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- 03. Stück - 03.11.2008
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2008/2009 - Ausgegeben am 03. November 2008 - 03. Stück
06. Ausschreibung der Betriebsratswahl 2008 für das wissenschaftliche Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Wahlvorstand für die Betriebsratswahl 2008 des wissenschaftlichen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Kundmachung
über die Wahl des Betriebsrates des wissenschaftlichen Universitätspersonals im Betrieb
Veterinärmedizinische Universität Wien
- In den Betriebsrat sind 9 Mitglieder zu wählen.
- Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974, BGBl. Nr. 319 i.d.g.F.) in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht aller im Betrieb als wissenschaftliches Universitätspersonal beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf.
- Einwendungen gegen die Wählerliste können von jedem/jeder im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin bis zum 10. November 2008 bei der unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
- Wahlvorschläge, welche die Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 12. November 2008 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 13 Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerbern nur bis zu einer Höhe von 6 angerechnet. Einer/eine der Unterzeichner/Unterzeichnerinnen des Wahlvorschlags ist als Vertreter/Vertreterin desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
- Die zu Wahlhandlungen zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 21.11.2008 angefangen an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
- Die Stimmabgabe findet am 26.11.2008 und am 27.11.2008 im kleinen Sitzungszimmer der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Gebäude CA, 1. Stock, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Zusätzlich wird allen Beschäftigten die Möglichkeit geboten, mittels Briefwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
- Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise, z.B. durch Durchstreichen aller übrigen Wahlvorschläge oder durch Angabe eines oder mehrerer Wahlwerber eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der Wähler/ die Wählerin in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihm/ihr von der Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen der Vorsitzenden übergibt, die ihn ungeöffnet in die Urne legt.
- Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
- Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenzdienstes oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 18.11.2008 bei der Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der Wahlberechtigte/ die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tagen darf, die auf die Person des Wählers/ der Wählerin schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 27.11.2008 bis 14.00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der/die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist er/sie nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn er/sie die ihm/ihr ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
- Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
Mitglieder:
o.Univ.Prof. Dr. E. Mayrhofer
ao.Univ.Prof. Dr. E. Möstl
Dr. M. Pagitz
Ersatzmitglieder:
ao.Univ.Prof. Dr. M. Egerbacher
ao.Univ.Prof. Dr. D. Klein
ao.Univ.Prof. Dr. F. Buchner
Wien, den 3.11.2008
Die Vorsitzende des Wahlvorstandes:
o.Univ.Prof. Dr. Elisabeth Mayrhofer
07. Ausschreibung der Betriebsratswahl 2008 für das allgemeine Universitätspersonal der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Wahlvorstand für die Betriebsratswahl 2008 des allgemeinen Universitätspersonals der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Kundmachung
über die Wahl des Betriebsrates des allgemeinen Universitätspersonals im Betrieb
Veterinärmedizinische Universität Wien
- In den Betriebsrat sind 8 Mitglieder zu wählen.
- Die Liste der Wahlberechtigten liegt nebst einem Abdruck der Betriebsrats-Wahlordnung 1974 (Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974, BGBl. Nr. 319 i.d.g.F.) in der Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht aller im Betrieb als allgemeines Universitätspersonal beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auf.
- Einwendungen gegen die Wählerliste können von jedem/jeder im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin bis zum 10. November 2008 beim unterzeichneten Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.
- Wahlvorschläge, welche die Wahlwerber genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis zum 12. November 2008 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerbern, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 12 Arbeitnehmern/ Arbeitnehmerinnen unterfertigt ist; hierbei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften die allfälligen Unterschriften von Wahlwerbern/ Wahlwerberinnen nur bis zu einer Höhe von 6 angerechnet. Einer/eine der Unterzeichner/Unterzeichnerinnen des Wahlvorschlags ist als Vertreter/Vertreterin desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.
- Die zu Wahlhandlungen zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 21.11.2008 angefangen an der Amtstafel der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur Einsicht der Wahlberechtigten aufliegen.
- Die Stimmabgabe findet am 26.11.2008 und 27.11.2008 im kleinen Sitzungszimmer der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Gebäude CA, 1. Stock, Veterinärplatz 1, 1210 Wien, jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt. Abweichend davon findet die Stimmabgabe für die am Standort des Lehr- und Forschungsgutes der VUW tätigen Bediensteten am 26.11.2008 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Kanzlei des Hofes Kremesberg, Kremesberg 13, 2563 Pottenstein, sowie am 27.11.2008 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr im kleinen Sitzungszimmer der Veterinärmedizinischen Universität Wien statt. Zusätzlich wird allen Beschäftigten die Möglichkeit geboten, mittels Briefwahl von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
- Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist im Stimmzettel anzukreuzen oder auf sonstige Weise, z.B. durch Durchstreichen aller übrigen Wahlvorschläge oder durch Angabe eines oder mehrerer WahlwerberInnen, eindeutig zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der/die WählerIn in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in den ihm vom Vorsitzenden/ der Vorsitzenden des Wahlvorstandes (Wahlkommission) übergebenen Umschlag legt und den Umschlag sodann geschlossen dem Vorsitzenden übergibt, der ihn ungeöffnet in die Urne legt.
- Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.
- Wahlberechtigte, die wegen Urlaubs, Karenzurlaubs, Leistung des Präsenzdienstes oder Zivildienstes oder Krankheit an den Wahltagen an der Leistung der Dienste oder infolge Ausübung ihres Berufes an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind, können zur Wahrung ihres Wahlrechtes spätestens bis 18.11.2008 beim Vorsitzenden des Wahlvorstandes die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Dasselbe gilt, wenn Wahlberechtigte aus anderen wichtigen ihre Person betreffenden Gründen an der Dienstleistung und damit an der persönlichen Stimmabgabe verhindert sind. Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der Wahlberechtigte/ die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand ausgehändigten oder übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tagen darf, die auf die Person des Wählers/ der Wählerin schließen lassen, zu geben, diesen Umschlag geschlossen gemeinsam mit der vom Wahlvorstand ausgestellten Wahlkarte in einen Briefumschlag zu legen und diesen sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 27.11.2008 bis 14.00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Ohne Wahlkarte oder verspätet eingelangte Stimmzettel sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der Wahlberechtigte/ die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt, doch ist er/sie nur dann zur persönlichen Stimmabgabe zugelassen, wenn er die ihm ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.
- Mitglieder des Wahlvorstandes sind:
Mitglieder:
Herbert Wakolbinger
Anton Maderner
Alexandra Kuchar
Ersatzmitglieder:
Kurt Wimmer
Karin Zanghellini
Dr. Josef Jahn
Wien, den 3.11.2008
Der Vorsitzende des Wahlvorstandes:
Herbert F. Wakolbinger
08. Von Fircks Fonds für Doktoratsstipendien – Ausschreibung von Stipendien
Die VUW schreibt 4 Doktoratsstipendien zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus. Diese Stipendien sollen den Stipendiumsempfängern die Möglichkeit geben, sich der Abfassung der Doktorarbeit in konzentrierter Weise und in zeitlich abgrenzbarer Form zu widmen. Die Stipendien werden entsprechend der Qualität des Forschungsvorhabens vergeben. Bei gleicher Qualität werden zwei Doktoratsstipendien vorrangig zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses aus den Ländern außerhalb des EU-Raumes vergeben.
Ziel dieses Förderungsprogramms ist es, die Leistungsfähigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Veterinärmedizin zu fördern, um im Ergebnis die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs im Bereich der Forschung zu erreichen.
Zur Bewerbung eingeladen sind AbsolventInnen des veterinärmedizinischen Diplomstudiums an der VUW oder eines nach Dauer, Gliederung und Anforderungen gleichwertigen Studiums im Ausland, die derzeit ein Doktorratsstudium an der VUW absolvieren bzw. die Voraussetzungen für den Eintritt in ein Doktorratsstudium an der VUW erfüllen und ihr bisheriges Studium zügig absolviert haben. Neben einer überdurchschnittlichen Qualifikation wird die Vorlage eines detaillierten Dissertationsexposés verlangt. Das Dissertationsexposé ist mit der/dem DissertationsbetreuerIn, die/der ein habilitiertes Mitglied der Veterinärmedizinischen Universität Wien sein muss, gemeinsam zu erarbeiten und zusammen mit einer Stellungnahme der Dissertationsbetreuerin/des Dissertationsbetreuers und mit einem Nachweis, der die für die Durchführung des Dissertationsvorhabens notwendigen Arbeitsmöglichkeiten für die Dauer des Stipendiums darlegt, beim Rektor einzureichen. Die Höhe des Stipendiums beträgt derzeit pro Jahr maximal € 15.000,-. Die genauen Modalitäten der Förderungen werden in einer individuellen Fördervereinbarung zwischen der VUW – vertreten durch den Rektor – und den Stipendiaten festgelegt. Das Stipendium wird für die Dauer eines Jahres gewährt. Die Auszahlung erfolgt anteilsmäßig zu zwölf gleichen Teilen, jeweils zum Ende eines Monats. Das Förderjahr beginnt mit dem Ersten des Monats, der dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Fördervereinbarung folgt. Vorgesehener Förderbeginn: 01.03.2009
Die Unterlagen sind beim Rektor der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen. Über die Vergabe entscheidet der Rektor zusammen mit der Vizerektorin für Lehre und dem für Forschung zuständigen Vizerektor.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. Jänner 2009.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
09. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
Klinik für Wiederkäuer (3. Department / Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)
eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r)
Voraussetzung: Reifeprüfung
Aufgaben:
- administrative Tätigkeiten im Bereich der Klinik für Wiederkäuer (inkl. Bestandsbetreuung sowie funktionelle Lebensmittelmikrobiologie)
Erwünscht wird:
- profunde Computerkenntnisse
- strukturiertes Arbeiten sowie Organisationstalent
- gute Kommunikationskenntnisse
- Team- und Koordinationsfähigkeit
- Englisch in Wort und Schrift
- Humor und Freude an der Arbeit
- bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz- bzw. Zivildienst
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-5201
Die Bewerbungsfrist endet am 24.11.2008
Technologieplattform VetOMICS / Bereich Proteomics und Metabolomics (Vizerektorat für Forschung)
eine Stelle eines/einer wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (Angestellte/r) - Ersatzkraft
Voraussetzung: abgeschlossenes Studium im naturwissenschaftlich/chemischen Bereich
Erwünscht wird:
- profunde Computerkenntnisse
- chemische und biochemische Kenntnisse
- Kenntnisse in HPLC und Massenspektrometer in theoretischer und praktischer Anwendung
- EDV- und Englischkenntnisse
- Teamgeist
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-3216
Die Bewerbungsfrist endet am 24.11.2008
Klinik für Geflügel (3. Department / Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen in der Veterinärmedizin)
1 Studienassistent/in mit ½ Beschäftigungsausmaß
Voraussetzung: Studierende, welche die für ihre Verwendung in Betracht kommenden Prüfungen oder wesentliche Teile derselben schon abgelegt haben
Bestellungszeitraum: bis 17.07.2009
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-5151
Die Bewerbungsfrist endet am 24.11.2008
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1