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- 13. Stück - 01.02.2008
Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Studienjahr 2007/2008 - Ausgegeben am 1. Februar 2008 - 13. Stück
30. Ergebnis der Wahl der vom Senat zu wählenden Mitglieder im Universitätsrat
Dem Universitätsrat der Veterinärmedizinischen Universität Wien gehören fünf Mitglieder an. Zwei Mitglieder sind vom Senat zu wählen. Am 23.1.2008 wurden vom Senat für die nächste fünfjährige Funktionsperiode folgende Mitglieder im Universitätsrat gewählt:
- Frau Univ. Prof. Dr. Erika Jensen-Jarolim
- Herr Dr.vet.med. Bernhard Url
Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Manfred Gemeiner
31. Mitglieder im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen besteht für die nächste zweijährige Funktionsperiode vom Sommersemester 2008 bis zum Wintersemester 2009/2010 aus folgenden Mitgliedern:
Mitglieder:
- Univ.Prof. Dr. Rene van den Hoven
- Univ.Prof. Dr. Christian Walzer
- Dr. Gabriele Flekna
- Ao.Univ.Prof. Dr. Christine Iben
- Gerda Zörrer
- Mag. Sari Hruza
- Marie-Christin Wölbitsch
- Andrea Zudrell
Ersatzmitglieder:
- o.Univ.Prof. Dr. Josef Troxler
- Univ.Prof. Dr. Armin Saalmüller
- Ao. Univ. Prof. Dr. Britta Grillitsch
- Dr. Sabine Hammer
- Karin Zanghellini
- Dipl.-Ing. Petra Karlhuber
- Markus Kraus
- Julia Weinelt
32. Ausschreibung von Förderungsstipendien 2008 gem. § 63 bis § 67 Studienförderungsgesetz, BGBL Nr.305/1992 i.d.g.F.
Studierenden ordentlicher Studien können zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten (Diplomarbeit oder Dissertation) Förderungsstipendien (zwischen € 700.- und € 3600.-), die vom Bundesministerium zugewiesen wurden, zuerkannt werden. Studierende, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, bzw. die folgenden Belege erbringen, werden eingeladen, sich um ein Förderungsstipendium zu bewerben:
- Eine Bewerbung des Studierenden samt Vorlage einer Beschreibung der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit oder Dissertation).
In der Bewerbung sollte auch die Bankverbindung (KontoNr. und BLZ) angeführt sein, auf die ein eventuell zuerkanntes Stipendium zu überweisen ist. - Kostenaufstellung und Finanzierungsplan für die Fertigstellung der wissenschaftlichen Arbeit.
- Gutachten: Vorlage mindestens eines Gutachtens eines/einer Universitätslehrer/s/in zur Kostenaufstellung und darüber, ob der/die Studierende auf Grund der bisherigen Studienleistungen in der Lage sein wird, die Arbeit mit überdurchschnittlichem Erfolg durchzuführen.
- Einhaltung der Anspruchsdauer unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe für die Verlängerung gem. § 18 und § 19 StudFG.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gem. § 4 StudFG.
- Abschlussbericht: Verpflichtung des/der Bewerber/s/in, nach Abschluss der geförderten Arbeit einen Bericht über die widmungsgemäße Verwendung des Förderungsstipendiums vorzulegen. Der Vizerektor behält sich vor, bis zu 25% der zuerkannten Förderung bis zur Vorlage des Berichtes einzubehalten.
Bewerbungen, die nicht vollständig sind (Punkt 1-5), können nicht bearbeitet werden, da es nicht möglich ist, sich ein vollständiges Bild der Bewerbungslage zu verschaffen. Unvollständige Bewerbungen werden zur neuerlichen Vorlage an die/den BewerberIn zurückgesandt. Die damit verbundene Zeitverzögerung oder eine Fristversäumnis geht zu Lasten der Bewerberin/des Bewerbers.
Auf eine Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen kein Rechtsanspruch. Die Zuerkennung erfolgt durch den Vizerektor für Lehre.
Bewerbungen sind im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien abzugeben.
Die Bewerbungsfrist endet für das
Sommersemester 2008: 30. April 2008
Wintersemester 2008/2009: 7. November 2008
Der Vizerektor für Lehre:
Ao.Univ.Prof. Dr. Wolfgang Künzel
33. Richtlinien für das Begabtenstipendium 2008 der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt alljährlich an 3 Studierende des zweiten Studienabschnittes (I 208 94W) bzw. des dritten Studienabschnittes (I 208 02U), die sich innerhalb der Regelstudienzeit befinden und eine hervorragende Studienleistung aufweisen, Begabtenstipendien in der Höhe von jeweils
€ 1.000,-- (eintausend).
Für das Stipendium ist ein formloses Ansuchen unter Anlage einer im Studienreferat erhältlichen Bestätigung des Studienerfolgs im Nachweiszeitraum 01.10.2007 bis 31.10.2008 vorzulegen.
Die Anträge sind bis spätestens 31. Oktober 2008 im Büro für Internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien einzureichen. Über die Zuerkennung der Stipendien entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien nach Ermittlung der 3 besten Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dem folgenden Schema:
Die Beurteilung erfolgt anhand der Ergebnisse aller im Beurteilungs-Zeitraum erbrachten Studienleistungen. Die Beurteilung von Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden in Faktoren umgesetzt:
Note | Faktor |
---|---|
1 | 4 |
2 | 3 |
3 | 2 |
4 | 1 |
Die Multiplikation der Faktoren mit der Wochenstundenanzahl (nach I 208 94W) bzw. der Anzahl der jeweiligen ECTS Credits (nach I 208 02U) ergibt die Punkteanzahl. Die Mindestpunkteanzahl für die hervorragende Studienleistung nach dieser Ausschreibung beträgt 180 (nach I 208 94W) bzw. 150 (nach I 208 02U).
Diese Richtlinien traten mit 1. Jänner 2006 in Kraft und gelten für die Ausschreibung des Begabtenstipendiums 2008.
34. Richtlinien für die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien
§ 1
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellt - sofern es die finanziellen Mittel erlauben - jährlich einen Betrag von maximal EURO 5.000,-- (fünftausend EURO) zur Verfügung, um einem/einer promovierten wissenschaftlich hochqualifizierten Mitarbeiter/Mitarbeiterin der Veterinärmedizinischen Universität Wien eine Tätigkeit an einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland oder einer vergleichbaren Einrichtung im Inland zu ermöglichen. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach Art und Umfang des Forschungsaufenthaltes und kann in Form von Teilbeträgen über mehrere Jahre aufgeteilt werden. Darüber entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
§ 2
Anträge können jederzeit an das Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien gerichtet werden und haben eine ausführliche Beschreibung des Forschungsvorhabens zu enthalten, aus welchem sich die Notwendigkeit des geplanten Auslandsaufenthaltes ergibt. Außerdem sind Angaben über die besonderen Arbeitsmöglichkeiten an der gastgebenden wissenschaftlichen Einrichtung sowie eine Zustimmung des Vorstandes dieser Einrichtung erforderlich.
§ 3
Nach Begutachtung der eingereichten Unterlagen (Dissertation, sonstige wissenschaftliche Arbeiten, Arbeitsprogramm) durch einen fachlich zuständigen externen Wissenschaftler entscheidet das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen über die Vergabe. Die Mitglieder des Präsidiums arbeiten ehrenamtlich.
§ 4
Die Übergabe des Stipendiums erfolgt durch einen Vertreter der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Ein durch das Präsidium festzusetzender Teilbetrag wird vor Antritt der Reise ausgezahlt, ein weiterer Teilbetrag nach Vorlage und Annahme des Berichtes über den Forschungsaufenthalt.
§ 5
Das postdoktorale Forschungsstipendium kann an ein und derselben Person nur einmal verliehen werden.
§ 6
Gegen den Beschluss des Präsidiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien über die Zuerkennung des postdoktoralen Forschungsstipendiums kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
35. Richtlinien für die Zuerkennung von Stipendien der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel zulassen - jährlich Stipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 4.000,- (viertausend EURO) für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland. Anträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Veterinärmedizinischen Universität Wien können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden.
Als Kriterien werden
a) das Programm der geplanten wissenschaftlichen Ausbildung/des wissenschaftlichen Kurses,
b) die fachliche Begründung durch den Vorstand der Klinik/des Institutes
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Dieses Stipendium wird nur vergeben, wenn seitens der Veterinärmedizinischen Universität Wien für ähnliche Zwecke vorgesehene Mittel in einem bestimmten Jahr nicht ausreichen sollten.
Das Stipendium für den Besuch von wissenschaftlichen Kursen oder eine kurzfristige wissenschaftliche Ausbildung im Ausland kann an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
36. Richtlinien für die Zuerkennung eines Auslandsstipendiums der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien für DissertantInnen
Die Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergibt - falls es die finanziellen Mittel erlauben - an nicht in einem aktiven Dienstverhältnis stehende DissertantInnen Auslandsstipendien in der Höhe von insgesamt maximal EUR 5.000,- (fünftausend EURO) pro Jahr für wissenschaftliche Arbeiten im Rahmen der Dissertation.
Anträge können jederzeit unter Beilage der nachfolgenden Entscheidungsgrundlagen im Büro für internationale Beziehungen der Veterinärmedizinischen Universität Wien eingereicht werden. Dem Bewerbungsschreiben soll der Lebenslauf beigelegt werden.
Als Kriterien werden
a) das geplante Forschungsprogramm
b) die Beurteilung der bisherigen wissenschaftlichen Leistung durch den Betreuer der Dissertation
herangezogen.
Die Auswahl der BewerberInnen und die Fortsetzung der Höhe des Stipendiums erfolgt durch das Präsidium der Gesellschaft der Freunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien innerhalb von 6 Wochen nach Einreichung.
Gegen den Beschluss des Präsidiums über die Zuerkennung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden. Auslandsstipendien für DissertantInnen können an ein und dieselbe Person nur einmal vergeben werden.
Diese Richtlinien treten mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
37. Verkauf eines Kadavertransportanhängers
Die Veterinärmedizinische Universität Wien verkauft einen Kadavertransportanhänger. Dieser wurde vor ca. 10 Jahren angeschafft. Der Anhänger stammt von der Firma Mitterdorfer, hat ein Eigengewicht von 1.860 kg und ist aus Niro. Der Anhänger kann sowohl durch eine Dachklappe, die vollständig geöffnet werden kann, als auch über die Heckklappe beladen werden. Das Verkaufsobjekt kann nach Vereinbarung mit Herrn Samwald besichtigt werden. Das Fahrzeug befindet sich nicht im betriebsbereiten und verkehrsicheren Zustand.
Anbote werden in verschlossenem Umschlag mit dem Hinweis „Angebot Kadavertransportanhänger– bitte nicht öffnen!“ an die Wirtschafts- und Gebäudeabteilung, z.H. Herrn Samwald, bis 15.02.2008 erbeten.
38. Ausschreibung einer Universitätsprofessorin oder eines Universitätsprofessors (Gastprofessur, 100%) für einen Zeitraum von zwei Jahren für "Radiologie – Schwerpunkt Szintigrafie“
Gemäß § 99 Universitätsgesetz 2002 wird eine Stelle für eine Universitätsprofessorin oder einen Universitätsprofessor für einen Zeitraum von zwei Jahren für „Radiologie - Schwerpunkt Szintigrafie“ ausgeschrieben.
Anforderungsprofil
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll die diagnostische Betriebseinheit führen und den Schwerpunkt - Szintigrafie in Forschung und Lehre aufbauen, d. h. u. a. bei der Planung mitwirken. Zusätzlich ist eine enge Vernetzung und Mitarbeit mit der bildgebenden Diagnostik vorgesehen. Für die Realisierung der Forschungsvorhaben ist eine enge Einbindung in den Betrieb des Tierspitals unabdingbar, übergreifende Optionen sind anzustreben.
Einstellungsvoraussetzungen
sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und Doktorat der Veterinärmedizin oder Humanmedizin und alternativ die Habilitation oder vergleichbare wissenschaftliche Leistungen sowie Erfahrungen in der Führung einer Arbeitsgruppe. Erwünscht ist Diplomate (ECVDI oder ACVR) Status und erfolgreiche Einwerbung von Drittmittelprojekten.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien
Veterinärplatz 1, A-1210 Wien
Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.04.2008.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
39. Ausschreibung von offenen Stellen
An der Veterinärmedizinischen Universität Wien gelangen die nachfolgend angeführten Stellen zur Besetzung. Bewerbungen sind schriftlich unter Anschluss der erforderlichen Nachweise sowie des Lebenslaufes und eines Fotos an die Personalabteilung der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu richten. Termine für Vorstellungsgespräche sind direkt mit der angegebenen Einrichtung zu vereinbaren.
Department für Pathobiologie
eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r - MTA) ab 1. März 2008, befristet auf vorerst 2 Jahre
Voraussetzung: Ausbildung zur/zum MTA bzw. gleichzuhaltende Qualifikation
Erwünscht wird: Erfahrung im Umgang mit eukaryonten Zellkulturen sowie modernen molekularen und biochemischen Analyseverfahren; Mitarbeit in der Betreuung von Studenten (Diplomanden, Praktikanten).
Die Gruppe beschäftigt sich im Rahmen neuer Strategien zur Tumortherapie mit Pathogen-Zellinteraktionen (Agu et al., J Gene Med 2006; 8(2):229-241; Agu et al., Cell Microbiol 2007; 9(7):1753-1765).
Die Bewerbungsfrist endet am 22.02.2008.
Bakteriologie, Mykologie und Hygiene (DW 2101)
eine Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Angestellte/r)
Voraussetzung: Abgeschlossenes Doktorat aus Veterinärmedizin oder Naturwissenschaften
Erwünscht wird: Fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Mikrobiologie; Erfahrungen in der molekularen Pathogeneseforschung bakterieller Krankheitserreger (bevorzugt Mykoplasmen); Beherrschen der gängigen mikrobiologischen und molekularbiologischen Techniken; gute Englischkenntnisse; Teamgeist.
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-2101
Die Bewerbungsfriste endet am 22.02.2008.
Parasitologie
eine Stelle eine wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Angestellte/r)
Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin oder Biologie
Erwünscht wird: Doktorat, fundierte parasitologische und immunologische Kenntnisse sowie Erfahrungen mit Tiermodellen in der Parasitologie (vorzugsweise Schwein) und immunologischen Techniken
Aufgaben: Aufbau und Leitung einer Nachwuchsforschungsgruppe mit Projektentwicklung und -Koordination, Methodenetablierung, Betreuung von Diplomand(inn)en und Dissertant(inn)en unter Anleitung eines Senior Scientists; Drittmitteleinwerbung, Veröffentlichungen. In begrenztem Umfang wird auch Lehrtätigkeit erwartet.
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-2201
Die Bewerbungsfrist endet am 22.02.2008.
Parasitologie
eine halbe Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r – TierpflegerIn) - Ersatzkraft ab 1.4.2008
Voraussetzung: Ausbildung zur/zum TierpflegerIn
Erwünscht wird: Erfahrung im Umgang mit Großtieren (Schweinen)
Aufgabengebiet: Versorgung und Pflege von Versuchstieren (insbesondere Schweinen und Nagern), Unterstützung der klinischen Studien an Infektionserregern (einschließlich Wochenenddienst).
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-2201
Die Bewerbungsfrist endet am 22.02.2008.
Pathologie und Gerichtliche Veterinärmedizin
eine Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (Angestellte/r) - Ersatzkraft
Voraussetzung: Abgeschlossenes Studium der Veterinärmedizin
Erwünscht werden: Doktorat der Veterinärmedizin, durch wissenschaftliche Publikationen nachgewiesenes Interesse an wissenschaftlicher Tätigkeit, Interesse für und Erfahrung mit Labormethoden (wie Immunhistochemie, in situ Hybridisierung, real-time PCR), Interesse für Veterinärpathologie.
Aufgaben: Nach Einarbeitung in die Grundbegriffe der pathologischen Diagnostik überwiegender Einsatz im Rahmen des Arbeitsschwerpunkts "Molekulare Pathologie"
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-2401
Die Bewerbungsfrist endet am 22.02.2008.
Zentraler Informatikdienst (Vizerektorat für Lehre)
eine Stelle im Bereich des allgemeinen Universitätspersonals (Angestellte/r – IT-SpezialistIn) - Ersatzkraft - als MitarbeiterIn im Team des Zentralen Informatikdienstes/Systemapplikationen der VUW
Voraussetzung: Abgeschlossenes technisches Studium (Universität oder FH), bzw. eine gleichzuhaltende Ausbildung
Erwünscht werden:
- Praktische Erfahrung bei der Administration von Oracle-Datenbanken, umfassende Kenntnisse im Umgang mit SQL eventuell PL/SQL, HTML, XML, CSS, Java und Javascript;
- Erfahrung in der Administration von ORACLE Forms- und Reportsserver, sowie APACHE-Webserver und/oder ORACLE-HTTP-Server;
- profunde Kenntnisse bei Unix (Solaris, Linux) und bei Windowsserver 2003;
- gute Kenntnisse der englischen Sprache;
- didaktische Kompetenz;
- Kenntnisse universitärer Organisation und Strukturen und der gesetzlichen sowie praktischen Rahmenbedingungen universitärer Lehre;
- selbständiger und kooperativer Arbeitsstil;
- Fähigkeit in einem kleinen Team zu arbeiten;
Aufgabenbereich: Mitarbeit bei Betrieb und Weiterentwicklung des universitären EDV-gestützten Verwaltungssystems
Kontakt:
Telefon: (0)1/25077-1611
Die Bewerbungsfrist endet am 22.02.2008.
Internship Reproduktionsmedizin und Biotechnologie der Tierproduktion
Am klinischen Department für Tierzucht und Reproduktion / Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie und an der Besamungs- und ET-Station ist zum 1.4.2008 eine Ausbildungsstelle im Rahmen des Internship-Programms Reproduktionsmedizin und Biotechnologie der Tierproduktion für die Dauer von 12 Monaten zu besetzen.
Voraussetzungen: Abschluss des Diplomstudiums Veterinärmedizin an der VUW oder eines gleichwertigen Studiums im Ausland. Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
Zielsetzung: Erweiterung der Basiskenntnisse und Fertigkeiten in der klinischen und laborgestützten Reproduktionsmedizin bei Pferden, Kleintieren und Nutztieren.
Inhalte: Ausbildung in den verschiedenen Arbeitsbereichen des Klinischen Departments für Tierzucht und Reproduktion (Klinik für Geburtshilfe, Gynäkologie und Andrologie, Besamungs- und Embryotransferstation sowie in Kooperation am Reproduktionsstall für Rinder, Wieselburg).
Kosten: Studiengebühren von EUR 726,72; zugleich Dienstvertrag über EUR 1000,- monatlich
Weitere Informationen: http://www.vu-wien.ac.at/i109
Internship in Animal Reproduction and Breeding Technologies
The Department for Animal Breeding and Reproduction/Clinic for Obstetrics, Gynaecology and Andrology and the Centre for Artifical Insemination and Embryo Transfer offers a 12-month Internships in Animal Reproduction and Breeding Technologies starting on 1 April 2008.
Requirements: Graduation in veterinary medicine from the Vienna University of Veterinary Sciences or an approved veterinary school in another country. Working knowledge of the German language is required.
Aims of the programme: Improvement of basic knowledge and skills in clinical and laboratory reproduction medicine of horses, small animals and food-producing animals.
Training: Interns will rotate between the different units of the Department for Animal Breeding and Reproduction (Clinic for Obstetrics, Gynaecology and Andrology, Centre for Artificial Insemination and Embryo Transfer and – in cooperation the cattle reproduction unit in Wieselburg).
Costs: Tuiton fee of € 726,72; Interns will receive a monthly payment of € 1000,-.
Additional Information: http://www.vu-wien.ac.at/i109
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und ein ausgewogenes Zahlenverhältnis zwischen den an der Universität tätigen Frauen und Männern gemäß § 41 Universitätsgesetz 2002 insbesondere beim wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Unterrepräsentation von Frauen (weniger als 40%) werden Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerbungen sind gebührenfrei. Die BewerberInnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.
Der Rektor:
Wolf-Dietrich Freiherr von Fircks
Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1