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- 12. Stück - 19.01.2009
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2008/2009 - Ausgegeben am 19.01.2009 - 12. Stück
32. Änderung der Ausschreibung von offenen Stellen
Die Ausschreibung der am 15.01.2009 an der Medizinischen Physik (1. Department für Biomedizinische Wissenschaften) ausgeschriebenen Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters wird wie folgt geändert:
Medizinische Physik (1. Department für Biomedizinische Wissenschaften)
einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters(Angestellte/Angestellter) – befristet bis 28.2.2010
Voraussetzung: abgeschlossenes naturwissenschaftliches Studium
Erwünscht wird:
- Erfahrungen im Bereich der strahlungsphysikalischen Meßtechnik (Spektralradiometer, Kalibrierung)
- Kenntnisse in der statistischen Datenanalyse
- Selbständiges wissenschaftliches Arbeiten (Publikationen)
- Lehrerfahrung
- Fähigkeit der schriftlichen und mündlichen Kommunikation in Englisch
Aufgabengebiet:
- Forschung auf dem Gebiet der biologisch wirksamen UV-Strahlung im Bereich der UV-Desinfektion von Trinkwasser, der Personendosimetrie, sowie der solaren Strahlung (Strahlungstransfer) sowie der Risikoabschätzung im Bereich der Umweltepidmiologie
- Mitarbeit in der Lehre im Bereich Medizinische Physik und Biostatistik
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-4301
Die Bewerbungsfrist endet am 09.02.2009
Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks