Springe zum Hauptinhalt

Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2009/2010 - Ausgegeben am 01.04.2010 -  16. Stück

42. Festlegung der Größe des Senats

Gemäß § 143 (17) i.V.m. § 25 (2) UG 2002 und dem Beschluss des Senats vom 25.3.2010 besteht der Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien ab 1.10.2010 aus 18 Mitgliedern.

Daher gehören dem Senat an:

  • Neun Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren sind;
  • Vier Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb;
  • Vier Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden;
  • Eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals.

Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Manfred Gemeiner

43. Ausschreibung der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren und Leiterinnen und Leitern von Organisationseinheiten im Senat für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessoren sind, im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013 findet am 14.6.2010 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.4.2010 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden neun Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren einschließlich der Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben, die keine Universitätsprofessoren sind, und deren Ersatzmitglieder.

Vom 9.4.2010 bis 16.4.2010 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 26.4.2010) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, o.Univ.Prof. Dr. Chlodwig Franz, Institut für Botank und Pharmakognosie, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können. Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.  Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens 40% Frauen aufzunehmen (§ 25 Abs. 4a UG 2002).

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 7.6.2010 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
o.Univ.Prof. Dr. Chlodwig Franz

44. Ausschreibung der Wahl der VertreterInnen der UniversitätsdozentInnen sowie der wissenschaftlichen MitarbeiterInnen im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013

Die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013 findet am 14.6.2010 im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.4.2010 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt werden  vier Vertreterinnen und Vertreter  der Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Forschungs- und Lehrbetrieb von allen Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Forschungs- und Lehrbetrieb und deren Ersatzmitglieder. Den Gewählten muss zumindest eine Person mit Lehrbefugnis (venia docendi) angehören. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens 40% Frauen aufzunehmen (§ 25 Abs. 4a UG 2002).

Vom 9.4.2010 bis 16.4.2010 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 26.4.2010) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Ass.Prof.Dr. Gerhard Loupal, Institut für Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Jeder Wahlvorschlag hat zumindest zwei Universitätsdozentinnen oder Universitätsdozenten zu enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 7.6.2010 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Die Mandate werden unter Berücksichtigung des § 9 (5) der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Senats zugeteilt.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Ass.Prof. Dr. Gerhard Loupal

45. Ausschreibung der Wahl der Vertreterin/ des Vertreters des allgemeinen Universitätspersonals im Senat für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013

Die Wahl der Vertreterin/des Vertreters  des allgemeinen Universitätspersonals im Senat der Veterinärmedizinischen Universität Wien für die Funktionsperiode WS 2010/2011 bis SS 2013  findet am 14.6.2010  im kleinen Sitzungszimmer des Festsaalgebäudes der Veterinärmedizinischen Universität Wien in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr statt.

Der Stichtag für das aktive und passive Wahlrecht wird mit 1.4.2010 (Tag der Verlautbarung der Ausschreibung im Mitteilungsblatt) festgelegt.

Gewählt wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des allgemeinen Universitätspersonals und deren/dessen Ersatzmitglied. Jeder Wahlvorschlag hat mindestens 40% Frauen aufzunehmen (§ 25 Abs. 4a UG 2002).
Vom 9.4.2010 bis 16.4.2010 besteht in der Personalabteilung während der Dienststunden die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis sowie die Möglichkeit für die Erhebung eines Einspruches gegen das Wählerinnen - und Wählerverzeichnis.

Wahlvorschläge haben eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und müssen spätestens sieben Wochen vor dem Wahltag (bis 26.4.2010) schriftlich bei dem Vorsitzenden der Wahlkommission, Herrn Dr. Josef Jahn, Vorsitzender des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals, einlangen, widrigenfalls sie nicht berücksichtigt werden können.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen.

Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung aller darauf angeführten Wahlwerberinnen und Wahlwerber beigefügt sein. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig.

In die zugelassenen Wahlvorschläge kann ab 7.6.2010 in der Personalabteilung während der Dienststunden Einsicht genommen werden.

Stimmen können gültig nur für zugelassene Wahlvorschläge abgegeben werden.

Die auf den Wahlvorschlag entfallenden Mandate werden den im Wahlvorschlag angegebenen Wahlwerberinnen und Wahlwerbern in der Reihenfolge ihrer Nennung zugeteilt. Ersatzmitglieder sind jene Wahlwerberinnen und Wahlwerber, die der Wahlvorschlag als den gewählten Vertreterinnen und Vertretern direkt (ad personam) zugeordnete Ersatzmitglieder vorsieht. Ist im Wahlvorschlag kein ad personam zugeordnetes Ersatzmitglied ausgewiesen, haben die gewählten Mitglieder ihre Ersatzmitglieder zu Beginn der Funktionsperiode aus den Ersatzmitgliedern desselben Wahlvorschlags dem Vorsitzenden des Kollegialorgans bekannt zu geben. Im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft einer gewählten Vertreterin oder eines gewählten Vertreters haben Ersatzmitglieder an deren oder dessen Stelle zu treten. Die Reihenfolge des Nachrückens der Ersatzmitglieder im Falle des Erlöschens der Mitgliedschaft erfolgt nach der Reihung auf dem Wahlvorschlag.

Der Vorsitzende der Wahlkommission:
Dr. Josef Jahn

46. Verlautbarung der Wahlordnung für die Wahl der Rektorin oder des Rektors der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Die Wahlordnung für die Wahl der Rektorin oder des Rektors der Veterinärmedizinischen Universität Wien wird wie folgt verlautbart:

Wahlordnung für die Wahl der Rektorin oder des Rektors (PDF, 33 kb)

Der Vorsitzende des Universitätsrats:
Dr. Helmut Pechlaner

47. Änderung und Neuverlautbarung des "Curriculum of the PhD study program at the University of Veterinary Medicine Vienna"

Das "Curriculum of the PhD study program at the University of Veterinary Medicine Vienna" wird wie folgt neu verlautbart:

Curriculum of the PhD study program (PDF, 94 kb)

Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Manfred Gemeiner

48. Ausschreibung einer Professur für Virologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Am Department für Pathobiologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist die Professur für Virologie zu besetzen.

Aufgabengebiete:

Anwendungsrelevante Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Veterinärvirologie, Stärkung der Forschungsschwerpunkte des Departments und der Universität.
Lehre und Ausbildung für Studierende und in der postgradualen Ausbildung von VeterinärmedizinerInnen.
Virologische Diagnostik einschließlich Beratung von TierärztInnen.

Qualifikation in den folgenden Bereichen ist wünschenswert:

  • international ausgewiesene Erfahrung im Bereich viraler Infektionskrankheiten der Haustiere, insbesondere der Nutztiere
  • einschlägige Erfahrungen in modernen molekularen und zellbiologischen Methoden
  • Erfahrung in klinischer und diagnostischer Veterinärvirologie, einschließlich der Verwendung von Haustieren als Infektionsmodelle

Anstellungserfordernisse:

a)  Studium der Veterinärmedizin oder eines naturwissenschaftlichen Faches
b)  hervorragende wissenschaftliche Qualifikation (Habilitation, PhD oder entsprechender Abschluss)
c)  ausgewiesene Lehrerfahrung
d)  interdisziplinärer Forschungsansatz mit entsprechendem Publikationsnachweis
e)  Qualifikation zur universitären Führungskraft - hohe Kommunikations-  und organisatorische Fähigkeiten
f) Drittmittelaktivität
g) Internationale Sichtbarkeit.

Die Veterinärmedizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Unterrichtssprache ist Deutsch, von Bewerberinnen/Bewerbern aus nichtdeutschsprachigen Ländern wird – im Falle einer Berufung – erwartet, dass sie sich innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache aneignen.

Schriftliche Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Zusammenfassung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit, Darstellung der bisherigen Erfahrungen im Bereich Organisation, Management und Führungsaufgaben, die nach Einschätzung des Bewerbers/der Bewerberin drei besten Publikationen) bis spätestens 11. Juni 2010 zu richten an:

Büro des Senates der Veterinärmedizinischen Universität Wien,
Veterinärplatz 1,
1210 Wien,
Österreich

49. Ausschreibung offener Stellen

An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.

2. Department für Pathobiologie

eine Residency-Stelle „Clinical Pathology” (ECVCP; 3 Jahre, Beginn 1. September 2010) an der Laboratoriumsmedizin/Institut für Immunologie

Vorraussetzungen:

  • Absolventin/Absolvent des Diplomstudiums Veterinärmedizin, bevorzugt abgeschlossenes Doktoratsstudium
  • Voraussetzungen entsprechend den By-Laws des ECVCP
  • Exzellente Sprachkenntnisse in Deutsch und Englisch
  • Absolvierung einer „Rotating Intership“ oder einer vergleichbaren klinischen Ausbildung (mind. 2 Jahre)
  • Grundkenntnisse und erste Erfahrungen in der Laboratoriumsmedizin
  • Grundkonsens zur gängigen Praxis präklinischer toxikologischer Studien in der Industrie zur Entwicklung sicherer Produkte für Mensch und Tier
  • Bereitschaft zu Auslandsaufenthalten

Die Einsicht in das Residency Statut der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist auf der Seite Residencies möglich.

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines durch das European College for Veterinary Clinical Pathology (ECVCP) akkreditierten Trainingsprogramm in einem ECVCP akkreditierten Trainingslabor unter Supervision von Dr. Ilse Schwendenwein, Dipl. ECVCP.

Nähere Informationen ilse.schwendenwein@vetmeduni.ac.at

Bewerbungen inklusive Lebenslauf, Motivationsschreiben, Empfehlungsschreiben, Ausbildungsnachweise/ Bestätigungen, sowie einem Foto sind bis 31.05.2010 (Poststempel) an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität z.Hd. Frau Krupka einzureichen.

Öffentliches Veterinärwesen (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)

eine Stelle eines/einer Universitätsassistenten/in (B1) – Ersatzkraft, ab 1. Juni 2010
 
Voraussetzung: abgeschlossenes Doktoratsstudium der Veterinärmedizin

Erwünscht wird:

  • Profunde Kenntnisse in der SFU und dem QM-Management in der Fleischerzeugung und -verarbeitung
  • Kenntnisse über die Auswertung gesundheitsrelevanter Daten (Schlachthof, Nutztierbestände)
  • Auslandserfahrung und Erfahrungen mit der Abwicklung von EU–Projekten
  • Gute Kenntnisse in Reporting und Präsentation.

Kontakt:

Telefon: +43 1 25077-3501

Die Bewerbungsfrist endet am 30.04.2010

Bestandsbetreuung bei Wiederkäuern/Klinik für Wiederkäuer (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)

eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (IIb) – Sekretärin/Sekretär, teilbeschäftigt mit 20 Std/Woche
 
Voraussetzung: kaufmännische Ausbildung (HASCH, Lehrabschluss)

Erwünscht wird:

  • ausgezeichnete Computerkenntnisse für alle Officeanwendungen sowie Statistikprogramme SPSS oder SAS
  • sehr gute Englischkenntnisse
  • Erfahrung in Projektarbeit
  • Organisationstalent, Kommunikationsfähigkeiten und Teamgeist
  • Kenntnisse landwirtschaftlicher Strukturen

Aufgabenbereich:

  • Zuarbeit und Recherche bei der Einwerbung von Drittmitteln,
  • Mitarbeit bei Organisation, Planung wissenschaftlicher Projekte,
  • Sekretariatstätigkeit

Arbeitsort: Lehr- und Forschungsgut Kremesberg, 2563 Pottenstein

Kontakt:

marc.drillich@vetmeduni.ac.at

Die Bewerbungsfrist endet am 22.04.2010

Lehr- und Forschungsgut Kremesberg (Vizerektorat Kliniken) 

2 Stellen im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (IIa) - landwirtschaftliche Facharbeiterin/landwirtschaftlicher Facharbeiter, ab 01.05.2010

Voraussetzung: abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung

Erwünscht wird:

  • Interesse an der Arbeit mit Tieren
  • handwerkliches Geschick
  • Interesse für Gründlandbewirtschaftung und Landtechnik
  • Führerschein Klasse F
  • PC-Kenntnisse
  • bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst

Wohnmöglichkeit vorhanden.

Kontakt:

T  02672 82322-13
E barbara.neweklowsky@vetmeduni.ac.at

Die Bewerbungsfrist endet am 22.04.2010

Studentische MitarbeiterInnen

Für das Sommersemester 2010 werden studentische Mitarbeiterinnen/studentische Mitarbeiter (vormals StudienassistentInnen) mit folgenden Voraussetzungen aufgenommen:

Gemäß § 30 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten sind studentische MitarbeiterInnen teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Master (Diplom)-Studium noch nicht abgeschlossen haben.

Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf 20 Stunden nicht überscheiten. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf, jedenfalls am Ende des Semesters, in dem das Master-(Diplom) Studium abgeschlossen wird, längstens jedoch nach einer Gesamtdauer von vier Jahren.

Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie und Besamung und Embryotransfer (4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)

eine Stelle einer studentischen Mitarbeiterin/eines studentischen Mitarbeiters – teilbeschäftigt mit 20 Stunden/Woche, 50% Beschäftigungsausmaß) bis 30.9.2010

Voraussetzung:

Studierende des Diplomstudiums Veterinärmedizin, vorzugsweise im klinischen Studienabschnitt mit Interesse an der Reproduktionsmedizin und Erfahrungen im Umgang mit Groß- und Kleintieren

Erwünscht wird: variable Arbeitszeit, Teamfähig, Flexibilität

Aufgaben:

Unterstützende Tätigkeit im klinischen Bereich sowie in der Lehre, Betreuung von stationären und ambulanten Patienten im Nacht- und Wochenenddienst in Zusammenarbeit mit den diensthabenden AssistenInnen, Instrumentenvorbereitung, Telefondienst, Mitarbeit bei der Betreuung von Studierenden des klinischen Studienabschnitts

Die Bewerbungsfrist endet am 22.04.2010

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1