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- 11. Stück - 01.02.2012
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2011/2012 - Ausgegeben am 01.02.2012 - 11. Stück
24. Änderung und Neuverlautbarung der Bibliotheks- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Bibliotheks- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird aufgrund des Beschlusses des Rektorats wie folgt verlautbart:
Bibliotheks- und Benützungsordnung der Universitätsbibliothek 2012 (PDF, 168 KB)
Für das Rektorat:
Dr. Sonja Hammerschmid
25. Ausschreibung der Nachwahl eines Ersatzmitgliedes der VertreterInnen der UniversitätsprofessorInnen und LeiterInnen von Organisationseinheiten im Senat für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013
Die Nachwahl eines Ersatzmitgliedes der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine UniversitätsprofessorInnen sind, im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013 findet am 4.4.2012 im Panoramasaal des Gebäudes DA (Mensagebäude) der Veterinärmedizinischen Universität Wien um 8.50 Uhr statt.
Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.2.2012 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.
Gewählt wird ein Ersatzmitglied der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine UniversitätsprofessorInnen sind.
Vom 8.2.2012 bis 15.2.2012 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis.
Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens bis 15.2.2012 schriftlich bei der Vorsitzenden der Wahlkommission, Univ.Prof. Dr. Anja Joachim, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können. Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Jeder Wahlvorschlag hat (unter Berücksichtigung der bereits gewählten Mitglieder) mindestens 40% Frauen aufzunehmen (§ 25 Abs. 4a UG 2002).
In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 26.3.2012 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.
Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.
Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.
Die Vorsitzende der Wahlkommission:
Univ.Prof. Dr. Anja Joachim
26. Richtlinien für das Begabtenstipendium 2012 der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt alljährlich an 3 Studierende des dritten Studienabschnittes (I 208 02U), die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und eine hervorragende Studienleistung aufweisen, Begabtenstipendien in der Höhe von jeweils EUR 1.000,- (eintausend).
Für das Stipendium ist ein formloses Ansuchen unter Anlage einer im Studienreferat erhältlichen Bestätigung des Studienerfolgs im Nachweiszeitraum 01.10.2011 bis 31.10.2012 vorzulegen.
Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2012 im Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen. Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien nach Ermittlung der 3 besten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dem folgenden Schema:
Die Beurteilung erfolgt anhand der Ergebnisse aller im Beurteilungszeitraum erbrachten Studienleistungen. Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird in Faktoren umgesetzt:
Note | 1 | 2 | 3 | 4 |
---|---|---|---|---|
Faktor | 4 | 3 | 2 | 1 |
Die Multiplikation der Faktoren mit der Anzahl der jeweiligen ECTS-Credits (nach I 208 02U) ergibt die Punkteanzahl. Die Mindestpunkteanzahl für die hervorragende Studienleistung nach dieser Ausschreibung beträgt 150 (nach I 208 02U).
Diese Richtlinien treten mit 01. Februar 2012 in Kraft und gelten für die Ausschreibung des Begabtenstipendiums 2012.
27. Richtlinien für die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
§ 1
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellt - sofern es die finanziellen Mittel erlauben - jährlich einen Betrag von maximal EURO 5.000,- (fünftausend EURO) zur Verfügung, um einem/einer promovierten wissenschaftlich hochqualifizierten Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland oder einer vergleichbaren Einrichtung im Inland zu ermöglichen. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Art und Umfang des Forschungsaufenthaltes und kann in Form von Teilbeträgen über mehrere Jahre aufgeteilt werden. Darüber entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
§ 2
Anträge können jederzeit an das Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien gerichtet werden und haben eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens zu enthalten, aus welchem sich die Notwendigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes ergibt. Außerdem sind Angaben über die besonderen Arbeitsmöglichkeiten an der gastgebenden wissenschaftlichen Einrichtung sowie eine Zustimmung des Vorstandes dieser Einrichtung erforderlich.
§ 3
Nach Begutachtung der eingereichten Unterlagen (Dissertation, sonstige wissenschaftliche Arbeiten, Arbeitsprogramm) durch einen fachlich zuständigen externen Wissenschaftler entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen über die Vergabe. Die Mitglieder des Präsidiums arbeiten ehrenamtlich.
§ 4
Die Übergabe des Stipendiums erfolgt durch einen Vertreter der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Ein durch das Präsidium festzusetzender Teilbetrag wird vor Antritt der Reise ausgezahlt, ein weiterer Teilbetrag nach Vorlage und Annahme des Berichtes über den Forschungsaufenthalt.
§ 5
Das postdoktorale Forschungsstipendium kann an ein und dieselbe Person nur einmal verliehen werden.
§ 6
Gegen den Beschluss des Präsidiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
28. Richtlinien für die Zuerkennung von Stipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel zulassen - jährlich Stipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 4.000,- (viertausend Euro) für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland. Anträge von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Veterinärmedizinischen Universität Wien können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Als Kriterien werden
- das Programm der geplanten wissenschaftlichen Ausbildung/des wissenschaftlichen Kurses,
- die fachliche Begründung durch den Vorstand der Klinik/des Institutes
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Dieses Stipendium wird nur vergeben, wenn seitens der Veterinärmedizinischen Universität Wien für ähnliche Zwecke vorgesehene Mittel in einem bestimmten Jahr nicht ausreichen sollten.
Das Stipendium für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
29. Richtlinien für die Zuerkennung eines Auslandsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für DissertantInnen
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel erlauben - an nicht in einem aktiven Dienstverhältnis stehende DissertantInnen Auslandsstipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 5.000,- (fünftausend EURO) pro Jahr für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der Dissertation.
Anträge können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Dem Bewerbungsschreiben soll der Lebenslauf beigelegt werden.
Als Kriterien werden
- das geplante Forschungsprogramm
- die Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung durch den Betreuer der Dissertation
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen und die Fortsetzung der Höhe des Stipendiums erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Auslandsstipendien für DissertantInnen können an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
30. Seuchenplan der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Der Seuchenplan der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist ein Teil der Anstaltsordnung der Veterinärmedizinischen Universität Wien gemäß § 36 (2) Universitätsgesetz 2002 und wird aufgrund des Beschlusses des Rektorats und der Genehmigung des Universitätsrats wie folgt neu verlautbart:
Seuchenplan 2012 (PDF, 996 KB)
Ao.Univ.Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin
31. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
UniversitätsassistentIn - Bildgebende Diagnostik
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet, ab März 2012
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Bildgebende Diagnostik
UniversitätsassistentIn - Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
UniversitätsassistentIn / Diplomate ACVS/ECVS Ophthalmologie - Kleintierchirurgie, Augen- und Zahnheilkunde
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
- Bewerbungsfrist: 29.02.2012
UniversitätsassistentIn - Großtierchirurgie und Orthopädie
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung bis voraussichtlich 22.09.2012
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Großtierchirurgie und Orthopädie
UniversitätsassistentIn - Messerli Forschungsinstitut, Abteilung für Ethik der Mensch-Tier-Beziehung
- Einstufung: PostDoc/B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 1 Jahr, ab 01.03.2012
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
UniversitätsassistentIn - Messerli Forschungsinstitut, Abteilung für Komparative Medizin
- Einstufung: PostDoc/B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: befristete Karenzvertretung ab 01.04.2012
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
Resident of the European College of Bovine Health Management - Bestandsbetreuung
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
Resident - Interne Medizin Pferde
- Einstufung: B1
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre, ab 01.05.2012
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
Details zur Stellenausschreibung Resident - Interne Medizin Pferde
Medizinisch-technische(r) / Chemisch-technische(r) AssistentIn - Pharmakologie und Toxikologie
- Einstufung: IIIa/IIIb
- Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet, ab 01.04.2012
- Bewerbungsfrist: 29.02.2012
TierpflegerIn - Biomodels Austria
- Einstufung: IIa
- Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet, ab März 2012
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
Details zur Stellenausschreibung TierpflegerIn - Biomodels Austria
Hilfskraft - Universitätsbibliothek
- Einstufung: I
- Beschäftigungsausmaß: max. 4 Wochenstunden
- Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet, ab 01.04.2012
- Bewerbungsfrist: 21.02.2012
Details zur Stellenausschreibung Hilfskraft - Universitätsbibliothek