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- 32. Stück - 01.09.2009
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2008/2009 - Ausgegeben am 01.09.2009 - 32. Stück
85. Kundmachung der Wissensbilanz 2008
Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
86. Ausschreibung von Forschungsstipendien im Jahr 2009
Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung hat mit Schreiben vom 29. Juni 2009 der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Jahr 2009 Forschungsstipendien an Österreichische Graduierte (Beihilfen für Zwecke der Wissenschaft) zur Verfügung gestellt.
Bewerber/innen um ein Forschungsstipendium müssen folgende Kriterien erfüllen:
1. Abgeschlossenes Studium (mit Ausnahme Bachelor)
2. Österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. Gleichstellung von EU-Bürgern/innen analog zum § 4 Studienförderungsgesetz)
3. Das Einkommen darf nicht über dem Höchststipendium nach dem Studienförderungsgesetz liegen (derzeit € 8.148,-- pro Jahr oder € 679,-- pro Monat)
4. Der/die Bewerber/in sollte weder eine Planstelle des Bundes bekleiden noch Angestellter der jeweiligen Universität sein.
5. Mit dem Forschungsstipendium ist ein wissenschaftliches Projekt durchzuführen, welches bereits an einem Institut bearbeitet oder von der/dem Kandidaten/in selbst eingebracht wird.
Dem schriftlichen Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
1. Projektbeschreibung
2. Befürwortung des Projektes durch die/den Projektbetreuer/in
3. Lebenslauf
4. Staatsbürgerschaftsnachweis
Bewerbungen sind unter Anschluss dieser Unterlagen bis spätestens 30. Oktober 2009 im Vizerektorat für Lehre /Fr. Major abzugeben.
Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1