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- 24. Stück - 01.07.2010
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2009/2010 - Ausgegeben am 01.07.2010 - 24. Stück
74. Ergebnis der Wahl der Rektorin oder des Rektors der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Der Universitätsrat hat am 30.6.2010 gemäß § 21 (1) Ziffer 4. Universitätsgesetz 2002 Frau Dr. Sonja Hammerschmid zur Rektorin der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2014 gewählt.
Der Vorsitzende des Universitätsrats:
Dr. Helmut Pechlaner
75. Verleihung einer Lehrbefugnis
Frau Dr. Miriam Kleiter wurde mit 14.6.2010 die Lehrbefugnis für das Fach "Interne Medizin Kleintiere, Onkologie" verliehen.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
76. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
Kleintierchirurgie, Augen- und Zahnheilkunde (4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)
eine Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (B1),
teilbeschäftigt mit 30 Stunden/Woche, ab 01.09.2010 befristet auf die Dauer von 3 Jahren
Voraussetzung: abgeschlossenes Diplomstudium der Veterinärmedizin
Erwünscht wird:
- praktische Erfahrung und Basiswissen (vorzugsweise Internship) im Bereich der Ophthalmologie mit Möglichkeit der Stellung einer Dissertation
Aufgabengebiet: Einsatz im Bereich der tierärztlichen Dienstleistung
Die Bewerbungsfrist endet am 22.07.2010
Studentische MitarbeiterInnen
Für das Studienjahr 2010/2011 werden studentische MitarbeiterInnen (vormals StudienassistentInnen) mit folgenden Voraussetzungen aufgenommen:
Gemäß § 30 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten sind studentische MitarbeiterInnen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Master-(Diplom)Studium noch nicht abgeschlossen haben.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf 20 Stunden nicht überscheiten. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf, jedenfalls am Ende des Semesters, in dem das Master-(Diplom) Studiums abgeschlossen wird, längstens jedoch nach einer Gesamtdauer von vier Jahren.
Klinik für Geflügel (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)
drei Stellen für studentische Mitarbeiterinnen/studentische Mitarbeiter, teilbeschäftigt mit 20 Stunden/Woche (50% Beschäftigungsausmaß)
Voraussetzung: abgeschlossene klinische Übungen
Erwünscht wird: Interesse an klinischem Arbeiten mit Geflügel, Ziervögel und Reptilien
Bestellzeitraum 01.10.2010 bis 30.09.2011
Die Bewerbungsfrist endet am 31.07.2010
Anästhesiologie und perioperative Intensivmedizin (4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)
eine Stelle einer studentischen Mitarbeiterin/eines studentischen Mitarbeiters, teilbeschäftigt mit 20 Stunden/Woche (50% Beschäftigungsausmaß)
Voraussetzung: absolvierte klinische Übungen in Anästhesie, abgeschlossene Modulausbildung
Erwünscht wird: Erfahrung in der Veterinäranästhesie, soziale Kompetenz, stressresistent, teamfähig, motiviert, flexibel sowie gute Englischkenntnisse
Bestellzeitraum 01.08.2010 bis 30.09.2011
Die Bewerbungsfrist endet am 22.07.2010
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1