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Aufnahmekriterien

Berechtigt zur Teilnahme an der Aufnahmeprüfung sind BewerberInnen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 15 Jahre (bei Eintritt in die Schule). Höchstalter: 25 Jahre (bei Eintritt in die Schule)
     
  • Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht bei Eintritt in die Tierpflegeschule
    Sollte die Bewerberin/ der Bewerber zur Zeit der Anmeldung die achte Schulstufe absolvieren, wird ein Nachweis über die erfüllte, allgemeine Schulpflicht (neun Schuljahre) bei einem möglichen Eintritt in die Tierpflegeschule benötigt. 
    Dies kann das Zeugnis einer Vorschulstufe, oder der Bestätigung der derzeitigen Schulleitung sein.    
  • Das Jahresabschlusszeugnis, oder die Semesternachricht (positiv in: Deutsch, Mathematik, Biologie und Umweltkunde, Physik, Chemie, Englisch) der mindestens 8. Schulstufe muss diesem Anmeldeformular beigelegt sein). Weitere Abschlusszeugnisse, Jahreszeugnisse, Schulabschlüsse, Fortbildungen, etc. bitte ebenfalls beilegen (Kopien)
     
  • weitgehende Allergiefreiheit (berufsspezifische Allergien, wie Tierallergien, Gräser- und Pollenallergien, etc.), die eine Ausübung des Berufes ermöglicht.
     
  • Motivationsschreiben:
    Der Anmeldung muss ein Motivationsschreiben beigelegt sein, das Gedanken der Bewerberin/ des Bewerbers

                     - zum Berufsbild TierpflegerIn
                     - zu präferierten Berufsfelder
´                   - zu alternativen Berufsfelder
                     - zum Lehrplan
                     - zur Tier-Mensch-Beziehung
                     - zum Tierschutz und Tierethik

wiederspiegeln soll!

Das Motivationsschreiben wird zur Reihung der Aufnahmetestergebnisse heran gezogen und hat daher eine spezielle Bedeutung.
Daher ist es der Beweberin/ dem Bewerber selbst überlassen, in welcher Ausführlichkeit und Länge sie/er  ihr/sein Motivationsschreiben verfassen möchte.

 

Für die Anmeldung sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Anmeldeformular (ausgefüllt und unterzeichnet)
  • Zeugniskopien des Abschlusszeugnisses, oder der Semesternachricht der achten Schulstufe und weiterer Schulstufen, Fortbildungen, etc.
  • gegebenenfalls die Bestätigung der Stammschuldirektion über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bei einem möglichen Eintritt in die Tierpflegeschule
  • Motivationsschreiben

Ablauf:
Die Anmeldung ist immer ab September möglich (für das darauffolgende Jahr!)
Sind die Kriterien für die Zulassung zur Aufnahmeprüfung erfüllt (siehe oben), erhalten die Bewerber die Einladung für die Aufnahmeprüfung, die im Frühjahr des betreffenden Jahres stattfindet!
Die Resultate der Aufnahmeprüfungen werden gewissenhaft und aufwendig eruiert und gereiht, sodass die besten 28 BewerberInnen einen Ausbildungsplatz erhalten.

Beispiel: - Anmeldung zwischen Anfang September 2024 und Anmeldeschluss.
               - Aufnahmeprüfung ca. April 2025
               - Ausbildungsbeginn im Falle einer Aufnahme im September 2025

Richten Sie bitte Ihre FRAGEN direkt an uns:

- per EMAIL  (tierpflegeschule (@) Vetmeduni.ac.at)

- oder rufen Sie uns an : +43 (1) 25077 3750

                     

AUSBILDUNGSKONZEPT

Lehrabschlussprüfung:
Der Abschluss der Tierpflegeschule ersetzt die Lehrabschlussprüfung!
GESETZESTEXT