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Mitteilungsblatt der Veterinärmedizinischen Universität Wien

Studienjahr 2007/2008 - Ausgegeben am 12. Dezember 2007 - 7. Stück

19. Zulassungsverfahren zum Studium an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Studienjahr 2008/09

§ 1 Abschnitte des Zulassungsverfahrens

(1) Das Zulassungsverfahren zum Studium an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Wintersemester 2008/09 gliedert sich in folgende drei Abschnitte:

  1. Bewerbung um einen Studienplatz
  2. Durchführung eines Aufnahmeverfahrens
  3. formale Zulassung zum Studium

(2) Mit Durchführung des vorstehenden Verfahrens entfallen die Zulassungsvoraussetzungen zu Lehrveranstaltungen gemäß 3.3. Studienplan für das Diplomstudium der Studienrichtung Veterinärmedizin 2002 und 4.5. Prüfungsordnung zum Abschluss der Eingangsphase Studienplan für das Bakkalaureatsstudium Pferdewissenschaften mit kapazitätsbegrenzender Wirkung.

§ 2 Bewerbung um einen Studienplatz für das Studienjahr 2008/09

(1) Die Zulassung an der Veterinärmedizinischen Universität Wien im Wintersemester 2008/09 erfolgt für das gesamte Studienjahr 2008/09 nur im Wintersemester 2008/09 und macht eine Bewerbung um einen Studienplatz erforderlich, wobei pro BewerberIn nur eine Bewerbung zulässig ist.

Folgende Platzzahlen werden für die Studien verfügbar sein:

  • Diplomstudium Veterinärmedizin 187
  • Bakkalaureatsstudium Pferdewissenschaften 50
  • Bakkalaureatsstudium Biomedizin und Biotechnologie 30
  • Magisterstudium Biomedizin und Biotechnologie 16

Die Bewerbung um einen Studienplatz wird nach folgendem Verfahren durchgeführt:

a) Internet-Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt online mittels eines Web-Formulars in der Zeit von 15. Jänner 2008 bis 29. Februar 2008. Bei dieser Anmeldung sind neben allgemeinen Daten auch die Wahl der Studienrichtung (Veterinärmedizin inklusive des Vertiefungsmoduls, Pferdewissenschaften, Biomedizin und Biotechnologie) anzugeben. Die Web-Adresse, über welche die Anmeldung erfolgt, ist über die Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien zu erreichen.

Für eine vollständige Internet-Anmeldung ist auch die Buchung eines Termines für die persönliche Anmeldung nach Punkt b) zwingend erforderlich.

Zur Verständigung mit der Studienwerberin/ dem Studienwerber ist die Angabe einer e-mail Anschrift erforderlich.

Achtung: Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!

Die allgemeinen Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium müssen nicht zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung, sondern zum Zeitpunkt der formalen Zulassung zum Studium innerhalb der Zulassungsfrist für das Wintersemester 2008/09 vorliegen. Die allgemeine Zulassungsfrist läuft vom 18.8.2008 bis 30.9.2008. Eine Bewerbung um einen Studienplatz im Wintersemester 2008/09 ist daher insbesondere auch dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Internet-Anmeldung noch keine allgemeine Universitätsreife (insbesondere Reifezeugnis) vorliegt.

b) Persönliche Anmeldung

Alle über das Internet angemeldeten StudienwerberInnen müssen einen persönlichen Anmeldungstermin (Terminvergabe siehe Punkt a) in der Zeit vom 4.2.2008 bis zum 30.4.2008 wahrnehmen. Anlässlich dieser persönlichen Anmeldung werden die allgemeinen Daten geprüft und die Bewerbungsunterlagen entgegengenommen.

Folgende Unterlagen sind bei der persönlichen Anmeldung als beglaubigte Kopien vorzulegen:
1. Personalausweis (Reisepass, Führerschein, etc.)
2. Nachweis der Staatsangehörigkeit

weiters sind folgende Unterlagen vorzulegen:
3. Lebenslauf
4. Motivationsschreiben

Im Motivationsschreiben ist ein beabsichtigtes Ausbildungsmodul aus der untenstehenden Liste anzugeben. Die Nennung von mehr als einem Ausbildungsmodul ist nicht zulässig.

Ausbildungsmodule:

  • Kleintiermedizin
  • Nutztiermedizin
  • Pferdemedizin
  • Conservation Medicine
  • Reproduktionsbiotechnologie
  • Lebensmittelwissenschaften, öffentliches Veterinär- und Gesundheitswesen
  • Pferdewissenschaften Bachelor
  • Biomedizin und Biotechnologie Bachelor
  • Biomedizin und Biotechnologie Master


Achtung: Ohne persönliche Anmeldung ist eine Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen und damit ist von vornherein auch eine Zulassung zu einem Diplom-, Bachelor- oder Masterstudium der Studienrichtungen Veterinärmedizin, Pferdewissenschaften oder Biomedizin und Biotechnologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien ausgeschlossen!

Im Anschluss an die persönliche Anmeldung wird ein Aufnahmeverfahren durchgeführt.
 

§ 3 Aufnahmeverfahren

(1) Das Aufnahmeverfahren gliedert sich in mehrere Stufen.

(2) Das mehrstufige Aufnahmeverfahren besteht aus:

  1. Auswertung der Bewerbungsunterlagen hinsichtlich
    a) Plausibilität des Motivationsschreibens
    b) Prüfung von studien- und berufsqualifizierenden Vorleistungen
  2. Verpflichtender Teilnahme an einem Eignungstest in der Kalenderwoche 27 im Juli 2008 in Wien ohne Anspruch auf Kostenersatz. Der genaue Termin für den Eignungstest wird in einer besonderen amtlichen Mitteilung bekannt gegeben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich durch Personalausweis oder andere amtliche Lichtbildausweise auszuweisen, andernfalls, auch bei Nichterscheinen wird das Ergebnis mit 0 Punkten bewertet.
  3. Vorlage des Reifezeugnisses und des Abschlusszeugnisses der letzten Schulstufe in beglaubigter Abschrift anlässlich des Eignungstests zur Beurteilung der
    a) Kenntnisse der deutschen Sprache
    b) Kenntnisse in Physik
    c) Kenntnisse in Chemie
    d) Kenntnisse in Biologie.

(3) Für § 3 (2) 1 a–b werden zwischen 0 und 21 Punkte vergeben.

(4) Die Beurteilung des Eignungstests richtet sich einerseits nach der Übereinstimmung mit dem Expertenprofil in % und den Ergebnissen in den fachspezifischen Fragen aus den Gebieten Biologie, Physik und Chemie und ergibt folgende Punkte:

a) Expertenprofil

Übereinstimmung Expertenprofil in %Punkte
99-10032
97-9830
94-9628
91-9326
88-9024
85-8722
82-8420
79-8118
76-7816
73-7514
70-7212
68-6910
66-678
64-656
62-634
60-612
< 600

b) fachspezifische Fragen

Pro richtig beantworteter fachspezifischer Frage wird 1 Punkt vergeben.

(5) Die Kenntnisse nach § 3 (2) 3 a – d werden nach folgendem Schlüssel bewertet:

&nb

NotePunkte
17
24
32
41
50

(6) Die Summe der nach § 3 (3), (4) und (5) des Aufnahmeverfahrens erzielten Punkte ergibt eine Rangliste der Bewerbungen.

(7) 75 % der Studienplätze werden an die BewerberInnen mit den höchsten Punktezahlen vergeben. Diese BewerberInnen erhalten in absteigender Reihenfolge unmittelbar einen Studienplatz.

(8) Die weiteren freien Studienplätze werden erst nach Auswahlgesprächen in ebenfalls absteigender Reihenfolge der dann erzielten gesamten Bewerbungsergebnisse nach Maßgabe der jeweiligen Studienplatzkapazität vergeben.

(9) Zu den Auswahlgesprächen eingeladen werden die Bewerbungen im Umfang der verbleibenden freien Studienplätze und zusätzlich weitere 100%. Die Einladungen richten sich nach der Reihenfolge der Rangliste gemäß § 3 (6) des Aufnahmeverfahrens.

§ 4 Auswahlgespräche

(1) Die Auswahlgespräche finden nach dem Eignungstest statt.

(2) Die Teilnehmer werden über Kundmachung auf der Homepage der Veterinärmedizinischen Universität Wien in den Kalenderwochen 28, 29 und 30 zum Auswahlgespräch geladen.

(3) Die Teilnahme an den Auswahlgesprächen erfolgt auf eigene Kosten.

(4) Die nicht fristgerechte Wahrnehmung des Gesprächtermins wird mit 0 Punkten bewertet. Eine Wiederholung zu einem anderen Zeitpunkt ist nicht möglich.

(5) Die Auswahlgespräche werden als nichtöffentliche Einzelgespräche mit einer Auswahlkommission geführt und sollen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Gelegenheit geben, besondere Eignung und Motivation zum Studium und den angestrebten Beruf mündlich darzulegen und zu begründen. Die maximale Punktezahl beträgt 30 Punkte. Die Gesprächsdauer beträgt etwa 30 Minuten. Die wesentlichen Gesprächsinhalte werden durch die/den von der/dem Vorsitzenden festgelegte Protokollführerin/festgelegten Protokollführer in einem Gesprächsprotokoll festgehalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich durch Personalausweis oder andere amtliche Lichtbildausweise auszuweisen, andernfalls, auch bei Nichterscheinen wird das Ergebnis mit 0 Punkten bewertet.

(6) Die Auswahlkommissionen werden vom Vizerektor für Lehre bestellt und bestehen aus Universitätslehrern, Studierenden und außerhalb der Universität beruflich tätigen Personen.

(7) Die Mitglieder der Auswahlkommissionen sind im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 5 Befangenheit

Bei möglicher Befangenheit aufgrund verwandtschaftlicher oder persönlicher Beziehungen zu einem Teilnehmer hat das Kommissionsmitglied dies vor Durchführung des Auswahlgesprächs dem Vizerektor für Lehre mitzuteilen, welcher die Teilnehmerin / den Teilnehmer dann einer anderen Auswahlkommission ohne Ladungsfrist nach § 4 (2) zuteilt.

§ 6 Ergebnisfeststellung und Zulassung

(1) Die Zusammenführung der Ergebnisse des Auswahlgesprächs mit den bereits vorher erzielten Punkten führt zu einer endgültigen Rangliste der Bewerbungen. Die Vergabe der weiteren freien Studienplätze erfolgt in absteigender Reihenfolge dieser Rangliste nach Maßgabe der jeweiligen Studienplatzkapazität.

(2) Zum Studium der Studienrichtungen Diplomstudium Veterinärmedizin, Bachelorstudium Pferdewissenschaften oder Bachelor- oder Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie können nur jene StudienwerberInnen zugelassen werden, die aufgrund der Rangordnung einen Platz erhalten haben. Die Zulassung erfolgt dann innerhalb der Zulassungsfrist des Wintersemesters 2008/09 im Studienreferat der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Veterinärplatz 1, 1210 Wien. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die für eine Zulassung erforderlichen sonstigen Voraussetzungen und Dokumente überprüft (siehe auch Informationen über allgemeine Zulassungsbestimmungen auf den Webseiten der Veterinärmedizinischen Universität Wien).

(3) Die Zulassung richtet sich im Übrigen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002.

§ 7 Zulassung bei Gleichrangigkeit

Besteht Gleichrangigkeit, wird bei Unterrepräsentanz eines Geschlechts in einem Studium vorrangig ausgewählt, wer diesem angehört. Besteht danach noch Ranggleichheit, entscheidet das Los.

§ 8 Inanspruchnahme von Studienplätzen

(1) Wird ein zugewiesener Studienplatz nicht binnen einer Frist von 10 Tagen nach Aufforderung durch Einzahlung des Studienbeitrages und Durchführung der weiteren formalen Zulassungsschritte in Anspruch genommen, erlischt der Anspruch auf den zugewiesenen Studienplatz und nächstgereihte Bewerbungen erhalten eine Zulassung.

(2) Ein späterer Rücktritt vom zugewiesenen Studienplatz ist kein Grund für eine Rückerstattung des Studienbeitrages.

§ 9 Neuerliche Bewerbungen

Nicht berücksichtigte Bewerbungen können in Folgejahren neuerlich eingebracht werden.

Für das Rektorat:
A.Univ.Prof. Dr. Wolfgang Künzel
Vizerektor für Lehre

Herausgeber und Verleger: Veterinärmedizinische Universität Wien
Redaktion: Dr. Ch. Schwabl, alle 1210 Wien, Veterinärplatz 1