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- 18. Stück - 01.04.2009
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2008/2009 - Ausgegeben am 01.04.2009 - 18. Stück
41. Änderung der Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien (Frauenförderungsplan)
Die Satzung der Veterinärmedizinischen Universität Wien, verlautbart im Mitteilungsblatt vom 25. Oktober 2004, Studienjahr 2004/2005, 4. Stück, Punkt 12., zuletzt geändert im Mitteilungsblatt vom 20. November 2008, 5. Stück, Punkt 14., Studienjahr 2008/2009, wird wie folgt geändert:
Der Satzungsteil 7
Frauenförderungsplan (§ 19 (2) Z 6 UG 2002)
wird geändert und wie in der folgenden Datei ersichtlich neu verlautbart:
Frauenförderungsplan (PDF, 85 kb)
Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Manfred Gemeiner
42. Einteilung des Studienjahres 2009/2010 und Fristen
Wintersemester (WS)
Allgemeine Zulassungsfrist: 24.08. - 31.10.2009
Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag): 01.11. - 30.11.2009
Semester- und Vorlesungsbeginn: 01.10.2009
Weihnachtsferien: 23.12.2009 - 06.01.2010
Semesterferien: 01.02. - 28.02.2010
Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit:
01.02.2010 - 28.02.2010
Sommersemester (SS)
Allgemeine Zulassungsfrist: 01.02. - 31.03.2010
Nachfrist (erhöhter Studienbeitrag): 01.04. - 30.04.2010
Semester- und Vorlesungsbeginn: 01.03.2010
Osterferien: 29.03. - 11.04.2010
Pfingstferien (vorlesungs- und übungsfrei): 22.05. - 25.05.2010
Rektorstag (vorlesungs- und übungsfrei): 04.06.2010
Hauptferien: 01.07. - 30.09.2010
Zusätzliche Lehrveranstaltungs- und Prüfungszeit:
- 01.07. - 23.07.2010
- 09.08. - 30.09.2010
Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Manfred Gemeiner
Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
43. Verlautbarung der Richtlinie für Bevollmächtigungen gemäß § 28 (1) UG 2002
Die Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gemäß § 28 Abs. 1 Universitätsgesetz 2002 wurde vom Rektorat neu beschlossen und von Universitätsrat gemäß § 21 (1) Ziffer 13. UG 2002 genehmigt.
Richtlinie für Bevollmächtigungen (PDF, 43 kb)
Für das Rektorat:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
44. Richtlinien für das Begabtenstipendium 2009 der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt alljährlich an 3 Studierende des dritten Studienabschnittes (I 208 02U), die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und eine hervorragende Studienleistung aufweisen, Begabtenstipendien in der Höhe von jeweils € 1.000,-- (eintausend).
Für das Stipendium ist ein formloses Ansuchen unter Anlage einer im Studienreferat erhältlichen Bestätigung des Studienerfolgs im Nachweiszeitraum 01.10.2008 bis 31.10.2009 vorzulegen.
Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2009 im Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen. Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien nach Ermittlung der 3 besten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dem folgenden Schema:
Die Beurteilung erfolgt anhand der Ergebnisse aller im Beurteilungs-Zeitraum erbrachten Studienleistungen. Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen wird in Faktoren umgesetzt:
Note | 1 | 2 | 3 | 4 |
---|---|---|---|---|
Faktor | 4 | 3 | 2 | 1 |
Die Multiplikation der Faktoren mit der Anzahl der jeweiligen ECTS-Credits (nach I 208 02U) ergibt die Punkteanzahl. Die Mindestpunkteanzahl für die hervorragende Studienleistung nach dieser Ausschreibung beträgt 150 (nach I 208 02U).
Diese Richtlinien treten mit 1. April 2009 in Kraft und gelten für die Ausschreibung des Begabtenstipendiums 2009.
45. Richtlinien für die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
§ 1
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellt - sofern es die finanziellen Mittel erlauben - jährlich einen Betrag von maximal EURO 5.000,- (fünftausend EURO) zur Verfügung, um einem/einer promovierten wissenschaftlich hochqualifizierten Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland oder einer vergleichbaren Einrichtung im Inland zu ermöglichen. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Art und Umfang des Forschungsaufenthaltes und kann in Form von Teilbeträgen über mehrere Jahre aufgeteilt werden. Darüber entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
§ 2
Anträge können jederzeit an das Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien gerichtet werden und haben eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens zu enthalten, aus welchem sich die Notwendigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes ergibt. Außerdem sind Angaben über die besonderen Arbeitsmöglichkeiten an der gastgebenden wissenschaftlichen Einrichtung sowie eine Zustimmung des Vorstandes dieser Einrichtung erforderlich.
§ 3
Nach Begutachtung der eingereichten Unterlagen (Dissertation, sonstige wissenschaftliche Arbeiten, Arbeitsprogramm) durch einen fachlich zuständigen externen Wissenschaftler entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen über die Vergabe. Die Mitglieder des Präsidiums arbeiten ehrenamtlich.
§ 4
Die Übergabe des Stipendiums erfolgt durch einen Vertreter der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Ein durch das Präsidium festzusetzender Teilbetrag wird vor Antritt der Reise ausgezahlt, ein weiterer Teilbetrag nach Vorlage und Annahme des Berichtes über den Forschungsaufenthalt.
§ 5
Das postdoktorale Forschungsstipendium kann an ein und derselben Person nur einmal verliehen werden.
§ 6
Gegen den Beschluss des Präsidiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
46. Richtlinien für die Zuerkennung von Stipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel zulassen - jährlich Stipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 4.000,- (viertausend EURO) für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland. Anträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Veterinärmedizinischen Universität Wien können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Als Kriterien werden
- das Programm der geplanten wissenschaftlichen Ausbildung/des wissenschaftlichen Kurses,
- die fachliche Begründung durch den Vorstand der Klinik/des Institutes
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Dieses Stipendium wird nur vergeben, wenn seitens der Veterinärmedizinischen Universität Wien für ähnliche Zwecke vorgesehene Mittel in einem bestimmten Jahr nicht ausreichen sollten.
Das Stipendium für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
47. Richtlinien für die Zuerkennung eines Auslandsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für DissertantInnen
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel erlauben - an nicht in einem aktiven Dienstverhältnis stehende DissertantInnen Auslandsstipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 5.000,- (fünftausend EURO) pro Jahr für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der Dissertation.
Anträge können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Dem Bewerbungsschreiben soll der Lebenslauf beigelegt werden.
Als Kriterien werden
- das geplante Forschungsprogramm
- die Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung durch den Betreuer der Dissertation
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen und die Fortsetzung der Höhe des Stipendiums erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Auslandsstipendien für DissertantInnen können an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
48. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangt die nachfolgend angeführte Stelle zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
Milchhygiene (3. Department/Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)
eine Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Angestellte/Angestellter)
Voraussetzung:
abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin (Post Doc), Lebensmittelbiotechnologie, Ernährungswissenschaften, Mikrobiologie oder ähnlicher Studienrichtungen.
Aufgabenbereich:
Die Tätigkeiten umfassen die eigenständige Leitung einer Arbeitsgruppe mit dem Forschungsschwerpunkt in der lebensmittelhygienisch mikrobiellen Grundlagenforschung. Schwerpunkt ist die Beschäftigung mit der Adaption von pathogenen Mikroorganismen an intrinsische und extrinsische Faktoren der Lebensmittelkette. Lebensmitteltechnologische Erfahrung ist dabei von Vorteil. Voraussetzung ist die Beherrschung gängiger molekularbiologischer Techniken. Ziel ist es, diese Arbeitsgruppe im internationalen Kontext sichtbar zu machen. Daher wird auch die Einwerbung von Drittmitteln ein Teil der Tätigkeiten sein. Mitarbeit in der Lehre bei den Übungen des Grund- und Vertiefungsstudiums „Lebensmittelhygiene und Öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin“. Betreuung von Praktikanten, Diplomanden sowie Dissertanten (PhD-Studenten).
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-3501
Die Bewerbungsfrist endet am 22.04.2009
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.