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113. Ausschreibung von Leistungsstipendien der Veterinärmedizinischen Universität Wien für das Studienjahr 2023/24
Leistungsstipendien für Studierende dienen zur Anerkennung hervorragender Studienleistungen eines ordentlichen Studiums. Studierende, welche die folgenden Ausschreibungsbedingungen erfüllen, werden eingeladen, sich um ein Leistungsstipendium zu bewerben.
Ein Leistungsstipendium darf im Einzelfall für ein Studienjahr € 750,- nicht unterschreiten und € 1.500,- nicht überschreiten.
Über die Vergabe und die Anzahl der zu vergebenden Stipendien entscheidet, nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel, der Vizerektor für Lehre und klinische Veterinärmedizin.
Ist die Anzahl der Bewerbungen, welche die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, wird eine Reihung der Bewerber:innen vorgenommen. Die Zuerkennung erfolgt an jene Bewerber:innen, die im Beurteilungszeitraum die besten Studienleistungen – beurteilt nach dem Notendurchschnitt und der absolvierten Fachprüfungen – erbracht haben.
Auf Zuerkennung besteht auch bei Vorliegen der Voraussetzungen kein Rechtsanspruch.
Bewerbungsvoraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gemäß § 4 StudFG gleichgestellte Ausländer und Staatenlose
- Ordentliche/r Studierende/r an der Veterinärmedizinischen Universität Wien
- Einhaltung der Anspruchsdauer (umfasst grundsätzlich die zur Absolvierung von Diplomprüfungen, Bachelorprüfungen, Masterprüfungen oder anderen das Studium oder den Studienabschnitt abschließenden Prüfungen vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters) unter Berücksichtigung allfälliger wichtiger Gründe nach § 19 StudFG (das sind: Krankheit der/des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird; Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die Studierende / den Studierenden daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft).
- Ein gewichteter Notendurchschnitt der für das Studium maßgeblichen Prüfungen im Studienjahr 2023/24 (das ist von 01.10.2023 bis 30.09.2024) von nicht schlechter als 1,150.
Für das Diplomstudium Veterinärmedizin gilt noch folgende zusätzliche Regelung: Eine Studienleistung von mindestens 34 ECTS-Punkten.
Für Doktoratsstudien gilt folgende zusätzliche Regelung: eine abgeschlossene Dissertation, die mit „Sehr gut“ beurteilt wurde.
Der Bewerbung sind anzuschließen:
- Nachweise über allfällige Studienzeitverzögerungen gemäß § 19 StudFG
- Nachweis über die Staatsbürgerschaft
Bewerbungen sind an folgende Emailadresse Stipendien@vetmeduni.ac.at zu senden.
Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2023/2024: 15.09. - 30.10.2024
Das Formblatt für die Bewerbung steht auf der Homepage zur Verfügung.
Anträge, welche außerhalb dieser Frist einlangen oder an eine andere Adresse gesendet werden, wie oben angegeben, werden nicht berücksichtigt. Es werden ausschließlich Prüfungen berücksichtigt, die bis zum Ende der Einreichfrist im Studienerfolgsnachweis aufscheinen.
Formblatt für die Bewerbung um ein Leistungsstipendium
Alle Bewerber:innen werden von der Zuerkennung oder Ablehnung eines Leistungsstipendiums verständigt.
Univ.-Prof. Dr. Jürgen Rehage
Vizerektor für Lehre und klinische Veterinärmedizin