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Der Kurs für Kontrollorgane für Tierschutzkontrollen 2025 ist eine zukunftsfähige Ausbildung von qualifiziertem Personal für amtliche Tätigkeiten in der Tierschutzkontrolle der öffentlichen Veterinärverwaltung gemäß § 6 der Tierschutz-Kontrollverordnung. Die erfolgreiche Absolvierung des außerordentlichen Studiums ist Voraussetzung für die Beauftragung und Bestellung für amtliche Tätigkeiten im Bereich Tierschutz.

Die praktische Anwendung des vermittelten Wissens soll die Teilnehmer:innen des Kurses befähigen, die im Rahmen von Tierschutzkontrollen geforderten Tätigkeiten auf fachlich hohem Niveau und auf Basis neuer Entwicklungen im Bereich des Tierschutzes und durch Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften durchzuführen.

Die Absolvent:innen können zu folgenden Themen Kenntnisse nachweisen und diese anwenden: 

  • Rechtliche Grundlagen des Tierschutz- und Tiertransportgesetzes einschließlich der dazugehörigen Verfahrensrechte;
  • Tierschutz bei Heim- und Hobbytieren: allgemeine Haltungsanforderungen, Tierzucht (unter besonderer Berücksichtigung von Qualzucht), spezielle Anforderungen an die gewerbliche Haltung von Tieren sowie an die Haltung von Tieren in Tierheimen und Zoos;
  • Tierschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren: grundsätzliche Kenntnisse über die Organisation und Produktionsmethoden der Landwirtschaft;
  • Schutz der Tiere bei der Schlachtung und Tötung: ethische Grundsätze, Betäubungsmethoden, Tötungsmethoden;
  • Konfliktmanagement unter besonderer Berücksichtigung tierschutzrelevanter Aspekte.

Der Erwerb umfassender beruflicher Handlungskompetenz steht im Vordergrund und wird durch die Integration von Fallausarbeitungen und Falldiskussionen gewährleistet.

Die berufsbegleitende Ausbildung im Blended Learning Format (Kombination aus Präsenz- und Fernlernen) besteht aus Vorlesungen und Übungen, teilweise kombiniert. Sie gliedert sich in 2 Module, eine davon mit einer abschließenden Prüfung, über einen Zeitraum von 1 Semester.

Der Kurs für Kontrollorgane für Tierschutzkontrollen wird zur wirtschaftlichen und organisatorischen Unterstützung in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durchgeführt.

Eckdaten

Dauer: 1 Semester (11 ECTS)

Abschluss: Der erfolgreiche Abschluss wird durch ein Zertifikat, das die Bezeichnung des Kurses, die Lehrveranstaltungen samt Beurteilung und Umfang an ECTS sowie deren Lernergebnisse beinhaltet, bestätigt

Kosten: € 2150.- (Die Kursgebühr ist vor Beginn vollständig einzubezahlen) und ÖH-Gebühr pro Semester

Mindestteilnehmeranzahl: 20 Personen

Ort der Lehrveranstaltungen: Campus Vetmeduni /Außenstelle Vetfarm / AGES, Mödling

Ort der Prüfungen: Online im System der Vetmeduni

Ein mobiles Endgerät mit Mikrofon und Kamera, das die Nutzung von Collaborate erlaubt sowie ein Internetzugang ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Präsenztagen.

Für die Webinare einschließlich E-Learning-Phase wird Collaborate (Fa Vetucation®) verwendet. Zur Nutzung sind ein Endgerät sowie Kamera und Mikrofon erforderlich. Bitte verwenden Sie, wenn möglich, für Windows die Webbrowser Google Chrome oder Mozilla Firefox, bei letzterem ist es ggf. notwendig, die Cookie-Einstellungen anzupassen (siehe Leitfaden). Internet Explorer wird nicht mehr unterstützt! Apple-UserInnen können den Webbrowser Safari verwenden. Ein mobiles Endgerät mit Internetzugang ist Voraussetzung für die Teilnahme an den Präsenztagen.

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Kurs ist der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung aus der folgenden Liste:

  • des Studienzweigs Zoologie der Studienrichtung Biologie
  • des Studiums der Veterinärmedizin
  • des Studienzweigs Nutztierwissenschaften der Studienrichtung Landwirtschaft
  • als Fischereifacharbeiter oder Fischereimeister bei Einsatzbereich Teichwirtschaft
  • zum Lehrberuf Tierpfleger:in
  • der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft, der Höheren Lehranstalt für allgemeine Landwirtschaft oder der Höheren Lehranstalt für alpenländische Landwirtschaft

oder

  • aufgrund eines Staatsvertrages im Rahmen der Europäischen Integration als gleichwertig anerkannte oder zu geltende Ausbildung

gegebenenfalls

  • Personen im Dienststand des Landes oder einer Statutarstadt, wenn diese fachlich einschlägige Aufgaben wahrnehmen

Erforderliche Dokumente

Die Bewerbung für einen Studienplatz innerhalb des Kurses erfolgt schriftlich an die Lehrgangsleitung. Der Bewerbung sind insbesondere die Nachweise für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen sowie folgende Dokumente beizulegen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Gültiger Identitätsnachweis
  • Bestätigung der Ausbildung

Wenn vorhanden:

  • Bestätigung des Dienstverhältnisses in der öffentlichen Veterinärverwaltung
  • Verwendungszusage durch potenzielle Auftraggeber bzw. Dienstgeber
  • Allfällige Referenzen

Bewerbungsfrist

01.02.2025 bis 01.03.2025

Die Aufnahme und Zulassung ist jeweils nur vor Beginn des Kurses möglich.

Bewerbungsformular

Lehrgangsbeginn

01.04.2025

Zeitplan

Zeitplan

Studienplan

Leitfaden Collaborate

Kontakt: tierschutzkontrolle@vetmeduni.ac.at