletzt geändert durch das Mitteilungsblatt vom 15.3.2013, 18. Stück, Punkt 54., wird entsprechend dem Beschluss der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission und der Genehmigung des Senats wie folgt geändert und neu verlautbart:
Curriculum Diplomstudium Veterinärmedizin 2013-06-03 (PDF, 895 KB)
Die Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Anja Joachim
79. Änderung und Neuverlautbarung der Wahlordnung für die Wahl der Rektorin oder des Rektors der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Wahlordnung für die Wahl der Rektorin oder des Rektors der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird nach Stellungnahme des Senats vom Universitätsrat wie folgt neu verlautbart:
Wahlordnung für die Wahl der Rektorin oder des Rektors (PDF, 55 KB)
Die Vorsitzende des Universitätsrats:
Mag. Edeltraud Stiftinger
80. Kundmachung der Wissensbilanz 2012
Die vom Rektorat erstellte und vom Universitätsrat genehmigte Wissensbilanz 2012 gemäß § 13 (6) Universitätsgesetz 2002 wird verlautbart:
Wissensbilanz 2012 (PDF, 3805 KB)
Für das Rektorat:
Dr. Sonja Hammerschmid
81. Vorläufige Ranglisten der StudienwerberInnen gemäß § 2 (5) der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Diplomstudium Veterinärmedizin und zu den Bachelorstudien Pferdewissenschaften sowie Biomedizin und Biotechnologie
Die vorläufigen Ranglisten der StudienwerberInnen gemäß § 2 (5) der Verordnung des Rektorats über die Zulassungsbeschränkungen zu den Studien Diplomstudium Veterinärmedizin, Bachelorstudium Pferdewissenschaften und Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Studienjahr 2013/2014 werden wie folgt verlautbart:
- Vorläufige Rangliste Diplomstudium Veterinärmedizin
- Vorläufige Rangliste Bachelorstudium Pferdewissenschaften
- Vorläufige Rangliste Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie
Für das Rektorat:
Ao.Univ.Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
82. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2012/2013
Leistungsstipendien für das Studienjahr 2012/2013
der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (derzeit € 726,72) nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.
Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre. Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.
Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft
- Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
- Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2012/2013 (das ist von 01.10.2012 bis 30.09.2013) von nicht schlechter als 1,300.
Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung:
- Eine Studienleistung von mindestens 55 ECTS-Punkten.
Der Bewerbung sind anzuschließen:
- Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2012/2013
- Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gem. § 19 StudFG
- Nachweis über die Staatsbürgerschaft
Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.
Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2012/2013: 16. Oktober 2013
Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.
Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium (doc, 18 KB)
Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.
A.Univ.Prof.Dr.Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
83. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Kalenderjahr 2013
Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.
Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 700,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.
Bewerbungsvoraussetzungen:
a) Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft
Als weitere gleichgestellte Gruppe kommen dazu noch Drittstaatsangehörige (das sind Personen mit der Staatsbürgerschaft eines Landes, das nicht dem EWR angehört), sofern sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind (nach fünfjährigen Aufenthalt in Österreich).
Staatenlose sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie vor der Aufnahme an einer im § 3 StudFG genannten Einrichtung
1. gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und
2. in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.
Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens übe die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.
b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)
Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:
- Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
- Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
- Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
- Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden. - Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
- Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
- Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.
Das Formblatt für die Bewerbung steht auf unserer Homepage zur Verfügung.
Formblatt für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium (doc.)
Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.
Ende der Bewerbungsfristen für das Kalenderjahr 2013: 9. Juli 2013 (Sommersemester) und 4. November 2013 (Wintersemester).
Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.
A.Univ.Prof.Dr.Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
84. Mitglieder der Universitätsvertretung der Studierenden an der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Studienvertretungen für die Funktionsperiode 1.7.2013 bis 30.6.2015
Aufgrund der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahl 2013 und der Wahlen der/des Vorsitzenden wurden folgende Mandatarinnen und Mandatare und Vorsitzende für die Funktionsperiode 1.7.2013 bis 30.6.2015 gewählt:
Universitätsvertretung der Studierenden an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- Leonie Zieglowski (Vorsitzende)
- Sophia Jeserschek (1. Stellvertreterin der Vorsitzenden)
- Daniel Ertl (2. Stellvertreter der Vorsitzenden)
- Christiane Häfele
- Natalie Debeerst
- Sabrina Hempen
- Anton Trockenbacher
- Lisa-Marie Meyer
- Armin Hofer
Studienvertretung für die Studien Diplomstudium Veterinärmedizin, Doktoratsstudium Veterinärmedizin sowie für das Doktoratsstudium der Naturwissenschaften und für das PhD-Studium
- Thorsten Rick (Vorsitzender)
- Martin Entner (1. Stellvertreter des Vorsitzenden)
- Stephanie Hof (2. Stellvertreterin des Voristzenden)
- Phillip Linke
- Thorben Liening-Ewert
Studienvertretung für die Studien Bachelorstudium Biomedizin und Biotechnologie und Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie sowie für das Bachelorstudium Pferdewissenschaften
- Stephanie Woidig (Vorsitzende)
- Silvia Steinbauer (1. Stellvertreterin der Vorsitzenden)
- Hannah Wickman (2. Stellvertreterin der Vorsitzenden)
Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Dr. Christian Schwabl
85. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
VerwaltungsassistentIn - Department für Biomedizinische Wissenschaften
- Einstufung: IIIa
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: auf 1 Jahr befristet
- Bewerbungsfrist: 24.06.2013
KreditorenbuchhalterIn - Finanzabteilung
- Einstufung: IIIa
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung
- Bewerbungsfrist: 24.06.2013
Details zur Stellenausschreibung KreditorenbuchhalterIn - Finanzabteilung