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- 17. Stück - 01.03.2013
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2012/2013 - Ausgegeben am 01.03.2013 - 17. Stück
43. Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten im Senat für die Funktionsperiode WS 2013/2014 bis SS 2016
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessoren sind, im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2013/2014 bis SS 2016 findet am 6.6.2013 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.
Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2013 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.
Gewählt werden neun Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessoren sind, und deren Ersatzmitglieder.
Vom 11.3.2013 bis 18.3.2013 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.
Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 18.4.2013) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, O.Univ.-Prof. Dr. Johann Thalhammer, Klinik für Kleintiere, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können. Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens 40% Frauen aufzunehmen (§ 25 Abs. 4a UG 2002).
In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 29.5.2013 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.
Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.
Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.
Der Vorsitzende der Wahlkommission:
o.Univ.Prof. Dr. Johann Thalhammer
44. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat für die Funktionsperiode WS 2013/2014 bis SS 2016
Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2013/2014 bis SS 2016 findet am 6.6.2013 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.
Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2013 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.
Gewählt werden vier Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb von allen Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb und deren Ersatzmitglieder. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens 40% Frauen aufzunehmen (§ 25 Abs. 4a UG 2002).
Vom 11.3.2013 bis 18.3.2013 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.
Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 18.4.2013) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal, Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jeder Wahlvorschlag hat zumindest zwei Universitätsdozentinnen oder Universitätsdozenten zu enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 29.5.2013 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.
Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.
Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.
Die Mandate werden unter Berücksichtigung des § 9 (5) der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats zugeteilt.
Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass.Prof. Dr. Gerhard Loupal
45. Ausschreibung der Wahl der Vertreterin/ des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat für die Funktionsperiode WS 2013/2014 bis SS 2016
Die Wahl der Vertreterin/des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2013/2014 bis SS 2016 findet am 6.6.2013 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.
Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.3.2013 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.
Gewählt wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals und deren/dessen Ersatzmitglied. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens 40% Frauen aufzunehmen (§ 25 Abs. 4a UG 2002).
Vom 11.3.2013 bis 18.3.2013 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.
Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 18.4.2013) schriftlich bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, Frau Gerda Zörrer, Klinische Abteilung für Pferdechirurgie, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.
Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.
Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.
In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 29.5.2013 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.
Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.
Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.
Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Gerda Zörrer
46. Richtlinien für das Begabtenstipendium 2013 der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt alljährlich an 3 Studierende des dritten Studienabschnittes (I 208 02U), die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und eine hervorragende Studienleistung aufweisen, Begabtenstipendien in der Höhe von jeweils EUR 1.000,- (eintausend).
Für das Stipendium ist ein formloses Ansuchen unter Anlage einer im Studienreferat erhältlichen Bestätigung des Studienerfolgs im Nachweiszeitraum 01.10.2012 bis 31.10.2013 vorzulegen.
Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2013 im Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen. Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien nach Ermittlung der 3 besten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dem folgenden Schema:
Die Beurteilung erfolgt anhand der Ergebnisse aller im Beurteilungszeitraum erbrachten Studienleistungen. Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird in Faktoren umgesetzt:
Note | 1 | 2 | 3 | 4 |
Faktor | 4 | 3 | 2 | 1 |
Die Multiplikation der Faktoren mit der Anzahl der jeweiligen ECTS-Credits (nach I 208 02U) ergibt die Punkteanzahl. Die Mindestpunkteanzahl für die hervorragende Studienleistung nach dieser Ausschreibung beträgt 150 (nach I 208 02U).
Diese Richtlinien traten mit 01. Februar 2012 in Kraft und gelten für die Ausschreibung des Begabtenstipendiums 2013.
Der Präsident:
Dr. Werner Frantsits
47. Richtlinien für die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
§ 1
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellt - sofern es die finanziellen Mittel erlauben - jährlich einen Betrag von maximal EURO 5.000,- (fünftausend EURO) zur Verfügung, um einem/einer promovierten wissenschaftlich hochqualifizierten Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland oder einer vergleichbaren Einrichtung im Inland zu ermöglichen. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Art und Umfang des Forschungsaufenthaltes und kann in Form von Teilbeträgen über mehrere Jahre aufgeteilt werden. Darüber entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
§ 2
Anträge können jederzeit an das Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien gerichtet werden und haben eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens zu enthalten, aus welchem sich die Notwendigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes ergibt. Außerdem sind Angaben über die besonderen Arbeitsmöglichkeiten an der gastgebenden wissenschaftlichen Einrichtung sowie eine Zustimmung des Vorstandes dieser Einrichtung erforderlich.
§ 3
Nach Begutachtung der eingereichten Unterlagen (Dissertation, sonstige wissenschaftliche Arbeiten, Arbeitsprogramm) durch einen fachlich zuständigen externen Wissenschaftler entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen über die Vergabe. Die Mitglieder des Präsidiums arbeiten ehrenamtlich.
§ 4
Die Übergabe des Stipendiums erfolgt durch einen Vertreter der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Ein durch das Präsidium festzusetzender Teilbetrag wird vor Antritt der Reise ausgezahlt, ein weiterer Teilbetrag nach Vorlage und Annahme des Berichtes über den Forschungsaufenthalt.
§ 5
Das postdoktorale Forschungsstipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden.
§ 6
Gegen den Beschluss des Präsidiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien traten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Der Präsident:
Dr. Werner Frantsits
48. Richtlinien für die Zuerkennung von Stipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel zulassen - jährlich Stipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 4.000,- (viertausend Euro) für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland. Anträge von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Veterinärmedizinischen Universität Wien können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Als Kriterien werden
- das Programm der geplanten wissenschaftlichen Ausbildung/des wissenschaftlichen Kurses,
- die fachliche Begründung durch den Vorstand der Klinik/des Institutes
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Dieses Stipendium wird nur vergeben, wenn seitens der Veterinärmedizinischen Universität Wien für ähnliche Zwecke vorgesehene Mittel in einem bestimmten Jahr nicht ausreichen sollten.
Das Stipendium für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien traten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Der Präsident:
Dr. Werner Frantsits
49. Richtlinien für die Zuerkennung eines Auslandsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für DissertantInnen
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel erlauben - an nicht in einem aktiven Dienstverhältnis stehende DissertantInnen Auslandsstipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 5.000,- (fünftausend EURO) pro Jahr für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der Dissertation.
Anträge können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Dem Bewerbungsschreiben soll der Lebenslauf beigelegt werden.
Als Kriterien werden
- das geplante Forschungsprogramm
- die Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung durch den Betreuer der Dissertation
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen und die Fortsetzung der Höhe des Stipendiums erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Auslandsstipendien für DissertantInnen können an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Diese Richtlinien traten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Der Präsident:
Dr. Werner Frantsits
50. Ausschreibung des „Armin Tschermak von Seysenegg-Preises“ der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien hat für das Kalenderjahr 2013 einen Förderpreis für den akademischen Nachwuchs der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Verfügung gestellt, der als „Armin Tschermak von Seysenegg-Preis“ dotiert mit € 2.500,-- vergeben wird.
Eingereicht werden können hervorragende wissenschaftliche Arbeiten promovierter Universitätslehrer der Veterinärmedizinischen Universität Wien, die im Jahr vor der Bewertung im Druck erschienen sind oder zur Veröffentlichung angenommen wurden. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationsschriften. Einreichfrist für die wissenschaftlichen Arbeiten in vier Exemplaren ist der 1. September 2013. Die Bewerbungen sind an den Vizerektor für Forschung, Veterinärmedizinische Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, zu richten.
Der Armin Tschermak von Seysenegg-Preis kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden. Für Arbeiten, die bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnet wurden, kann der Armin Tschermak von Seysenegg-Preis ebenfalls nicht verliehen werden.
Der Präsident:
Dr. Werner Frantsits
51. Ausschreibung des „Heimtierpreises“ der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Der Arbeitskreis „Heimtiere“ der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien stiftet für das Kalenderjahr 2013 einen Preis als Anerkennung für hervorragende Dissertationen, die spezielle für die tierärztliche Praxis relevante Fragestellungen aus dem Bereich der Heimtiere bearbeitet haben. Der Preis trägt den Namen „Heimtierpreis“ der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien und ist mit € 1.000,-- dotiert.
Für den „Heimtierpreis“ kommen Dissertationen in Frage, deren Thematik den eingangs beschriebenen Kriterien entspricht und die mit „sehr gut“ bewertet und vom Erstgutachter für den Preis vorgeschlagen worden sind. Einreichfrist ist der 1. Juli 2013. Dissertationen, die bereits mit einem anderen Preis ausgezeichnet worden sind, kommen für die Preisverleihung nicht in Frage. Teilnahmeberechtigt sind alle Dissertationen, die im Verlauf des vorausgegangen Studienjahres approbiert worden sind. Die Bewerbungen sind an das Generalsekretariat der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität, Josef-Baumann-Gasse 8a, 1220 Wien, zu richten.
Der Präsident:
Dr. Werner Frantsits
52. Honorarordnung für Leistungen im Rahmen des Tierspitals der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Honorarordnung für Leistungen im Rahmen des Tierspitals der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist ein Teil der Anstaltsordnung der Veterinärmedizinischen Universität Wien und wird gemäß § 36 (2) UG 2002 wie folgt neu verlautbart:
Honorarordnung 2013-03 (PDF, 374 KB)
Für das Rektorat:
Ao.Univ.Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
53. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
UniversitätsassistentIn - Institut für Anatomie, Histologie und Embryologie
- Einstufung: Postdoc/B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristet auf 4 Jahre
- Bewerbungsfrist: 24.03.2013
UniversitätsassistentIn - Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre ab 01.04.2013
- Bewerbungsfrist: 24.03.2013
Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie
UniversitätsassistentIn - Department für Kleintiere und Pferde, Notfallservice
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist: 24.03.2013
AssistentIn - Tierspitalsdirektion
- Einstufung: IIIa/IIIb bzw. IVa
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist: 22.03.2013
Details zur Stellenausschreibung AssistentIn - Tierspitalsdirektion
TierpflegerIn - Interne Medizin Kleintiere, Onkologie
- Einstufung: IIa
- Beschäftigungsausmaß: 15 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung
- Bewerbungsfrist: 22.03.2013
Details zur Stellenausschreibung TierpflegerIn - Interne Medizin Kleintiere, Onkologie
Hilfskraft/Waschkraft - Institut für Tierzucht und Genetik & Biomodels Austria
- Einstufung: I
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet, ab 01.04.2013
- Bewerbungsfrist: 22.03.2013
Hilfskraft Entlehnung - Universitätsbibliothek
- Einstufung: I
- Beschäftigungsausmaß: 8 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: Karenzvertretung 01.04. – 30.09.2013
- Bewerbungsfrist: 22.03.2013
Details zur Stellenausschreibung Hilfskraft Entlehnung - Universitätsbibliothek