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Informieren & Publizieren

Für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen in Open Access haben sich zwei Publikationswege herausgebildet. In beiden Fällen bietet die Vetmeduni ihren Angehörigen Service- und Förderangebote an.

Als „goldener Weg“ wird die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Literatur in einer Open Access Zeitschrift oder anderen Open Access Medien bezeichnet. Auf diesem Weg veröffentlichte Beiträge stehen allen Leser:innen unmittelbar mit Erscheinen kostenfrei zur Verfügung.

Autor:innen wird vom Verlag eine Publikationsgebühr (Article Processing Charge / APC) verrechnet. Die Universitätsbibliothek hat im Auftrag der Universität Abkommen mit einzelnen Verlagen abgeschlossen. Durch diese Abkommen entfallen für Angehörige der Universität die Publikationsgebühren (z.B.: Elsevier) bzw können diese zu ermäßigten Gebühren Artikel veröffentlichen (z.B.: MDPI). Mehr Informationen dazu finden sie unter dem Menüpunkt „Verlagsabkommen

Zusätzlich zu den Verlagsabkommen hat die Universität einen Fonds zur Zahlung von Publikationsgebühren für Artikel in Gold Open Access Zeitschriften eingerichtet. Mehr Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt "Open Access Fonds".

Achten Sie bei der Wahl des Journals / Verlags auf die Seriosität des Anbieters. Das Open-Access Kostenmodell wird von unseriösen Anbietern in betrügerischer Weise verwendet (Predatory Publishing). Eine Liste hochwertiger Open-Access Journals finden Sie im Verzeichnis DOAJ  sowie vertrauenswürdiger Verlage beim Verband OASAP.

Eine Sonderform des „goldenen Weges“ ist die Veröffentlichung einer Open-Access Publikation in einer Subskriptionszeitschrift mit Open Access Option. Bei diesem Modell wird ein Artikel von dessen Autor:in „freigekauft“ und für alle Interessierten dauerhaft kostenfrei zugänglich gemacht. Alle nicht freigekauften Artikel können weiterhin nur gegen Bezahlung eingesehen werden. Im Sinne der Open Access Transformation schliesst die Veterinärmedizinische Bibliothek so genannte transformative Abkommen mit Verlagen ab, deren Ziel nicht nur der Freikauf einzelner Artikel, sondern auch die Umstellung auf Open Access ist. Die meisten dieser Abkommen werden von der Universitätsbibliothek gemeinsam mit anderen wissenschaftlichen Institutionen im Rahmen der Kooperation E-Medien Österreich (KEMÖ) verhandelt.

Als „grüner Weg“ wird die Zweitveröffentlichung wissenschaftlicher Literatur in kostenfrei zugänglichen Dokumentenservern (Repositorium) bezeichnet.

Bei diesem Weg werden bereits veröffentlichte Beiträge nachträglich Open Access zur Verfügung gestellt. Der grüne Weg eignet sich vor allem für jene Publikationen, die in kostenpflichtigen Zeitschriften closed access (Einsicht für Leser:innen nur gegen Bezahlung) veröffentlicht wurden. Es können aber auch in Gold Open Access Medien publizierte Beiträge zusätzlich in einem Repositorium abgelegt werden. In beiden Fällen steigert eine Zweitveröffentlichung die Anzahl der LeserInnen sowie Zitierungen und verbessert die Auffindbarkeit der Beiträge.

Neben Fachrepositorien können Angehörige der Universität das institutionelle Repositorium Phaidra für eine Zweitveröffentlichung Ihrer Beiträge heranziehen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt „Repositorium“ .

Achten Sie beim „grünen Weg“ auf die Vorgaben der Verlage. In vielen Fällen ist eine Zweitveröffentlichung erst 6 – 24 Monate nach Erstveröffentlichung einer Publikation gestattet (Embargofristen). Auch darf für eine Zweitveröffentlichung nur in seltenen Fällen die finale Verlagsversion einer Publikation Verwendung finden. In der Regel können die folgenden Manuskriptversionen einer Publikation in einem Repositorium abgelegt werden:

  • Pre-Print (submitted version) - noch nicht begutachtete Manuskriptversion
     
  • Post-Print (accepted version) - begutachtete, überarbeitete und zur Veröffentlichung angenommene Manuskriptversion. Zumeist nicht im Verlagslayout.

Einen Überblick der entsprechenden Bestimmungen einzelner Zeitschriften oder Verlage finden Sie in der Datenbank  SHERPA/RoMEO. Rechtlich bindend sind jedoch immer die im AutorInnenvertrag festgelegten Vorgaben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an den Verlag/Universitätsbibliothek!