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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2010/2011 - Ausgegeben am 16.05.2011 - 22. Stück

65. Einteilung des Studienjahres 2011/2012 und Fristen

Wintersemester (WS)

  • Allgemeine Zulassungsfrist: 22.08.2011 - 31.10.2011
  • Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag): 01.11.2011 - 30.11.2011
  • Semester- und Vorlesungsbeginn: 01.10.2011
  • Weihnachtsferien: 22.12.2011 - 06.01.2012
  • Semesterferien: 01.02.2012 - 28.02.2012
  • Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit: 01.02.2012 – 28.02.2012

Sommersemester (SS)

  • Allgemeine Zulassungsfrist: 01.02.2012 - 31.03.2012
  • Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag): 01.04.2012 - 30.04.2012
  • Semester- und Vorlesungsbeginn: 01.03.2012
  • Osterferien: 02.04.2012 - 15.04.2012
  • Pfingstferien (vorlesungs- & übungsfrei): 27.05.2012 - 29.05.2012
  • Rektorstag (vorlesungs- & übungsfrei): 08.06.2012
  • Hauptferien: 01.07.2012 - 30.09.2012
  • Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit: 01.07.2012 - 20.07.2012, 13.08.2012 - 30.09.2012

Die Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Anja Joachim

Für das Rektorat:
Dr. Sonja Hammerschmid

66. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Kalenderjahr 2011

Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.

Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 700,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen

a) Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft

Als weitere gleichgestellte Gruppe kommen dazu noch Drittstaatsangehörige (das sind Personen mit der Staatsbürgerschaft eines Landes, das nicht dem EWR angehört), sofern sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind (nach fünfjährigen Aufenthalt in Österreich).

Staatenlose sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie vor der Aufnahme an einer im § 3 StudFG genannten Einrichtung 1. gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und 2. in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.

Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens übe die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)


Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
  2. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
  3. Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  4. Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
    Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
  5. Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
  6. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
  7. Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf unserer Homepage zur Verfügung:
Formblatt für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium.doc

Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien bei Frau Major abzugeben.

Ende der Bewerbungsfristen für das Kalenderjahr 2011:
24. Juni 2011 (Sommersemester) und 4. November 2011 (Wintersemester)


Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.

Ao.Univ.Prof. Dr. Petra Winter
Vizerektorin für Lehre und klinische Veterinärmedizin

67. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.

UniversitätsassistentIn - Klinik für Schweine

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: 3 Jahre
  • Bewerbungsfrist: 06.06.2011

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Klinik für Schweine

UniversitätsassistentIn - Arbeitsgruppe Biomodels Austria

  • Einstufung: B1
  • Beschäftigungsausmaß: 30 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 06.06.2011

Details zur Stellenausschreibung UniversitätsassistentIn - Arbeitsgruppe Biomodels Austria

DebitorenbuchhalterIn - Finanzabteilung

  • Einstufung: IIIa
  • Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 06.06.2011

Details zur Stellenausschreibung DebitorenbuchhalterIn - Finanzabteilung

TierpflegerIn oder Hilfskraft - Parasitologie

  • Einstufung: IIa oder I
  • Beschäftigungsausmaß: 5 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: unbefristet
  • Bewerbungsfrist: 06.06.2011

Details zur Stellenausschreibung TierpflegerIn - Parasitologie

Studentische/r MitarbeiterIn - Interne Medizin Kleintiere

  • Einstufung: C
  • Beschäftigungsausmaß: 10 Wochenstunden
  • Dauer des Dienstverhältnisses: bis 30.09.2011
  • Bewerbungsfrist: 06.06.2011

Details zur Stellenausschreibung Studentische/r MitarbeiterIn - Interne Medizin Kleintiere

Die Rektorin: Dr. Sonja Hammerschmid

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1