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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2009/2010 - Ausgegeben am 01.09.2010 -  31. Stück

85. Änderung des Curriculums für das Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin

Das Curriculum für das Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 1. Dezember 2006, Studienjahr 2006/2007, 5. Stück, Punkt 9., zuletzt geändert durch das Mitteilungsblatt vom 26.6.2009, 25. Stück, Punkt 65., wird entsprechend dem Beschluss der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission und der Genehmigung des Senats wie folgt geändert:

Punkt 1.4. lautet neu:

1.4 Qualifikationsprofil

Folgende Startkompetenzen werden im Diplomstudium Veterinärmedizin erworben:

1.4.1 Persönliche Kompetenzen

1. Transparente, respektvolle Vermittlung der Diagnose, Behandlungsmöglichkeit und Prognoseabschätzung an den Tierbesitzer

2. Kompetente Wissensvermittlung und Kommunikationsfähigkeit gegenüber TierbesitzerInnen, Fachpersonal, TierärztInnen, Behörden und Dienststellen

3. Bewußtsein um die ethische Verantwortung im tierärztlichen Beruf

4. Respekt vor Tier, Mensch (BesitzerIn) und Umwelt

5. Analytische, lösungsorientierte und effiziente Arbeitsweise

6. Verantwortungsbewusste, sachliche Handlungsweise

7. Entscheidungsfähigkeit und mit Unsicherheit umgehen können

8. Kooperations- und Teamfähigkeit

9. Konfliktlösungsorientiertes Handeln

10. Bewusstsein der eigenen fachlichen Kompetenzen und Grenzen

11. Verständnis für die Notwendigkeit lebenslangen Lernens und die Verpflichtung zur Weiterbildung

12. im Einklang mit dem Berufsethos zu handeln

1.4.2 Medizinische, fachliche Kompetenzen

1. umfassende Kenntnisse der Bedürfnisse der Tiere

2. fundiertes Wissen und Verständnis für Bau und Funktion gesunder Tiere

3. fundiertes Wissen und Verständnis über Ätiologie, Pathogenese, klinische Symptome, Diagnose und Behandlung der häufigen Erkrankungen und Störungen der gängigen Haustiere

4. Erhebung einer Anamnese

5. Umfassende Fertigkeiten und Kenntnisse der Propädeutik und der allgemeinen Untersuchungsgänge

  • Prinzipien der Adspektion, Palpation, Auskultation und Perkussion
  • Rektale und vaginale Untersuchung
  • Physiologische Normen und Bedeutung abweichender Befunde
  • Fixationstechniken und Zwangsmaßnahmen
  • Sichere Durchführung bildgebender Untersuchungsverfahren sowie anderer technischer diagnostischer Hilfen unter Beachtung relevanter Vorschriften
  • Probenentnahme und Untersuchung bzw. Kenntnis über Untersuchungsmöglichkeiten und Versand von Proben (Blut, Urin, Kot, Haut, Sputum, usw.) zur Untersuchung
  • Grundlagen der Laboruntersuchung und Befundungen

6. Kenntnisse und Fertigkeiten spezieller, organbezogener Untersuchungsgänge (Orthopädie, Gynäkologie, Neurologie, Augen, Herz, etc.)

7. Hygienisches Arbeiten

8. Zusammenfassung und Gewichtung von Symptomen

9. Fertigkeiten und Kenntnisse diagnostischer Methoden und Erstellen von Diagnosen

10. Kenntnisse über die Erstellung von Prognosen über den Ausgang einer Erkrankung

11. Durchführung einer Notfallversorgung (Blutungen, Wundversorgung, Atemprobleme, Augen- und Ohrenverletzungen, Bewusstlosigkeit, klinischer Verfall, Verbrennungen, Gewebeschäden, Organschäden, Herzstillstand) und grundlegender Erster Hilfe (Verbände, Reinigung, Immobilisation von Gliedmaßen, Reanimationsmaßnahmen, Kontrolle von Blutungen) bei allen Tierarten

12. Fertigkeiten und Kenntnisse von Behandlungsmethoden:

  • Injektions- und Infusionstechniken
  • Kenntnisse der Narkosetechniken (Injektion/Inhalation)
  • Vorbereitung einer Operation (Antisepsis/OP Besteckkunde)
  • Nahttechniken
  • Standardoperationen (chirurgische Wundversorgung / Kastration)

13. Kenntnisse und Einschätzung von Nutzen, Wirkung und Nebenwirkung einer Therapie sowie richtige und gesetzeskonforme Anwendung und Verschreibung von Arzneimitteln

14. Notwendigkeit einer Euthanasie erkennen, korrekt durchführen und begleiten können sowie für korrekte Entsorgung des Kadavers sorgen

15. Imstande sein zur Erstellung und Archivierung klarer Falldokumentationen, die im KollegInnenkreis Akzeptanz finden und auch von der Öffentlichkeit verstanden werden können

  • Therapieplan mit Kosteneinschätzung (Kostenvoranschlag)
  • Krankengeschichte führen (dokumentieren)
  • Überweisungen und Arztbriefe formulieren

16. Kenntnisse über die Maßnahmen zur Prävention von Erkrankungen sowie Fähigkeiten, den Tierbesitzer bei der Umsetzung der Maßnahmen zu beraten bzw. die Maßnahmen anzuordnen

17. Kenntnisse über die Belange des öffentlichen Veterinärwesens inklusive der Zoonosen

18. Kenntnisse über die Führung einer tierärztlichen Praxis einschließlich einer Hausapotheke

19. Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene über:

  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  • LMSVG
  • Hygienekontrollen nach dem LMSVG
  • Erstellen von Befunden und Gutachten

1.4.3 Wissenschaftliche Kompetenzen

1. Wissenschaftliches Denken und Problemlösungskompetenz

2. Wissenschaftlich fundiertes Handeln (EBM)

3. Wissenschaftliche Literatur: Suche, Analyse, Zusammenfassung

4. Wissenschaftliche basierte Präsentation

5. Kenntnisse zur Entwicklung wissenschaftlicher Studien

1.4.4 Betriebswirtschaftliche Kompetenzen

1. Führen einer tierärztlichen Ordination einschließlich einer Hausapotheke

2. Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge

3. Kenntnisse der betrieblichen Organisation

4. Grundkenntnisse der erforderlichen Dokumentationen und Qualitätssicherung

5. Führungsqualität

6. Grundsätzliche Rechtskenntnis des besonderen Verwaltungsrechts, insbesondere das Veterinärwesen betreffend Überweisung, Evaluation von Behandlungen

1.4.5 Gesellschaftliche Kompetenzen

1. Umfassende Kenntnisse der nationalen und internationalen Richtlinien und Gesetze bzgl. tierärztlicher Ethik, Tierschutz, Konsumentenschutz, Naturschutz und AMG, etc.

2. Ethisch einwandfreier Umgang mit Tier, Mensch und Natur

3. Achtung von Kollegialität und Gleichbehandlung

4. Verantwortung für die Volksgesundheit und Verantwortung für den Berufsstand

Diese Fachqualifikationen gelten für alle in der veterinärmedizinischen Ausbildung berücksichtigten Tierarten und erstrecken sich auf lebens- bzw. organbedrohende Erkrankungen, die in Europa häufig auftreten oder aus anderen Gründen wichtig sind. Keine regionale Einschränkung gilt für Krankheiten, die für die Volksgesundheit von Bedeutung sind (Zoonosen, Tierseuchen, Lebensmittel relevant).

Die Tabelle im Punkt 3.4.1 Empfohlene Semestereinteilung wird unter Litera b) wie folgt geändert:

b)Histologie und EmbryologieSStKreditpunkte
- Histologie und Embryologie
- Übungen aus Histologie und Embryologie
VO
UE
4
5
4,0
7,5

Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Manfred Gemeiner

86. Verordnung des Rektorats der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung des BGBl I Nr. 81/2009

Die von Rektorat der Veterinärmedizinischen Universität Wien beschlossene Verordnung über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 (UG), BGBl. I Nr. 120/2002, in der Fassung des BGBl I Nr. 81/2009 wird wie folgt verlautbart:

Verordnung über die Durchführung der Studienberechtigungsprüfung (pdf, 47 kB)

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

87. Departmentordnung des Departments für Biomedizinische Wissenschaften

Die vom Rektorat beschlossene Departmentordnung des Departments für Biomedizinische Wissenschaften wird wie folgt verlautbart:

Departmentordnung des Departments für Biomedizinische Wissenschaften (pdf, 107 kB)

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

88. Departmentordnung des Departments für Pathobiologie

Die vom Rektorat beschlossene Departmentordnung des Departments für Pathobiologie wird wie folgt verlautbart:

Departmentordnung des Departments für Pathobiologie (pdf, 107 kB)

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

89. Departmentordnung des Departments / der Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin

Die vom Rektorat beschlossene Departmentordnung des Departments / der Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin wird wie folgt verlautbart:

Departmentordnung des Departments / der Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin (pdf, 101 kB)

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

90. Departmentordnung des Departments / der Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde

Die vom Rektorat beschlossene Departmentordnung des Departments / der Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde wird wie folgt verlautbart:

Departmentordnung des Departments / der Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde (pdf, 99 kB)

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

91. Verlautbarung der Auflassung des Universitätslehrgangs "Physiotherapie beim Tier"

Das Rektorat hat im Einvernehmen mit dem Senat den Beschluss gefasst, den Universitätslehrgang "Physiotherapie beim Tier", dessen Curriculum im Mitteilungsblatt vom 13. Mai 2004, Studienjahr 2003/2004, 18. Stück, Punkt 58., verlautbart wurde, aufzulassen. Der Universitätslehrgang "Physiotherapie beim Tier" wird nicht mehr angeboten.

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

92. Verordnung des Rektorats, mit der die Verordnung über die Zulassung zum Studium an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Studienjahr 2010/11 ergänzt wird

Auf Grund des § 124b Abs. 1 des Universitätsgesetzes 2002, BGBl. I Nr. 120, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 81/2009, wird verordnet:

Die Verordnung des Rektorats über die Zulassung zum Studium an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Studienjahr 2010/11, verlautbart im Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien vom 14.12.2009, Studienjahr 2009/2010, 6. Stück, Punkt 19., wird um folgenden § 6. ergänzt:

§ 6. Diese Verordnung des Rektorats wurde nach Stellungnahme des Senats vom Universitätsrat genehmigt.

Für das Rektorat:
Ao.Univ.Prof. Dr. Karin Möstl

93. Verlautbarung der Richtlinie für Bevollmächtigungen gemäß § 28 (1) UG 2002

Die Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß § 28 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 wurde vom Rektorat gemäß § 22 (1) Ziffer 16. UG 2002 neu beschlossen und wird wie folgt verlautbart:

Richtlinie für Bevollmächtigungen (pdf, 73 kB)

Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

94. Ausschreibung von Leistungsstipendien für den Zeitraum vom 1. Oktober 2009 bis zum 30. September 2010 gemäß § 57 bis § 61 Studienförderungsgesetz

Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.

Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (derzeit € 726,72) nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.

Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre. Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.

Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.

Bewerbungsvoraussetzungen:

  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft
  • Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von  Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein   Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
  • Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2009/2010 (das ist von 01.10.2009 bis 30.09.2010) von nicht schlechter als 1,3.

Der Bewerbung sind anzuschließen:

  • Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2009/2010
  • Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gem. § 19 StudFG
  • Nachweis über die Staatsbürgerschaft

Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.

Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2009/2010: 15. Oktober 2010

Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.

Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium (pdf, 32 kB)

Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.

A.Univ.Prof.Dr.Karin Möstl
Vizerektorin für Lehre

95. Ausschreibung von Förderungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Förderungsstipendien dienen der Förderung noch nicht abgeschlossener wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeiten, Masterarbeiten und Dissertationen) von Studierenden ordentlicher Studien.

Zweck der Förderungsstipendien ist die finanzielle Hilfestellung für Studierende bei der Anfertigung finanziell besonders aufwändiger wissenschaftlicher Arbeiten, deren Erstellung einen deutlich über das durchschnittliche Maß hinausgehenden Aufwand verursacht, z.B. Auslandsaufenthalte, aufwändige Literatursuche oder empirische Erhebungen, die für die Durchführung der Arbeit erforderlich sind. Nicht gefördert werden die Kosten der physischen Erstellung der Arbeit (z.B. Schreibarbeiten, Bindearbeiten, Kopier- und Telefonkosten, Papierverbrauch) bzw. Aufwendungen für allgemeine Arbeitsmittel, die auch anderen Verfassern wissenschaftlicher Arbeiten regelmäßig zur Last fallen (z.B. PC, Büromaterial) sowie Aufwendungen, die aus dem Etat der betreuenden Einrichtung bestritten werden. Ausgaben die unter „Sonstiges“ geführt werden, können ebenfalls nicht berücksichtigt werden.

Die Höhe eines einzelnen Förderungsstipendiums beträgt mindestens EUR 700,- und höchstens EUR 3.600,-. Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt von der Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ab. Auf Zuerkennung eines Förderungsstipendiums besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Für ein und dieselbe Leistung (Arbeit) kann nur einmal ein Förderungsstipendium gewährt werden.

Bewerbungsvoraussetzungen:

a) Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EU Staatsbürgerschaft

Als weitere gleichgestellte Gruppe kommen dazu noch Drittstaatsangehörige (das sind Personen mit der Staatsbürgerschaft eines Landes, das nicht dem EWR angehört), sofern sie langfristig aufenthaltsberechtigt sind (nach fünfjährigen Aufenthalt in Österreich).

Staatenlose sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt, wenn sie vor der Aufnahme an einer im § 3 StudFG genannten Einrichtung
1. gemeinsam mit wenigstens einem Elternteil zumindest durch fünf Jahre in Österreich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und
2. in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen hatten.

Flüchtlinge im Sinne des Artikels 1 des Abkommens übe die Rechtsstellung der Flüchtlinge, BGBl. Nr. 55/1955, sind österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt.

b) Ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

c) Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe (§ 19 StudFG)

Der Bewerbung sind folgende Nachweise beizulegen:

  1. Eine Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit.
  2. Eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan.
  3. Mindestens ein Gutachten einer/s habilitierten Universitätslehrerin/s zur Kostenaufstellung und darüber, ob die/der Studierende in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
  4. Eine schriftliche Verpflichtung der Bewerberin / des Bewerbers, nach Abschluss der Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen.
    Wird der Bericht bis zum Ende des Studiums nicht vorgelegt, so kann das Förderungsstipendium zurückgefordert werden.
  5. Eine von der Bewerberin / vom Bewerber ausgestellte Bestätigung, dass keine Kosten von anderen Institutionen übernommen werden.
  6. Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft, bzw. Nachweise betreffend Gleichstellung.
  7. Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-6), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Mit Verbesserungen verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/ des Bewerbers.

Das Formblatt für die Bewerbung steht auf unserer Homepage zur Verfügung.

Formblatt für die Bewerbung um ein Förderungsstipendium (pdf, 33kB)

Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien bei Frau Major abzugeben.

Ende der Bewerbungsfrist für das Kalenderjahr 2010 im Wintersemester:
5. November 2010

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich von der Zuerkennung oder Ablehnung ihres Antrages verständigt.

A.Univ.Prof.Dr.Karin Möstl
Vizerektorin für Lehre

96. Ausschreibung von offenen Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.

Biotechnologie / Tierzucht und Genetik (1. Department für Biomedizinische Wissenschaften)

eine Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten (B1) – teilbeschäftigt mit 6 Stunden/Woche, befristet auf die Dauer von 6 Monaten

Voraussetzung: abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin, Bodenkultur, o.ä.

Erwünscht wird:

  • Englisch in Wort und Schrift
  • sehr gute Kenntnisse in PC Unix, Linux, MS Windows, MS Office (Word, Excel, Power Point, Access), Visio LATEX, Sigmaplot, Statgraphics, Mathematica LAMMPS (Molekulardynamische Simulation), VMD, Pymol, Chemoffice
  • Grundkenntnisse in Molekulargenetik
  • Eignung und Bereitschaft zu Arbeiten  im Labor

Arbeitsort:  Interuniversitäres Forschungsinstitut (IFA) in 3430 Tulln

Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2010

Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin (4. Department / Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)

eine Residency-Stelle (ECVAA; 3 Jahre,  optional 4 Jahre, Beginn: 01.11.2010)

Voraussetzungen: 

  • AbsolventIn des Diplomstudiums Veterinärmedizin
  • Absolvierung eines Rotating Internships oder einer vergleichbaren Ausbildung
  • Engagement sowie hohe Leistungsbereitschaft
  • sehr gute Englischkenntnisse 
  • gute Deutschkenntnisse (mind. A1 Zertifikat)

Die Einsicht in das Residency Statut der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist auf der Seite möglich: Residencies.

Die Residency Ausbildung erfolgt im Rahmen der Richtlinien des European College of Veterinary Anaesthesia and Analgesia (ECVAA) und beinhaltet eine vollzeitliche Beschäftigung mit klinischen Aufgaben, klinischer Lehre und Forschung unter der Supervision von Univ.Prof. Dr. Yves Moens. Die Ausbildung dient dem Erwerb der für die Ablegung der ECVAA-Prüfung erforderlichen Kenntnisse.

Bewerbungen (inkl. Motivationsschreiben sowie 2 Empfehlungsschreiben) sind bis spätestens 01.10.2010 (Poststempel) in der Personalabteilung der Vetmeduni Vienna einzureichen.

Kontakt: T +43 1 25077-5350

Interne Medizin Kleintiere (4. Department / Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)

eine Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten (PostDoc/B1)

Voraussetzung: abgeschlossenes Doktoratsstudium der Veterinärmedizin

Erwünscht wird:

  • Diplomate European / American Colleg of Cardiology
  • PhD oder äquivalent
  • einschlägige Vorkenntnisse aus Interner Medizin für Kleintiere, Schwerpunkt Kardiologie
  • Erfahrung in der Abhandlung von wissenschaftlichen Arbeiten sowie Erfahrung in der Lehre und Forschung
  • gute Englischkenntnisse sowie kollegiales Verhalten

Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2010.

Interne Medizin Kleintiere (4. Department / Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)

eine Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten (B1) – befristet von 1.10.2010 bis 30.9.2011

Voraussetzung: abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin

Erwünscht wird:

  • abgeschlossenes Rotating Internship
  • Bereitschaft für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste
  • Interesse in Lehre und Forschung
  • sehr gute Deutschkenntnisse (Wort und Schrift)
  • selbständiges Arbeiten sowie soziale Kompetenz

Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2010.

Interne Medizin Kleintiere (4. Department / Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)

eine Residency-Stelle (ECVIM; 4 Jahre, Beginn: 01.12 2010)

Voraussetzung: 

  • AbsolventIn des Diplomstudiums Veterinärmedizin
  • Absolvierung einer Rotating Internship oder einer vergleichbaren Ausbildung 
  • Engagement
  • hohe Leistungsbereitschaft
  • gute Englischkenntnisse und Kenntnis der Landessprache

Die Einsicht in das Residency Statut der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist auf der Webseite möglich: Residencies.

Die Residency Ausbildung erfolgt im Rahmen der Richtlinien des European College of Veterinary Internal Medicine – Companion Animals (ECVIM-CA) und beinhaltet eine vollzeitliche Beschäftigung mit klinischen Aufgaben, klinischer Lehre und Forschung unter der Supervision von Ass.Prof. Dr. Nicole Luckschander-Zeller, Dipl. ACVIM & ECVIM-ca. Die Ausbildung dient dem Erwerb der für die Ablegung der ECVIM-CA Prüfung erforderlichen Kenntnisse.

Bewerbungen (inkl. Motivationsschreiben sowie 3 Empfehlungsschreiben) sind bis spätestens 01.10.2010 (Poststempel) in der Personalabteilung der Vetmeduni Vienna einzureichen.

Kontakt: T +43 1 25077-5101

Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie (4. Department / Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)

eine Stelle einer Universitätsassistentin / eines Universitätsassistenten (B1) – Ersatzkraft

Voraussetzung: abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin

Erwünscht wird:

  • gute Erfahrungen in Reproduktionsmedizin und Geburtshilfe bei Groß- und Kleintieren inklusive Embryotransfer und Besamung
  • ausgewiesene Qualifikation in reproduktionsmedizinischer Forschung

Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2010.

Chemie und Biochemie (1. Department für Biomedizinische Wissenschaften)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (IIIa) – technische Assistentin / technischer Assistent, teilbeschäftigt mit 20 Stunden/Woche, ab März 2011 vollbeschäftigt mit 40 Stunden/Woche

Voraussetzung: einschlägige Berufsausbildung

Erwünscht wird:

  • praktische Kenntnisse in Labortätigkeit
  • Kenntnisse in der Handhabung immunologischer und chromatographischer Arbeitstechniken (EIA, HPLC)
  • Englisch- und EDV-Kenntnisse sowie Teamfähigkeit
  • bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst

Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2010.

Milchhygiene (3. Department / Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (I) – Laborhilfskraft, teilbeschäftigt mit 10 Stunden/Woche

Erwünscht wird:

  • Grund- sowie Laborkenntnisse des mikrobiologischen Arbeitens
  • Kenntnisse in der Herstellung von Medien

Aufgabenbereich: Herstellung von Nährmedien für die Mikrobiologie

Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2010.

Geburtshilfe, Gynäkologie, Andrologie und Besamung (4. Department / Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (IIa) – Laborantin / Laborant

Voraussetzung: facheinschlägige Ausbildung

Erwünscht wird:

  • Bereitschaft zu Nacht- und Wochenenddiensten

Aufgabenbereich: Instrumenten-, OP- und Laborvorbereitung, technische Unterstützung von Diagnostik und Therapie. Entsprechend dem Arbeitsbedarf Mitarbeit bei der Betreuung von Tieren und im Stallbereich.

Die Bewerbungsfrist endet am 22.09.2010.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1