- Startseite /
- Universität /
- Infoservice /
- Mitteilungsblatt /
- Übersicht der Mitteilungsblätter /
- 33. Stück - 15.09.2009
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2008/2009 - Ausgegeben am 15.09.2009 - 33. Stück
87. Ausschreibung einer Professur für „Reptilienmedizin“ an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Am Department für Nutztiere und Öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin der Veterinärmedizinischen Universität Wien ist die Professur für „Reptilienmedizin“ zu besetzen (max. 50% Beschäftigung).
Aufgabengebiet:
Vertretung der Reptilienmedizin in Forschung, Lehre, Weiterbildung und Dienstleistung. Die/der erfolgreiche KandidatIn soll ein eigenständiges Forschungsprogramm entwickeln und die Forschungsschwerpunkte des Departments und der Universität stärken.
Wünschenswert ist Erfahrung in der klinischen Versorgung exotischer Heimtiere. Die Ausschreibung richtet sich an Persönlichkeiten, die national und international in herausragender Weise auf dem Gebiet der Reptilienmedizin ausgewiesen sind.
Anstellungserfordernisse:
- Studium der Veterinärmedizin
- umfangreiche Erfahrungen in der Lehre (didaktische Fähigkeiten)
- erfolgreiche wissenschaftliche Tätigkeit ausgewiesen durch ausgezeichnete Publikationen in international referierten Fachzeitschriften)
- Nachweis der Einbindung in die internationale Forschung
- Einwerbung entsprechender Forschungsmittel
- Qualifikation zur Führungskraft - hohe Kommunikations- und organisatorische Fähigkeiten
- Mitgliedschaft in einem entsprechenden College des EBVS
Die Veterinärmedizinische Universität Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Schriftliche Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Zusammenfassung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit, Darstellung der bisherigen Erfahrungen im Bereich Organisation, Management und Führungsaufgaben, die nach Einschätzung der Bewerberin/des Bewerbers drei besten Publikationen) bis spätestens 15. Oktober 2009 zu richten an:
Büro des Senates der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Veterinärplatz 1
1210 Wien, Österreich
88. Ausschreibung der Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2008/2009
Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.
Ein Leistungsstipendium darf die Höhe des allgemeinen Studienbeitrages für zwei Semester (derzeit € 726,72) nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.
Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel, die Vizerektorin für Lehre. Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der BewerberInnen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene BewerberInnen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.
Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Inländergleichstellung nach § 4 des StudFG
Gleichgestellt ist eine Studierende/ein Studierender z.B. wenn sie/er selbst oder zumindest ein Elternteil der/des Studierenden die letzten 5 Jahre in Österreich einkommenssteuerpflichtig gewesen ist (z.B. Nachweis der Krankenversicherung) und in Österreich während dieses Zeitraumes den Mittelpunkt Ihres Lebensinteresses hatte. Die studienrechtliche Gleichstellung nichtösterreichischer StaatsbürgerInnen führt nicht zu einer Gleichstellung in der Studienförderung. - Ordentliche Studierende/Ordentlicher Studierender an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bakkalaureatsprüfungen, Magisterprüfungen, Rigorosen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit der/des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende/den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
- Ein Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2008/2009 (das ist von 01.10.2008 bis 30.09.2009) von nicht schlechter als 1,4.
Der Bewerbung sind anzuschließen:
- Ein Studienerfolgsnachweis über das Studienjahr 2008/2009
- Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gem. § 19 StudFG
- Nachweis über allfällige Inländergleichstellung gemäß § 4 des StudFG
Die BewerberInnen werden gebeten, darauf zu achten, die Bewerbungsunterlagen nicht zu früh in der Studienabteilung abzugeben, da ausschließlich die Prüfungen berücksichtigt werden können, die auf dem beigelegten Studienerfolgsnachweis aufscheinen.
Ende der Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2008/2009: 16. Oktober 2009
Das Formblatt für die Bewerbung ist in der Studienabteilung während der Parteienverkehrszeiten abzugeben. Es steht auf der Homepage zur Verfügung.
Alle BewerberInnen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.
Die Vizerektorin für Lehre:
Ao.Univ.Prof. Dr. Karin Möstl
89. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
Klinik für Wiederkäuer (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)
eine Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (B1) – Ersatzkraft bis 30.09.2010
Voraussetzung: abgeschlossenes Diplomstudium der Veterinärmedizin
Erwünscht wird:
- NachwuchswissenschafterIn für Lehr- und Forschungstätigkeit beim Wiederkäuer
- ausgewiesene Bereitschaft zur Mitarbeit an den Patienten im Tierspital und zu Ausfahrten in landwirtschaftliche Betriebe
- gute Englischkenntnisse
- Teamfähigkeit sowie kollegiales Verhalten
bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenzdienst
Die Bewerbungsfrist endet am 06.10.2009
Großtierchirurgie und Orthopädie/Klinik für Pferde (4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)
zwei Stellen für UniversitätsassistentInnen (B1) – Ersatzkräfte, teilbeschäftigt mit
20 Stunden/Woche
Voraussetzung: abgeschlossenes Diplomstudium der Veterinärmedizin
Erwünscht wird:
- facheinschlägige oder fachnahe wissenschaftliche Dissertation der Veterinärmedizin
- praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Orthopädie beim Großtier
- Besuch didaktischer Kurse
- absolviertes Internship (Pferd)
Die Bewerbungsfrist endet am 06.10.2009
Bildgebende Diagnostik (4. Department/Universitätsklinik für Kleintiere und Pferde)
eine Stelle einer Universitätsassistentin/eines Universitätsassistenten (B1) – Ersatzkraft
Voraussetzung: abgeschlossenes Diplomstudium der Veterinärmedizin
Erwünscht wird: Erfahrung/Interesse in Veterinärradiologie
Die Bewerbungsfrist endet am 21.10.2009
Studentische MitarbeiterInnen
Für das Studienjahr 2009/10 werden studentische MitarbeiterInnen (vormals StudienassistentInnen) mit folgenden Voraussetzungen aufgenommen:
Gemäß § 30 des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten sind studentische MitarbeiterInnen teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen, die bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenes Master-(Diplom)Studium noch nicht abgeschlossen haben.
Die wöchentliche Normalarbeitszeit darf 20 Stunden nicht überscheiten. Das Arbeits-verhältnis endet, ohne dass es einer Beendigungserklärung bedarf, jedenfalls am Ende des Semesters, in dem das Master-(Diplom) Studium abgeschlossen wird, längstens jedoch nach einer Gesamtdauer von vier Jahren.
Makroanatomie (Anatomie)/Mikroanatomie (Histologie)
2 Stellen für studentische MitarbeiterInnen, teilbeschäftigt mit 20 Stunden/Woche, bzw. alternativ 4 Stellen für studentische MitarbeiterInnen, teilbeschäftigt mit 10 Stunden/Woche bis 30.6.2010
Die Bewerbungsfrist endet am 06.10.2009
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1